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BDG Business Basics: Budget für Kommunikation

Christian Büning, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner, beantwortet Fragen von Gestaltern zu berufswirtschaftlichen Problemen. In unserer PAGE-Serie stellt er aktuelle Fälle vor.

Christian Büning, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner, beantwortet Fragen von Gestaltern zu berufswirtschaftlichen Problemen. In unserer PAGE-Serie »BDG Business Basics« stellt er verschiedene Fälle vor.

Senna H.:
Ich bin seit vier Monaten selbstständig und habe jetzt eine Anfrage von einem Bekannten. Er möchte sich mit einem kleinen Unternehmen selbstständig machen und mich als Designerin mit der Kommunikation beauftragen, hat dafür allerdings kaum Budget. Wie soll ich mich verhalten?


Christian Büning:
Liebe Senna, zu Beginn einer Selbstständigkeit fehlt es naturgemäß an Referenzen, die vie­le Kunden gerne sehen möchten, bevor sie einen Auftrag vergeben. Um Ihr Referenzportfolio aufzubauen, sollten Sie jedoch nicht allzu viele Kom­pro­misse machen. Sonst haben Sie sehr viel Arbeit, aber kaum genug Geld zum Leben.

Wenn Ihr Bekannter sich selbststän­dig macht, wird er sicher einen Businessplan erstellt haben. Wenn in diesem kein Budget für Kommunikation berücksichtigt ist, wird auch keine Bank diesen Plan absegnen. Fragen Sie also ruhig nach, wie hoch das Budget für Kommunikation anteilig am Gesamtvolumen ist. Kann Ihr Bekannter Ihnen darauf keine Antwort geben, scheint die Idee noch nicht so weit ausgegoren zu sein, dass schon über Kommunikation nachgedacht werden sollte.

In diesem Stadium können Sie als Desig­nerin aber natürlich schon strategisch und beratend zur Seite stehen. Sollte Ihr Bekannter keinen Businessplan erstellt haben, liegt es in Ihrem Ermessen, ob Sie die Idee gut finden und bereit sind, mit ins kaufmännische Risiko zu gehen, oder nicht.

Ein gutes Steuerinstrument dafür sind die Nutzungsrechte. Sie können zum Beispiel Ihre Designleistungen anbieten, aber über mehrere Jahre verteilt berechnen. So teilen Sie das Risiko, da Sie nicht wissen, ob die Geschäftsidee über­leben wird. Wichtig: Vereinbaren Sie unbedingt schriftlich, dass in den folgenden Jahren Teilbeträge anteilig gezahlt werden. Stirbt die Geschäfts­idee, erlöschen auch Ihre Ansprüche.

Es ist üblich, einen Risikoaufschlag von etwa 12 Prozent auf die Gesamtsumme zu kalkulieren. Wichtig dabei ist immer: Niemand kann von Ihnen erwarten, dass Sie ein hohes Risiko übernehmen, daher sollten Sie sich von guten Argumenten überzeugen lassen.

Mein Tipp: Definieren Sie für sich persönlich, wo Sie Grenzen in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis ziehen. Als Faustregel muss gelten: Wenn jemand mit Ihrem Design Geld verdient, müssen Sie das auch.

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