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Bildrecht: News und aktuelle Fälle

Darf man Bilder aus dem Web einfach als Vorlagen für Illustrationen nehmen? So lautet eine der Fragen, die wir in der neuen PAGE 6.2011 in einem großen Artikel zum Thema Bildrechte beantworten. Das Heft lässt sich ab 4. Mai erwerben – hier vorab schonmal Bilder, Videos, Links und Rechtstipps für den Umgang mit Stockbildern.

Einer der Illustratoren, der im Artikel von seinen Erfahrungen berichtet, ist David von Bassewitz. Er zeichnete Obama und zu Guttenberg für die »Spitze-Feder«-Kampagne des »Spiegel« oder im Auftrag der italienischen »GQ« die entführte Millionärstochter Patricia Hearst, die mit ihren Entführern selbst zur Terroristin wurde. Das Foto unten wurde 1974 von einer Überwachungskamera in einer Bank in San Francisco aufgenommen, die sie zusammen mit der Symbionese Liberation Army überfiel.

Im Artikel erfahren Sie nicht nur, wie David von Bassewitz in solchen Fällen arbeitet, oder welchen Stress Shepard Fairey wegen der unerlaubten Nutzung einer Fotovorlage für sein berühmtes Obama-Poster hatte. Auch um den rechtlich korrekten Umgang mit Bildern von toten oder lebendigen Prominenten geht es – oder um den fragwürdigen Einsatz von Microstockbildern, den die rechtsextreme SVP in der Schweiz pflegt. Und vieles mehr …

Kampagne von Armstrong Flooring mit Look-Alike von Janis Joplin, die 1970 starb – darf man mit einer solchen Ikone werben?

Mit einem Foto einer Microstock-Agentur warb die SVP auf großen Plakaten in der ganzen Schweiz für ihre »Ausschaffungsinitiative«. Weder Model noch Fotograf hatten sich die Nutzung des Fotos so vorgestellt

The Stolen Scream: A Story About Noam Galai from FStoppers on Vimeo.

 

Bilderklau ohne Ende! Noam Galai erzählt, wie sein Foto hundertfach kopiert wurde – im Web, auf T-Shirts, Plakaten und so fort…


 

Hier noch einige hilfreiche Links zum Thema Bildrechte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte

Guter Überblick mit vielen interessanten Details

www.freelens.com/recht

News aus der deutschen Rechtswelt auf der Website der Fotografenvereinigung Freelens aus Hamburg

www.rechtambild.de

Auf dem Blog eines Bonner Jurastudenten lässt sich auch ein »Juristisches Handbuch für Fotografen« downloaden

www.bildrechte.com

Blog von Thomas Schmidt alias picturetom

www.stockphotorights.com

Englischsprachige Zusammenstellung wichtiger Fakten über die Nutzung von Stockphotos (mehr Infos über die Website finden sich hier)

www.bjp-online.com/search?query=copyright

News aus der internationalen Rechtswelt auf der Website des »British Journal of Photography«


 

Und schließlich noch ein kleiner Ratgeber, den Pitopia-Geschäftsführerin Ute Jansing aus dem reichen Schatz ihrer Erfahrungen für uns zusammengestellt hat. Zuerst die Tipps für Profikäufer:

1. Versehentlicher »Bilderklau«

Bei uns erhalten gute Kunden Originaldaten auch mal vor dem Kauf, um die maximale mögliche Bildgröße für ein Projekt zu klären.

Und dann ist es schon vorgekommen, dass der Kunde das Bild genutzt hat und einfach vergessen hat die Lizenz dann auch zu erwerben.

Das ist kein simpler Einzelfall! Je größer das Unternehmen, umso größer ist die Gefahr im Alltagsgeschäft, dass so etwas passiert.

Tipp:

Nach Erhalt von Daten aus Agenturen immer mit 2 (Unter-)Ordnern arbeiten:

– ein Ordner mit bereits lizenziert

– ein Ordner mit noch zu lizenzieren

Eigentlich simpel, aber manchmal sind Lösungen überaschend simpel. Auch beliebt: das Layoutbild wurde downgeloadet und eingebaut und später wurde dann vergessen das Bild zu kaufen. Ist ein ähnlicher Fall. Genau betrachtet sind beide Fälle wohl schon »Mißbräuche«, wenn kein ofizieller Kauf erfolgt ist. Das ist dann sicherlich eine Kulanz-Sache, wie in solch einem Fall verfahren wird.

