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»Kreative sollten die Grundlagen des Markenschutzes kennen«

Wann sollte man ein Logo schützen lassen? Rechtsanwalt Dr. Philipp Lehmann gibt Tipps zum Thema Markenrecht.

Wir sprachen mit Dr. Philipp Lehmann, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Latham & Watkins in Hamburg, über Strategien und mögliche Stolperfallen beim Markenschutz.

Ich habe für meine frisch gegründete Designagentur ein schönes Logo gestaltet – sollte ich es schützen lassen?
Philipp Lehmann: Sinnvoll ist das allemal, nur so lässt sich verhindern, dass ein Dritter einfach das Logo registriert und nutzt. Außerdem kann ich so auch einen Schutz gegen die Verwendung verwechslungsfähig ähnlicher Zeichen erlangen.

Was bedeutet »verwechslungsfähig ähnlich«?
Das ist der juristische Begriff dafür, dass ein Logo einem anderen, bereits markenrechtlich geschützten so ähnlich ist, dass es zu Verwechslungen kommen könnte.

Oft wird das, was ich mit gesundem Menschenverstand als nicht mehr ähnlich einstufen würde, aus rechtlichen Gründen doch als ähnlich angesehen

Wie weit geht der Begriff der Ähnlichkeit? Ab wann ist ein Logo einem anderen nicht mehr ähnlich?
Das ist für Laien nur schwer zu bewerten. Denn oft wird das, was ich mit gesundem Menschenverstand als nicht mehr ähnlich einstufen würde, aus rechtlichen Gründen doch als ähnlich angesehen. Hier ist eine anwaltliche Bewertung wirklich sinnvoll.

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Schütze ich dann eher die Marke oder das Design?
Das sind zwei verschiedene Dinge. Das konkrete Design wird bei ausreichend kreativer Gestaltung durch das Urheberrecht geschützt. Dabei geht es um die schöpferische Leistung, beispielsweise bei einem aufwendig gestalteten Logo. Das Urheberrecht schützt den Urheber grundsätzlich vor der Vervielfältigung dieses identischen Werks, etwa im Internet.

Das Markenrecht greift weiter als das Urheberrecht

Das Markenrecht dreht sich um ein Markenzeichen, das kann zum Beispiel ein Wort sein oder ein Bild oder eine Kombination aus beidem. Das Zeichen lässt man immer im Zusammenhang mit bestimmten Waren oder Dienstleistungen schützen, also beispielsweise Bekleidung oder eben Designleistungen. Aber das Markenrecht schützt nicht nur vor der Verwendung eines identischen, sondern auch eines ähnlichen Logos für vergleichbare Waren oder Dienstleistungen. Deshalb greift das Markenrecht weiter als das Urheberrecht.

Muss eine Bildmarke hinsichtlich ihrer Einzigartigkeit bestimmte Kriterien erfüllen, damit sie schützenswert ist?
Im Markenrecht spielt das keine Rolle. Für den Markenschutz darf das Logo nur nicht beschreibend für die registrierten Waren oder Dienstleistungen sein, also etwa Travel für Reisedienstleistungen, und natürlich auch nicht sittenwidrig. Im Urheberrecht ist das anders. Hier spricht man von der Voraussetzung einer gewissen Schöpfungshöhe. Man muss eine bestimmte schöpferische Leistung erbringen, damit man diesen Urheberrechtsschutz genießt. Wenn das Logo die Schöpfungshöhe erreicht, fällt es ganz automatisch unter das Urheberrecht. Wird es dann allerdings zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen benutzt, wird der Markenschutz relevant.

Wie funktioniert die Anmeldung?
Man kann die Marke direkt beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) oder, für sogenannte Unionsmarken, die Schutz in der gesamten EU bieten, beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) anmelden. Oder man beauftragt eine Kanzlei damit, die in der Regel zunächst eine sogenannte Kollisionsrecherche durchführt, also prüft, ob es bereits identische oder verwechslungsfähig ähnliche Logos gibt. Das ist in der Regel auch sinnvoll, da man sonst schnell Rechte Dritter verletzt.

