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Skandalurteil im Urheberrecht

 

Das Geschäft mit der Abmahnung von Fotonutzern geht weiter – jetzt mit Unterstützung vom Landgericht Köln. 

Das Geschäft mit der Abmahnung von Fotnutzern geht weiter – jetzt mit Unterstützung vom Landgericht Köln. 

 

Was ist nur los beim Landgericht Köln? Erst fiel es auf die massenweisen Abmahnungen des Pornofilm-Anbieters RedTube herein, der sich als windige Briefkastenfirma entpuppte. Ein Urteil musste revidiert werden, weil es offenbar Schwierigkeiten bei der Unterscheidung zwischen Streaming und Download geben hatte …

 

Jetzt der nächste Patzer. Es geht um einen Fotografen, der ein Bild bei der Gratisdatenbank Pixelio eingestellt hatte, einen Bildnutzer dann wegen angeblich unzureichender Urhebernennung abmahnte. Tatsächlich haben Bilder im Internet mindestens bis HTML 3.2 zwangsläufig eine eigene URL, über die sie sich aufrufen lassen – wobei die im Kontext der Website untergebrachte Urhebernennung meist wegfällt.

 

Das Landgericht Köln zog daraus nun einen dramatischen Schluss: Urheberrechtsnennung müssen nicht am, sondern im Bild stattfinden. O-Ton: Der Nutzer hätte »den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungssoftware jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist.« Der Streitwert wurde auf 6.000 Euro festgesetzt.

 

Ein Urteil, wie es nur Juristen einfallen kann, die von der Bildbranche nicht die blasseste Ahnung haben. Nicht nur bei Bildnutzern war das Entsetzen groß, auch bei Bildagenturen – allen voran natürlich bei Pixelio. Die Agentur legte Berufung ein. Hier geht es zur Stellungnahme von Pixelio.

 

Es kann gar nicht anders sein: Das Gericht wird auch diesen Beschluss revidieren müssen. Sonst müssten wir uns in Zukunft im Internet nur noch durch Urhebernennenungen verunstaltete Bilder anschauen. Und dem »Geschäftsmodell« von Fotografen, die Bilder auf Gratisplattformen stellen und dann mit Abmahnungen wegen unzureichender Urhebernennungen Geld verdienen, wäre Tür und Tor geöffnet. Wenn die Gerichte solche Beschlüsse fassen, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sie bald in Sachen internet-Urheberrecht keiner mehr ernst nimmt.

 

 

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