Erweitertes Typolexikon
Wolfgang Beinert aus Berlin erweiterte sein Online-Lexikon jetzt um die Begriffe Systemschriften, Screenfonts, Font Foundries und Webfonts.
Wolfgang Beinert aus Berlin erweiterte sein Online-Lexikon jetzt um die Begriffe Systemschriften, Screenfonts, Font Foundries und Webfonts. Zu den beiden letztgenannten Begriffen fügte der streitbare Designer und Typograf noch eine kritische Anmerkung zum Thema Urheberrecht und Schriftlizenzen an.
Da urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Werkschriften weltweit in allen entschiedenen Fällen verneint, ihnen also der urheberrechtliche Schutz konsequent verweigert werde, versuchten »Font Foundries und Schriftenhändler nun deshalb durch einen Trick, der auch durch massive PR- und Lobbyarbeit flankiert wird, Schrift als Schriftsoftware mittels eines Lizenzvertrages, also Rechte an der Nutzung einer bestimmten Schriftsoftware, zu ihren Bedingungen zu verkaufen.«
Diese neue Gepflogenheit, so Wolfgang Beinert, sei allerdings mehr als fragwürdig, denn um Dritten ein Nutzungsrecht an gewerblichen Schutzrechten einräumen zu können, müsse eigentlich eine Font Foundry über die dafür benötigten Patente, Urheberrechte, Gebrauchsmuster oder eingetragenen Marken verfügen. Sein Fazit, das viele Foundries sicher nicht gerne hören werden, lautet deshalb: »Gott bewahre uns vor US-Genmais und dem Rechtsanspruch auf lizenzfähige Schriftsoftware.«
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