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EU-Gericht: Wettbewerbsstrafe gegen MS rechtens

Das Urteil des Gerichtes erster Instanz in der Rechtsache T-201/04 Microsoft / Kommission (Wettbewerb) liegt nun vor. Der Europäischen Gerichtshof bestätigt ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in der Höhe von 497

Das Urteil des Gerichtes erster Instanz in der Rechtsache T-201/04 Microsoft / Kommission (Wettbewerb) liegt nun vor. Der Europäischen Gerichtshof bestätigt ein von der EU-Kommission verhängtes Bußgeld in der Höhe von 497 Millionen Euro. Diese Strafe wurde im März 2004 gegen Microsoft ausgesprochen, weil das Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen ausnutze und damit seinen Konkurrenten bei anderen Programmen schade. Im Verfahren ging es um die enge Bindung des Media Player an das Betriebssystem. Microsoft mußte zudem Windows XP in einer Version ohne Media Player anbieten, die ‘N’-Version.
Der gesamte Vorgang kann hier eingesehen werden. Gegen das Urteil (PDF (e)) vom 17. September 2007 kann Microsoft noch Rechtsmittel einlegen, und zwar innerhalb der nächsten zwei Monate.

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