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Brennpunkt: Neue EU-Verordnung zum Packaging Design

Sibylle Helmholz und Stefan Wredenhagen über ein Problem, das viele Verpackungsdesigner beschäftigt.

Sibylle Helmholz und Stefan Wredenhagen über ein Problem, das viele Verpackungsdesigner beschäftigt.

Zwar betrifft es bloß die Rückseite von Verpackungen – darum ist das Prob­lem aber nicht kleiner. Es handelt sich um die neue Lebensmittelinfor­mations­ver­ord­nung, kurz LMIV. Beschlossen wurde sie bereits im Oktober 2011, natürlich in Brüssel. Ziel ist eine europaweite Vereinheitlichung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, die bis 13. Dezember 2014 in allen EU-Staaten umgesetzt sein muss. Für Verpackungsgestalter in vielerlei Hinsicht eine Herausforderung, über die wir mit Sibylle Helmholz und Stefan Wredenhagen von designbüro.hamburg sprachen. Packaging ist Schwerpunkt der Agentur, die für Kunden wie Ritter Sport, Bonduelle, Dole oder Flensburger arbeitet.

PAGE: Die LMIV wurde als EU-Verordnung Nr. 1169/2011 verfasst und ist als PDF-Datei auch auf dem Eur-Lex-Server zu finden. Ein 46-seitiges Dokument mit unzähligen Paragraphen. Für Designer so nicht lesbar, oder?

 

Sibylle Helmholz und Stefan Wredenhagen: FoodDrinkEurope, der Dachverband der europäischen Ernährungsindus­trie, hat die wesentlichen Punkte in seinen »Guidelines on Legibility of Labelling« zusammengefasst, allerdings auf Englisch und ebenfalls in Beamtensprache. Wir haben aber zusätzlich einen von Ritter Sport erarbeiteten Leitfaden bekommen, den man dort auch intern verwendet.

Worum geht es inhaltlich?

Um Lesbarkeit insgesamt und die Hervorhebung von Stoffen, die etwa für Allergiker problematisch sind. Man muss enorm viel Text auf den Verpackungen unterbringen, auch Nährwerttabellen sind jetzt Pflicht. Wir nehmen bei Ritter Sport ohnehin schon die schmal laufende Futura Condensed, bei der allerdings Hervorhebungen nicht so stark auffallen. Man merkt eben an vielen Stellen, dass die Verfasser der LMIV keinen typografischen Background haben. So manches sind Wunschträume, die sich in der Praxis schwer umsetzen lassen.

Was für Vorgaben gibt es?

Vor allem eine x-Höhe von 1,2 Millimetern. Daraus ergibt sich für uns die Schriftgröße, aus der man dann den Zeilenabstand errechnen muss: Dieser soll 120 Prozent von ihr betragen. Bei Folien in mehreren Sprachen gibt es noch Sonderfälle, wo der Zeilenabstand auch etwas geringer sein darf.
In der Original-Verordnung ist anderswo eine x-Höhe von mindestens 0,9 Millimetern genannt.

Das betrifft Verpackungen, die weniger als 80 Quadratzentimeter groß sind, etwa die Etiketten von Bierflaschen. bJuristen definieren also lesbare Typografie?

Die x-Höhe ist so eine Sache, die die Rechtsexperten mal aufgeschnappt haben und meinen, daran könne man Regeln festmachen. Je nach Schriftart fällt jedoch das Größenverhältnis zwischen Groß- und Kleinbuchstaben zum Teil sehr unterschiedlich aus. Mit entsprechenden Ergebnissen, was die Lesbarkeit betrifft. Auch anderweitig gibt es viele Fragezeichen, etwa hinsichtlich der Farbkontraste oder dem Flimmern eng gesetzter Schriften. Da stellt sich die Frage, ob das Ziel – nämlich mehr Verbraucherschutz – überhaupt erreicht wird.

In der Verordnung ist auch von Sichtfeldern die Rede.

Ja, und diese dürfen nicht verdeckt sein. Bei Ritter Sport gibt es auf der Rückseite eine Überlappung, unter der wir früher immer noch Text untergebracht haben. Hier gehen uns wichtige Millimeter verloren. Die Frage nach der Ästhetik wird da fast zur Nebensache. Auch wenn es nur die Rückseite betrifft, ist das ästhetisch schon grenzwertig. Sicher ist: Das Design wird auf keinen Fall schöner.

Und wie stellt sich das ökonomisch dar?

Je mehr Sprachen bei internationalen Marken auf die Rückseite passen, des­to weniger verschiedene Verpackun­gen muss man drucken lassen. Früher passten bei Ritter Sport sechs bis acht Sprachen auf die Rückseite, in Zukunft sind es maximal drei. Folglich müssen europaweit arbeitende Markenherstel­ler mehr Folien gestalten und produzieren lassen, wodurch Aufwand und Kosten extrem steigen. 


Downloads

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäi­schen Union

»Guidelines on Legibility of Labelling« von Food DrinkEurope

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