PAGE online

BDG Business Basics: Rechtliche Handhabe für Arbeiten im Portfolio

Ein Kunde hat sich von einem Kreativen getrennt und möchte, dass der Designer die für ihn erstellten Arbeiten aus seinem Portfolio entfernt. Darf er das verlangen oder kann ich als Designer dagegen vorgehen?

BDG_Buening_Arbeiten_Ex_Kunden_Portfolio

Hinnerk, 38: Ich arbeite seit 14 Jahren selbstständig und habe nun ein Problem mit einem Kunden, der sich von mir getrennt hat und zu einer Agentur gehen will. Er verlangt, dass ich alle Projekte, die ich für ihn realisiert habe, von meiner Webseite werfe und nicht mehr für meine Eigenwerbung nutze. Ich war viel für diesen Kunden tätig und finde die Arbeiten echt okay, würde sie also gerne als Referenzen zeigen. Darf der Kunde mir das untersagen?

Christian Büning:
Lieber Hinnerk, ein ärgerliches Problem, das wäh­rend einer guten Zusammenarbeit leider sel­ten bedacht wird. Rechtlich haben Sie leider wenig Handhabe, da Sie als Designer nicht automatisch das Recht haben, Ihre Arbeiten in Ihrem Port­folio zu verwerten. Dieses Recht müssen Sie ausdrücklich vereinbaren (siehe auch § 31 UrHG).

Sie können das am einfachsten in Ihrer Rechnung fest­halten, zum Beispiel mit der Formu­lierung: »Der Designer behält das uneingeschränkte Recht, die ent­stan­de­nen Arbeiten in seinem Portfolio zeigen zu dürfen.«

Dafür ist es bei Ihnen leider zu spät. Versuchen Sie zunächst, herauszufinden, worum es Ihrem Auftrag­geber geht. Möchte er einen sauberen Schnitt und »weiße Wände« für die neue Agentur? Oder ist er unzu­frieden mit Ihrer Arbeit und möchte nicht in Zusammenhang mit Ihnen genannt werden?

Wenn Sie den Eindruck haben, dass es eigentlich nicht um Ihr Portfolio geht, haben Sie eine Chance auf eine gütliche Einigung. Sollte Ihr Auftraggeber den Kontakt verweigern oder weiter darauf beharren, dass Sie keine Arbeiten mehr zeigen, müssen Sie wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und diese ent­fernen.

Wenden Sie sich unbedingt an Ihren direkten Ansprech­partner

Es bleibt Ihnen natürlich freigestellt, sie zu zeigen, ohne das dem Auftraggeber kenntlich werden zu lassen. Manche Mo­tive lassen das durchaus zu, bei vielen ist das allerdings nicht einfach zu be­werkstel­ligen, da der Absender zumeist ein wesentlicher Bestandteil der Aussage ist.

Meine Empfehlung: Wenden Sie sich unbedingt an Ihren direkten Ansprech­partner. Finden Sie heraus, was den Wechsel verursacht hat und ob Sie Anteil daran haben. Erst wenn Sie hier er­folglos sind, sollten Sie sich mit der Bitte um eine Stellungnahme an den In­ha­ber oder Geschäftsführer wenden.
Viel Hoffnung will ich Ihnen nicht machen, aber manchmal kann man eine ram­po­nierte Geschäftsbeziehung wie­der glät­ten und neu beleben. Viel Erfolg.

content_size_SZ_141106_BDG_Buening_Foto

Christian Büning
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«

info(at)bdg-designer.de
http://www.bdg-designer.de

Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, seit 2011 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.

Mehr Tipps zu Fragen aus der Berufspraxis lesen.

Produkt: Download PAGE - Ranking - CD/CI Ranking 2021
Download PAGE - Ranking - CD/CI Ranking 2021
Die aktuellen Top 20 der umsatzstärksten Büros und Agenturen für Corporate Design und Identity

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Das könnte dich auch interessieren