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BDG Business Basics: Auftragsbestätigung

Was ist zu tun, wenn ich es als Designer versäumt habe, eine Auftragsbestätigung und ein Angobt an den Kunden zu schicken und dieser mit der Vergütung auf sich warten lässt …

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Vanessa, 32:
Ich habe ein Problem mit einem Kunden, für den ich einen Flyer gemacht habe. Dieser musste sehr schnell erstellt werden, und ich habe 
es knapp geschafft, ihn terminge
recht in die Druckerei zu schicken. In 
der Hektik habe ich vergessen, ein Angebot zu schreiben und eine Auftragsbestätigung zu senden. Jetzt 
ist der Flyer gedruckt und verschickt, und ich warte seit über zehn Wochen auf mein Geld. Den Kunden kenne ich noch nicht lange, und ich weiß 
nicht, wie ich weiter vorgehen soll.

Christian Büning:
Liebe Vanessa, kurzfristige Aufträge auf Zuruf gehören offenbar zum Designgeschäft wie Milch in den Kaffee. Laut unseren Umfragen schreiben lediglich 2 Prozent der Designer eine Auftragsbestätigung, jeder fünfte nur, wenn es Unsicherheiten gibt. Sie sind also in großer Gesellschaft. Nichtsdestotrotz gilt der mündliche Auftrag, und es ist eine übliche Vergütung zu entrichten.

Für einen guten Ablauf gehört in jede Rechnung ein Zahlungsziel, zum Beispiel: »Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb von 10 Tagen.« Fehlt dieser Hinweis, fallen Sie auf den gesetzlichen Rahmen zurück, der 30 Tage vorsieht, bis eine Rechnung überzogen ist. Mein Tipp bei jeder Kommunikation über Rechnungen: Bleiben Sie sachlich, und gehen Sie zunächst von einem Versäumnis aus statt von Absicht. Jemand, der so kurzfristig einen Flyer benötigt, könnte auch sonst nicht so gut organisiert sein und eine Rechnung einfach vergessen. Erinnern Sie höflich an die Rechnung und fragen Sie, ob es ein Problem gibt. Nachfragen dürfen Sie übrigens schon guten Gewissens nach 14 Tagen.

Wenn Ihr Auftraggeber nicht reagiert, sollten Sie sich rechtsverbindlich verhalten und den Rechnungsbetrag schriftlich anmahnen. In diese Mahnung gehört unbedingt ein Zahlungsziel, gerne ein deutlich kürzeres, zum Beispiel innerhalb von fünf Tagen. Lässt Ihr Auftraggeber auch diese Frist verstreichen, liegt es an Ihnen, eine weitere Mahnung zu schicken oder direkt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, tragen Sie die Kosten dafür selbst, je nach Streitwert ab circa 150 Euro.

Mein Tipp: Trennen Sie sich von Auftraggebern, die sich Ihnen gegenüber derart unprofessionell verhalten, sobald es geht. Ihre Nerven und Ihre Geldbörse werden es Ihnen danken.

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Christian Büning
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«

info(at)bdg-designer.de
http://www.bdg-designer.de

Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, seit 2011 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.

 
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