… oder sollte man sich besser selber mit dem Steuergesetz vertraut machen? Christian Büning gibt Antworten!
Evelyn, 26: Ich studiere Design im sechsten Semester und möchte mich nach dem Bachelorabschluss selbstständig machen. Allerdings finde ich die ganzen staatlichen Vorgaben ziemlich verwirrend – vor allem, wie man etwas von der Steuer absetzt, habe ich bis heute nicht verstanden. Kann ich mich auch selbstständig machen, ohne das alles zu wissen?
Christian Büning:
Liebe Evelyn, falls es Sie tröstet: Sie sind nicht die Erste, die stirnrunzelnd vor dem deutschen Steuergesetz steht. Natürlich können Sie sich selbstständig machen, ohne sich selbst um steuerliche Belange kümmern zu müssen. Sie können einen Steuerberater damit beauftragen, der dann alle Einnahmen und Ausgaben korrekt und fristgerecht verbucht. Nur hat dieser Komfort seinen Preis, der bei einer beginnenden Selbstständigkeit das Budget ordentlich belasten kann.
Ich empfehle Ihnen dringend – Sie wollen ja selbstständig werden –, sich so weit mit Steuern auseinanderzusetzen, dass Sie selbst wissen, wie es geht. Auslagern können Sie Ihre Buchhaltung immer noch, dann aber zielgerichtet und auf Augenhöhe.
»Die Umsatzsteuer-voranmeldung ist nicht schwer«
Die Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht schwer: 1. Mit jeder Rechnung, die Sie schreiben, nehmen Sie Umsatzsteuern ein. 2. Immer wenn Sie etwas für Ihre Arbeit kaufen, zahlen Sie Umsatzsteuer. Diese Einnahmen und Ausgaben können Sie miteinander verrechnen. Sie haben zum Beispiel auf 5000 Euro Umsatz 7 Prozent Umsatzsteuer eingenommen, also 327,10 Euro. Im selben Monat hatten Sie Ausgaben in Höhe von 2000 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer – also 319,33 Euro. Anstatt Einnahmen und Ausgaben separat zu buchen, überweisen Sie nur die Differenz von 7,77 Euro Umsatzsteuer – fertig.
Ihr Vorteil: Sie haben die Ausgaben nur netto bezahlt und dabei 19 Prozent gespart. Wichtig:Verzichten Sie bei der Anmeldung bei Ihrem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung. Wenn Sie weniger als 17 500 Euro Umsatz im Jahr erzielen, könnten Sie diese Regelung in Anspruch nehmen und bräuchten dann auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Im Gegenzug können Sie dann allerdings auch keine Umsatzsteuer geltend machen. Im oberen Beispiel hätten Sie dann nicht 7,77 Euro Umsatzsteuer gezahlt, sondern 327,10 Euro. Sie haben durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ein Formular pro Monat auszufüllen, können aber Geld sparen und wesentlich professioneller auftreten. Ein echter Gewinn.
Christian Büning
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«
Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, seit 2011 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.
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