PAGE online

Referenzen nutzen

Darf ich Arbeiten, die für einen ehemaligen Arbeitgeber entstanden sind, für eigene Referenzen nutzen? Wie ist das mit Urheberrecht und Nutzungsrecht?

BDG, Nutzungsrechte, Urheberrechte, Freelancer

Julia, 32: Als ehemalige fest angestellte Designerin bin ich gerade dabei, mich selbstständig zu machen, und habe eine Frage zur Referenznutzung. Gerne möchte ich meine Arbeiten (natürlich mit der Angabe, wie und wo sie entstan­­den sind) als Referenz zeigen. Ich bin mir aber unsicher, ob ich das darf. Mit meinem ehemaligen Arbeitgeber bin ich freundschaftlich auseinandergegangen, dennoch steht in meinem Anstellungsvertrag, dass ich grundsätzlich keine Urheberrechte an den Arbeiten erworben habe. Aber sind es nicht die Nutzungsrechte, die es mir gestatten, die Arbeiten zu Werbezwecken zu nutzen?

Christian Büning:
Liebe Julia, erst mal Glückwunsch zur Selbst­stän­digkeit! Die rechtliche Lage für die Ergebnisse von angestellten Designern ist leider recht eindeutig: Sie entstehen auf Weisung des Arbeitgebers, in seinen Arbeitsräumen und im Rahmen ei­nes Arbeitsverhältnisses. Daher gehören diese Ergebnisse auch dem Arbeitgeber. Das schließt die Verwendung zur Eigenwerbung aus, wenn dazu im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Den Passus in Ihrem Arbeitsvertrag, dass Sie keine Urheberrechte erworben haben, wird man so verstehen müssen, dass sämtliche Rechte an den von Ihnen geschaffenen Werken dem Arbeitgeber zustehen.

Damit sind auch die Nutzungsrechte umfassend an ihn übergegangen, sodass Sie Ihre Arbeiten nicht ohne Zustimmung Ihres ehemaligen Arbeitgebers für Ihre Eigenwerbung verwenden dürfen.

Mein Tipp: Sie schreiben mir, dass Sie freundschaftlich auseinanderge­gan­gen sind. Daher empfehle ich Ihnen, das Ge­s­präch zu suchen und eine Regelung zu treffen für Ihren Anteil an den Designleistungen. Üblich ist zum Beispiel für freie Mitarbeiter die Kennzeichnung »im Auftrag (i.A.) der Agentur XY«. Auch wenn es gerade einen an­deren Eindruck erweckt: In einer Situation wie dieser entsteht selten eine echte Konkurrenzsituation zwischen Ih­nen und Ihrem früheren Arbeitgeber. Die Auftraggeber schätzen meistens Ansprechpartner, nicht Agenturnamen und werden sich entsprechend verhalten. Wenn Sie Ihrem ehemaligen Chef ein Angebot machen, dass Sie Ihr Port­folio in Absprache mit ihm veröffentlichen, dürften Sie wenig Proble­m­e bekommen. Wenn Sie ausreichend eigene Referenzen haben, erübrigt sich diese Frage dann meistens von selbst.

Viel Erfolg!

content_size_SZ_141106_BDG_Buening_Foto

Christian Büning
Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«

info(at)bdg-designer.de
http://www.bdg-designer.de

Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, seit 2011 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.

Mehr Tipps zu Fragen aus der Berufspraxis lesen.

 

Produkt: Download PAGE - Webdesign mit Themes und Templates - kostenlos
Download PAGE - Webdesign mit Themes und Templates - kostenlos
Businessmodelle für Webesigner & Entwickler rund um WordPress, ThemeForest & Co

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Das könnte dich auch interessieren