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Die Rechten und das Urheberrecht

Wie die NPD Sachsen gegen das Bildrecht verstieß und damit unfreiwillige Flüchtlingshilfe leistete.

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Recht und Ordnung stehen ja angeblich ganz oben auf der Liste der Werte jener, die derzeit die Panik vor Asylsuchenden in Deutschland schüren. Wobei offenbar Bildrecht nicht zu ihrem Spezialgebiet gehört.

Jedenfalls erfuhr Leander Wattig, Blogger aus Berlin, letztes Jahr von der unrechtmäßigen Verwendung eines seiner Fotos. Das fragliche Bild der Meißner Albrechtsburg hatte Wattig schon Jahre zuvor ins Netz gestellt, versehen mit einer Creative Commons Attribution License (CC BY). So wird es etwa im Wikipedia-Artikel zu Meißen genutzt.

Sei es, dass einige unserer Mitbürger kein Englisch verstehen, sei es, dass ihnen egal ist, dass in diesem Fall die Verwendung des Bildes nur mit Nennung des Urhebers erlaubt ist – das Foto kam jedenfalls schon 2013 auf der Facebook-Seite »Bürger sagen Nein« zum Einsatz, versehen mit dem fetten roten Schriftzug »Keine weiteren Asylanten-Heime im Landkreis Meißen«. In dieser Form wurde das Bild dann munter über Social Media geteilt und landete auch bei der NPD Sachsen.

Was tun? Leander Wattig – der zudem mit Orbanism ein Festival für offene und Remix-Kultur organisiert – griff zu einem Mittel, das ihm sonst gar nicht sympathisch ist: Mit Hilfe der auf Medienrecht spezialisierten Hamburger Anwaltskanzlei Fechner Rechtsanwälte ließ er der NPD Sachsen eine Abmahnung zukommen. Dort musste man eine Unterlassungerklärung unterschreiben und eine Strafe von 1000 Euro zahlen – die Leander Wattig prompt dem Verein Buntes Meißen spendete. Wozu er auf Facebook schreibt:

»Das ist ja wie Weihnachten. Die NPD Sachsen fördert die Integration von Flüchtlingen vor Ort in Meißen. Nicht ganz freiwillig zwar, aber immerhin. Selten erschien mir die Verfolgung einer unberechtigten Bildnutzung so sinnvoll wie hier.«

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