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How to: So meldest du dich bei der VG Bild-Kunst an

PAGE erklärt, warum das für so viele Berufsgruppen in der Kreativbranche wichtig ist und wie der Prozess abläuft. Das ist sowohl für Solo-Selbständige als auch für Angestellte in Agenturen interessant!

VG Bild Kunst Broschüre Titelblatt
Cover Imagebroschüre © VG Bild-Kunst

Berufseinsteiger:innen vergessen oft, dass sie ihre Werke bei der VG Bild-Kunst anmelden können. Viele wissen auch gar nichts davon. Die eigenen Urheberrechte am Werk sollte man aber nicht außer Acht lassen, denn die Anmeldung bringt jährlich Bares – und zwar für die Zweitnutzung.

Wenn ein Werk (z. B. ein Foto oder Design) in einem Buch oder im Web veröffentlicht wird und Leute es kopieren, scannen oder privat teilen, kann man diese Massennutzung rechtlich nicht einzeln kontrollieren. Deshalb zieht die VG Bild-Kunst dafür pauschale Gebühren von Geräteherstellern und Bibliotheken ein und schüttet dieses Geld als Ausgleich an dich aus.

Die VG Bild-Kunst ist also eine Verwertungsgesellschaft, bei der man einen rechtlich bindenden Vertrag abschließt, den sogenannten Wahrnehmungsvertrag. Für Urheber ist der Vorgang kostenlos.

Das ist vor allem für Urheber und Kreative aus den Bereichen Fotografie, Bildjournalismus, Illustration, Grafik- und Kommunikationsdesign, Bildhauerei, Malerei sowie für Filmschaffende interessant, die für die Zweitnutzung ihrer visuellen Werke (z. B. durch Kopien, Scans oder Online-Nutzung) eine gesetzliche Vergütung erhalten möchten.

Der Prozess läuft in zwei Phasen. Zuerst müssen Interessierte sich anschauen, welcher Berufsgruppe sie angehören. Es gibt Kunst, Bild und Film.

Phase 1: Mitglied werden (Vertrag per Post)

a) Vertragsunterlagen anfordern: Online-Formular

Gehe auf die Website der VG Bild-Kunst in den Bereich »Mitglied werden« und fülle das Formular zur Anforderung eines Wahrnehmungsvertrages aus. Wähle dabei die passende Berufsgruppe (z. B. Berufsgruppe II für Fotografie, Design, Illustration).

b) Post abwarten und ausfüllen: per Post

Die VG Bild-Kunst schickt die gedruckten Vertragsformulare per Post zu. Fülle diese aus. Wichtig: Vergiss nicht, deine E-Mail-Adresse auf dem Vertrag anzugeben, damit das System später die Online-Meldungen damit verknüpfen kann.

c) Dokumente zurücksenden: postalisch

Unterschreibe den Vertrag und sende ihn per Post zurück. Lege unbedingt eine Kopie des Personalausweises bei (wichtige Info: Schwärze die Ausweisnummer und nicht relevante Daten zum Datenschutz).

d) Gegenzeichnung abwarten: Erhalt der Urhebernummer

Nach der Prüfung erhält man ein von der VG Bild-Kunst gegengezeichnetes Vertragsexemplar per Post zurück.

Phase 2: Online-Meldeportal freischalten

Sobald du eine Urhebernummer erhalten hast, kannst du dich im digitalen Mitgliederportal registrieren, um die Werke online zu melden.

Schritt 1: Nutzerkonto anlegen, das funktioniert direkt unter diesem Link

Schritt 2: Mit dem Urheberkonto verknüpfen

Nachdem das reine Nutzer:innenkonto steht, hat es noch keine Rechte. Du musst es nun mit dem echten Urheber:innenkonto (das durch den Papiervertrag entstanden ist) verbinden.

Praxis-Tipps

Der Anmelde-Stichtag: Der ausgefüllte Wahrnehmungsvertrag muss unbedingt bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres postalisch bei der VG Bild-Kunst eingegangen sein.

Im ersten Jahr der Mitgliedschaft kann man einmalig (meist drei Monate nach Vertragsabschluss) Meldungen für die vergangenen drei Jahre nachreichen, sofern diese noch nicht verjährte Nutzungsjahre betreffen.

Meldeschluss beachten: Die Frist für reguläre Online-Meldungen erbrachter Leistungen (z. B. Veröffentlichungen in Büchern, Magazinen, Webseiten oder Social Media) ist der 31. März des Folgejahres.

Unterschied Freelancer:innen und Angestellte

Freelancer:innen und Solo-Selbstständige melden alles komplett in Eigenregie und erhalten die vollen Ausschüttungen für ihre veröffentlichten Arbeiten direkt aufs eigene Konto.

Angestellte können auch Mitglied werden. Solange im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche (die Tantiemen für Zweitnutzung) dem Arbeitgeber zustehen, fließen diese Gelder direkt an den angestellten Kreativen. Das gilt besonders für Veröffentlichungen in Büchern, Magazinen oder auf Websites.

Hier geht es zum Reiter der Website »Mitglied werden«.

Es gibt übrigens seit dem 26. Mai 2026 ein neues Mitgliederportal. Die Freischaltung der verschiedenen Berufsgruppen findet nach und nach statt. Auf der Website gibt es eine ausführliche Erklärung dazu.

Zum Portal der VG Bild-Kunst

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