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Sich gegenüber dem Auftraggeber nicht absichern

… ist laut Anke Herbener, Vorsitzende des Fachkreises Full-Service-Digitalagenturen beim BVDW e. V. im Hauptstadtbüro in Berlin, ein Fehler. Teil 2 der Serie zum Thema »Fehler vermeiden« …

Anke Herbener ist Vorsitzende des Fachkreises Full-Service-Digitalagenturen beim BVDW e. V. im Hauptstadtbüro in Berlin

»Viele Freelancer beginnen zu arbeiten, ohne vorher wirklich klargestellt zu haben, welche Leistung sie erbringen sollen. Dabei reicht es schon, wenn Sie auf die Anfrage mit einer E-Mail antworten, die wie ein Rebriefing festhält, dass die Agentur oder das Unternehmen Sie zum Beispiel für zehn Manntage bucht, um dies und das zu tun. Man sollte auch definieren, wie viele Korrekturläufe in der Dienstleistung inbegriffen sind und dass man das Recht zur zweimaligen Nachbesserung hat.

Zudem können Sie 10 Prozent des Honorars vorab und die übrigen 90 Prozent in monatlichen Abschlagszahlungen in Rechnung stellen. Alternativ können Sie als Liefer- und Zahlungseckpfeiler auch Milestones vereinbaren. Am besten nutzen Sie hierfür Angebotsvorlagen, die Sie selbst erstellen oder sich von einem Anwalt aufsetzen lassen.

Um die eigene Leistung nachzuweisen, reichen übrigens ebenfalls E-Mails, die belegen, dass man die Liefertermine eingehalten und geleistet hat, was vereinbart wurde. Schicken Sie dem Auftraggeber wöchentlich eine Auflistung der gearbeiteten Stunden und dieser widerspricht nicht, sind diese genehmigt. Will der Kunde nicht bezahlen, sollte man den Anspruch selbstverständlich geltend machen. Dafür müssen Sie nicht gleich zum Anwalt laufen, manchmal reicht auch ein formeller Brief, in dem Sie die erbrachten Leistungen noch einmal klar auflisten und den Kunden auffordern, das Honorar zu begleichen, ansonsten würden Sie Ihren Anwalt einschalten. Normalerweise bewegt ein solch professionelles Vorgehen die säumigen Auftraggeber bereits zur Zahlung.«

Design, Kreativbranche, ProjektmanagementMehr zum Thema »Fehler, die sich Creative Professionals sparen können« lesen Sie in der Titelstory in PAGE 10.2017:


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Kommentar zu diesem Artikel

  1. 1a. Plattheiten! als generelle Erkenntnis zum Artikel…
    1b. … alles was unsubstantiiert und ohne Quelle mit “Viele …” beginnt, ist mit Vorsicht zu genießen …

    2. Ein bisschen kaufmännisches Recht gehört zu jeder selbständigen Grundlage, andernfalls ist sie (er) ein(e) verkappter Angestellte(r), und sollte sich anstellen lassen. PUNKT!

    3. In kreativen Umfeld gehören als ⅓ der vereinbarten Summe als Vorauszahlung vereinbart – denn ins Angebot sind schon mal ⅓ des Hirnschmalzes reingeflossen. Ein weiteres ⅓ nach der Vorstellung des erstens Entwurfes, der ersten Planung- sollte der AG dann abbrechen und wir entdecken unseren Entwurf bei der Konkurrenz, sind die Grenzkosten wenigstens drin. Das nächste 1/6 nach Fertigstellung, Lieferung und Entgegennahme und 1/6 nach erfolgter Abnahme, sollte es eine formale Abnahme sein. Solche Vereinbarungen sparen unendliche Dokumentationen und man kann sich darauf beschränken, nicht das Daily Business zu aufzuschreiben, sondern nur die Änderungen (CR) zum vereinbarten Leistungsbild formal als CR- (Abmoderation) oder CR+ (Erweiterung/ Änderung) zu vereinbaren. Siehe auch #4.

    4. Zum Thema Leistungsbild. in der heutigen Zeit versteigen wir uns in Lasten- und Pflichtenhefte mit atomisierten Lasten und Pflichten in gigantischer Dimensionen und vergessen dabei in stetiger Regelmässigkeit das grosse Ganze mit wenigen Worten zu beschreiben. M. a. W. was erwarten wir als Lieferung (ein Auto, Webseite, Shopsystem … ) und dann erst was erwarten wir in einzelnen Funktionen (100 km/h – 500 km Reichweite, 4x rundes Objekt aus Gummi, Metal mit 5 Löchern …. ). Also steht in der Eingangszusammenfassung: Was ist der Liefergegenstand? – eine Webseite- Wann soll er geliefert werden? bis zum 30.08. Was erwarte ich vom AG bis wann als Beistellung? – Styleguide, IT-Plattform, entscheidungsberechtigter Ansprechpartner. Und OPTIONAL an der Stelle: was soll es kosten? zu 5 EURO 33,5 cent
    Ein Richter muss es innerhalb von 10 min lesen, erfassen und verstehen, was das geschuldete Werk wäre oder woraus die geschuldete Leistung bestand. … und das gilt für alle Aufträge bis 100 TEURO manchmal sogar darüber. Qualitäten und Einzelfunktionen, Schönheiten und verletzter Stolz sind Neben-Kriegsschauplätze in 9. bis 12. Runde … Meistens wurde bis dahin schon der Vergleich geschlossen.

    5. Kaufmännische Ebenen sind keine KuschelNets, das läuft auf Augenhöhe und als Auftraggeber möchte ich erfahren, dass der Auftragnehmer ernst zu nehmen ist. Und, das meine Damen und Herren geht nur über das Bewusstsein beider, dass JA und NEIN durchaus akzeptable Antworten sind. Also kann für jeden Auftragnehmer der lukrativste Auftrag in seiner Selbstständigkeit, der abgelehnte Auftrag sein. Und genau das ist zwischenzeitig auf dem Markt auch wieder zu spüren. … Das allerdings nur an Ecken, in denen das Flirren der Luft alleine nicht schon als Erfolg gewertet wird. …

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