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Vorsicht vor der Scheinselbständigkeit

Eine alleinige saubere Vertragsgestaltung ist für eine freie Zusammenarbeit nicht ausreichend. Vielmehr entscheidend ist die tatsächlich gelebte Praxis. So schützt ihr euch vor der Scheinselbständigkeit.

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Maximale Flexibilität und trotzdem ein regelmäßiges Einkommen – viele Freelancer:innen in der Kreativbranche wünschen sich genau das. Aber vor allem Berufseinsteiger:innen sollten das Thema Scheinselbständigkeit im Blick haben.

Übrigens sehen viele Freie (Branchen-übergreifend), die schon länger auf dem freien Markt arbeiten, – ganze 62 % – den Punkt der Scheinselbstständigkeit als größtes rechtliches Defizit!

Leider ist die Problematik also allgegenwärtig und die Grenzen zwischen echter Freiberuflichkeit und Scheinselbständigkeit sind oft fließend – ein finanzielles und rechtliches Risiko, das Kreative wie auch Agenturen häufig unterschätzen.

Kurz erklärt: Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn jemand vertraglich als freie:r Mitarbeiter:in geführt wird, in der alltäglichen Praxis jedoch wie ein:e festangestellte:r Arbeitnehmer:in agiert. In der Kreativszene entsteht diese Grauzone oft schleichend – zum Beispiel durch monatelange Projektarbeit für einen Hauptauftraggeber.

Die Warnsignale

Es gibt einige typische Warnsignale, die man daher im Kopf haben sollte.

  • Weisungsgebundenheit: Ein Kunde bestimmt feste Arbeitszeiten, den Arbeitsort oder detaillierte Prozessschritte.
  • Tiefe Eingliederung: Nutzung von Kunden-Hardware, feste Schreibtische in der Agentur sowie die Teilnahme an internen Teamevents oder täglichen Stand-ups.
  • Wirtschaftliche Monostruktur: Mehr als 80 % des Gesamteinkommens stammen dauerhaft von einem einzigen Auftraggeber.
  • Fehlendes Unternehmertum: Es gibt keinen eigenen Marktauftritt, keine eigene Website und kein unternehmerisches Risiko.

Die Konsequenzen einer Nachprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls sowie die Krankenkassen treffen Auftraggeber und Freelancer:innen hart. Es drohen rückwirkende Beitragsnachzahlungen zur Sozialversicherung, Säumniszuschläge und steuerliche Korrekturen.

Für Kreative bedeutet die nachträgliche Einstufung als Arbeitnehmer oft den Verlust geschätzter Freiheiten und möglicherweise das Ende der Geschäftsbeziehung.

Arbeitet für mehrere Kunden und achtet auf eure gelebte Praxis

Man kann sich merken, dass hier eine alleinige saubere Vertragsgestaltung nicht ausreichend ist. Vielmehr entscheidend ist die tatsächlich gelebte Zusammenarbeit.

Kreative schützen sich in erster Linie, indem sie für mehrere Kunden arbeiten, eigene Arbeitsmittel nutzen, Projektpreise frei kalkulieren und als eigenständige Marke am Markt auftreten. Im Zweifel schafft ein offizielles Statusfeststellungsverfahren der DRV vorab Klarheit.

Das ist ein offizielles Prüfverfahren und es ist dafür da, rechtssicher festzustellen, ob eine konkrete Tätigkeit als abhängige Beschäftigung (sozialversicherungspflichtige Anstellung) oder als selbstständige Tätigkeit einzustufen ist.

In der Praxis kann man das aber umgehen, wenn man die Warnsignale kennt und mehrere Auftraggeber hat.

Aktuell ist eine Verbesserung dieser Situation leider erstmal nicht in Sicht. Und das, obwohl verschiedene Kreativ-Verbände seit Jahren grundlegende Anpassungen von der Politik fordern.

 

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