Kann ich das auch selbst recherchieren?
Sowohl das DPMA als auch EUIPO stellen ihre Datenbanken online frei zur Verfügung (siehe unten). Für Wort marken funktioniert eine solche Recherche auch ganz gut, bei Bildern ist es deutlich schwieriger. Darauf spezialisierte Kanzleien haben entsprechende Tools und arbeiten mit verschiedenen Rechercheinstituten zusammen, was insbesondere sinnvoll ist, wenn man nicht ausschließlich in Deutschland sucht.

Was kostet der Markenschutz?
Der Preis hängt davon ab, in wie vielen Ländern und für wie viele Waren- und Dienstleistungsklassen ich die Marke anmelde. In Deutschland kosten bis zu drei Klassen einmalig rund 300 Euro. Wenn der Schutz EU-weit gelten soll, zahlt man für eine Klasse 850 Euro.

Und wie lange gilt dieser Schutz?
Der Markenschutz gilt erst einmal zehn Jahre, lässt sich aber durch eine erneute Zahlung beliebig verlängern.

Viele Start-ups legen los, überlegen sich einen Namen und ein Logo, ohne sich über Markenschutz Gedanken zu machen

Gibt es gerade bei kleineren Unternehmen und Start-ups überhaupt ein Bewusstsein dafür, dass die Anmeldung einer Marke eine sinnvolle Investition ist?
Viele Start-ups legen los, überlegen sich einen Namen und ein Logo, ohne sich über Markenschutz Gedanken zu machen. Vor allem vergessen sie oft – und das ist eigentlich viel schlimmer –, dass sie durch die unüberlegte Nutzung eines Zeichens die Rechte Dritter verletzen können. Das kann für ein junges Unternehmen oft schmerzhaft werden.

Weil sie dann einen neuen Namen und ein neues Logo brauchen.
Es kann passieren, dass sie abgemahnt werden, weil ihr Logo einem anderen ähnlich ist und die Rechte des Inhabers verletzt. Dann dürfen sie die Marke nicht mehr verwenden, im schlimmsten Fall kann es sogar zu Schadenersatzansprüchen kommen. Hat das Start-up vielleicht schon zwei Jahre lang ein markenrechtlich geschütztes Logo in größerem Umfang benutzt und dadurch die Rechte des Dritten verletzt, kann das unter Umständen richtig teuer werden. Insbesondere wenn es anschließend noch in ein gerichtliches Verfahren geht und Gerichts- und Anwaltskosten dazukommen.

Auch für Kreative ist es wichtig die Grundlagen zu kennen, um nicht selbst in Haftung genommen zu werden

Wenn es nicht gerade um das Logo meines eigenen Designbüros geht, ist die Anmeldung des Markenschutzes dann nicht eher Sache des Kunden als die des Gestalters?
Das stimmt schon. Trotzdem ist es für Kreative wichtig, die Grundlagen zu kennen, um nicht selbst in Haftung genommen zu werden. Hat der Gestalter beispielsweise in einer E-Mail an seinen Kunden geschrieben: Ihr könnt das Logo ohne Weiteres nutzen, könnte er im Fall einer Schadenersatzforderung gegebenenfalls regresspflichtig werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, schreibt in den Vertrag mit dem Kunden, dass er für die vorgelegten Entwürfe nicht geprüft hat, ob sie Rechte Dritter verletzen, und dass diese Prüfung dem Kunden obliegt.

Recherche-Tipp
In den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) sowie des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO) kann man überprüfen, ob eine Wort- oder Bildmarke geschützt ist.
https://register.dpma.de/DPMAregister/Uebersicht
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de

Wie man als Kreativer vermeidet, die (Urheber-)Rechte anderer zu verletzen, und wie man sich selbst gegen Plagiat und Ideenklau schützen kann, darum geht es in unserer Titelgeschichte in PAGE 04.19 »Richtig klauen – und das mit Recht! Ideen weiterdenken statt kopieren«.

PDF-Download: PAGE 4.2019

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