Netflix‘ KI-Training: Sprecher:innen reichen Beschwerde ein
Neu eingeführte Lizenzverträge für Sprecher:innen, die mit Netflix zusammenarbeiten, führen zu Unmut. Denn niemand weiß, was eigentlich mit den Sprachdaten geschieht, und es stellen sich gleich mehrere rechtliche Fragen.
Bild: Logo © Netflix (PR-Bild)
Der Verband Deutscher Sprecher:innen e. V. (VDS) geht gemeinsam mit namhaften Synchronschaffenden juristisch gegen den Streaming-Giganten Netflix vor. Mit einer offiziellen Beschwerde beim Bundeskartellamt sowie der Unterstützung mehrerer Datenschutzbeschwerden – unter anderem durch Matti Klemm, der deutschen Stimme von Jason Momoa und Benjamin Blümchen – fordert die Medienbranche ein Einschreiten der staatlichen Behörden. Erste Beschwerden wurden bereits Anfang September bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht.
Klemm verweist darauf, dass sie »schlicht nicht wissen, was Netflix mit den Sprachdaten tatsächlich macht«. Und das gelte auch für die Daten aus der Vergangenheit und für solche Aufnahmen, die zu einem Zeitpunkt entstanden sind, als einer Nutzung für KI-Training noch gar nicht zugestimmt werden konnte, meint er weiter.
Die »Knebel-Klausel« beim KI-Training
Auslöser des Konflikts sind neu eingeführte Lizenzverträge. Netflix verlangt von den Kreativen umfassendere Rechte an ihren Sprachaufnahmen und knüpft die Mitarbeit an Eigenproduktionen an eine umstrittene KI-Klausel: Sprecher:innen müssen einwilligen, dass ihre Stimmen für das Training künstlicher Intelligenz genutzt werden dürfen. Eine Ablehnung der Klausel führt direkt zum Verlust oder Nichtzustandekommen des Auftrags. Innerhalb der Branche herrscht Unruhe – einige Synchronschaffende haben die neuen Verträge unterzeichnet, andere verweigern die Unterschrift aus Angst, sich selbst abzuschaffen.
Der VDS lässt sich von externen Rechtsberater:innen unterstützen und warnt vor den wirtschaftlichen Konsequenzen. Anna-Sophia Lumpe, 1. Vorsitzende des VDS, kommentiert:
»Sollte Netflix die Stimmen von Sprecher:innen nutzen, um KI-Systeme zu trainieren und Synchronproduktionen künftig automatisiert zu erstellen, besteht aus unserer Sicht die Gefahr, dass das Unternehmen seine Marktmacht zulasten selbstständiger Sprecher:innen ausnutzt.«
Offene Fragen, Behörden müssen aufklären
Es stellen sich zu dieser Vorgehensweise gleich mehrere Fragen. Zum einen: Kann eine Einwilligung in das KI-Training überhaupt freiwillig sein, wenn bei einer Ablehnung der Auftragsverlust droht? Nach der DSGVO ist eine Einwilligung nur dann wirksam, wenn sie freiwillig erfolgt. Wenn Sprecher:innen jedoch existenziell auf Aufträge von Markt-Giganten wie Netflix angewiesen sind und ohne KI-Zustimmung gar nicht mehr gebucht werden, stellt sich die Frage, ob hier ein unzulässiger Zwang vorliegt, der die Klausel rechtlich unwirksam macht.
Zum anderen: Nutzt Netflix seine Marktmacht aus, um Freiberufler:innen existenzgefährdende Bedingungen aufzuzwingen? Kartellrechtlich, also den freien Wettbewerb betreffend, ist zu klären, ob der US-Streamingdienst seine dominante Stellung im Markt missbraucht. Das Koppelungsangebot – also die Verknüpfung der reinen Einsprech-Dienstleistung mit der Abtretung von Daten zur eigenständigen Weiterverwertung durch Algorithmen – könnte eine unzulässige Ausnutzung darstellen, die selbstständige Synchronschaffende vom Markt zu verdrängen droht.
Und dann: Inwieweit schützt das Recht an der eigenen Stimme vor der unbefristeten Vervielfältigung durch KI? Hier geht es um den Kern des Urheber- und Persönlichkeitsrechts: Dürfen einmal eingesprochene Daten zeitlich und inhaltlich unbegrenzt genutzt werden, um neue, nie von den Sprecher:innen eingesprochene Inhalte zu generieren – und falls ja, steht den Künstler:innen dafür eine fortlaufende, angemessene Vergütung zu?
In einigen Teilen der Audio- und Medienbranche sind KI-generierte Stimmen bereits Realität. Vor diesem Hintergrund rückt das Vorgehen von Netflix in einen dringenden Fokus. Die angerufenen Datenschutzbehörden und das Bundeskartellamt stehen nun vor der Grundsatzfrage, ob das Vorgehen des US-Streaminggiganten mit europäischem Datenschutz- und Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Während für die Betroffenen die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht, hält sich Netflix bedeckt: Der Konzern hat sich zu den Beschwerden und Vorwürfen bislang nicht geäußert.
Einen ähnlichen Fall hatte es kürzlich im Bereich Illustration gegeben, wo ein illustrativer Kinderbuch-Charakter fast identisch bei ChatGPT auftauchte, ohne dass die Schöpfer:innen des Werkes überhaupt jemals zu KI-Trainings befragt wurden.
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