2. Eine sehr große Stolperstelle ist die sogenannte Merchandising-Lizenz

Leider nicht bei allen Agenturen gleich. Oftmals kaufen Kunden lizenzfreie Bilder in dem Glauben, sie könnten mit den Bildern »machen, was sie wollen«. Dem ist bei manchen Agenturen jedoch nicht so. Möchte ein Bildkäufer ein Bild auf ein Produkt drucken (egal, ob Tasse, T-Shirt oder Kalender etc.), so ist vorher zu klären, ob die betreffende Agentur eine besondere Lizenz für diesen Bildkauf hat. Dann sind die Kosten meistens höher und die Auflage der zu produzierenden Dinge ist auch relevant.

3. Gerne werden für Präsentationen Bilder aus dem WWW genommen. Per Copy & Paste ist das alles so schön einfach

Es war ja nur geplant, die Präsentation intern zu zeigen, und niemand dachte, dass es damit ein Problem geben könnte. Und plötzlich taucht genau diese Präsentation im Netz auf und schon ist mit »einfach nur kopierten« Bildern ein Mißbrauch entstanden, der sehr teuer werden kann. Wir empfehlen deshalb für Präsentationen nur noch lizenziertes Material zu verwenden, wenn kein eigenes Bildmaterial zur Verfügung steht. Die Kosten für solche Bilder stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die entstehen, wenn nachlizensiert werden muss, vor allem, wenn Anwaltskosten hinzukommen.

4. Auch das Nennen des Copyrights neben oder zum Bild ist eine beliebte Stolperstelle

Jedenfalls sind sich da viele Käufer nicht im Klaren, was Sie wo wie nennen sollen/können/dürfen. Da hilft nur eins: schriftlich bei der Agentur anfragen, wie der Copyrightvermerk sein soll.

5. Bildrechte für einen Dritten lizensieren

Eine häufig gestellte Frage. Designer/Grafiker sind sich nicht sicher, ob sie im Namen ihres Kunden Bilder lizensieren können oder nicht. Wenn es aus dem AGBs nicht eindeutig hervorgeht, hilft leider auch hier nur der Kontakt zur Agentur und fragen, wie das jeweils gehandhabt wird.

Abschließender Tipp

AGBs der Agenturen sind meistens ziemlich lang, nicht so gut verständlich oder in englischer Sprache verfaßt.

Das ist für viele Bildkäufer ein großes Problem. Wenn sich ein Bildkäufer unschlüssig ist, was Lizenzrechte anbelangt, einfach die betreffende Agentur anschreiben und um Aufklärung bitten. Sicherheit sollte einen hohen Stellenwert haben beim Bildkauf.

Nebenbei kann man so auch gleich den Umgang mit Kunden prüfen.

Sonstige Bildkäufer

Ein großes Problem ist nach wie vor, dass viele nicht wissen, dass lizenzfrei nicht kostenlos heißt.

Gerne wird über Google nach Bildern gesucht, eins gefunden und einfach mal eben kopiert, denn da steht ja lizenzfrei dran. Unwissenheit schützt jedoch nicht vor Strafe. Kein Bild darf einfach so genutzt werden! Auch wenn kostenlos daneben steht, sind daran oftmals Bedingungen geknüpft.

Resüme

Bildkauf macht Arbeit. Das wird leider unterschätzt.

Das Lesen der AGBs ist zwingend notwendig vor dem Kauf von Bildern.

Je mehr Bilder gekauft werden, um so mehr ist ein Verwalten der Lizenzen notwendig.

Hier empfiehlt es sich, ein Verwaltungstool zu nutzen.

Produkt: PAGE 8.2020
PAGE 8.2020
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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Nice Blog, Thank you for sharing a valuable topic.

  2. Danke für die Anmerkungens zu den AGBs, sind irgendwie überzeugend …

  3. Es heißt AGB, nicht AGBs. Gibt eben keine Allgemeinen Geschäftsbedingungens. Ansonsten hilfreicher Artikel.

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