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Markenrecht: Streit um o2-Logo

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Die Telekom versucht seit Jahren, ihre Unternehmensfarbe Magenta markenrechtlich schützen zu lassen – ähnliche Ambitionen hat jetzt ein weiterer Telefonkonzern: o2 will der Agentur Future Communication Group die Blasen in ihrem Logo verbieten.

Die Firma hatte sich ihren Namen und den dazugehörenden visuellen Auftritt – einige hochsteigende Blasen vor schwarzem Hintergund – vor gut einem halben Jahr beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen. Jetzt hat o2 Einspruch eingelegt. Begründung: Es drohe Verwechslungsgefahr. Etwas befremdlich, dass o2 sich dabei auch auf die »teilweise identischen, teilweise hochgradig ähnlichen Dienstleistungen« beider Firmen bezieht. PAGE war bisher nicht bekannt, dass der Handyvertreiber auch PR- und Kommunikationsdienstleistungen anbietet.

Noch unlogischer wird die Argumentation, wenn o2 bemängelt, dass die Blasen überhaupt nichts mit dem Gehalt der Agenturleistungen zu tun hätten. Hatte man sich nicht wenige Sätze vorher noch auf deren Überschneidungen mit dem eigenen Angebot bezogen? Und das, darum geht es ja in diesem Streit, beansprucht Blasen ganz für sich.

Bei der Future Communication Group könnte der Streit mit einem Megakonzern zum massiven Problem werden. Zwar wolle man einen Widerspruch formulieren, heißt es dort. Einen Rechtsstreit könne man sich jedoch nicht leisten. Andererseits würden auch die Kosten für ein neues Corporate Design ein tiefes Loch in die Finanzen der Agentur reißen.

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