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Nutzungsrechte für Bestseller-Designs einplanen

Christian Büning, Präsidiumsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner, empfiehlt, immer Nutzungsrechte in den Rechnungen zu definieren.

Das Oberlandesgericht München hat im Jahr 2014 zwei Urteile gefällt, die einem Designer eine ordentliche Nachvergütung zu­sprechen, wenn das Unternehmen mit seinem Logo sehr erfolgreich geworden ist.

Die sogenannte Bestseller-Regelung gibt es bereits im Urheberrecht, wichtig ist die betonte Auslegung im Sinne der Designer. Ich sehe hier einen deutlichen Denkanstoß für uns Designer, dass wir unsere Arbeit besser verkaufen und schützen sollten.

Natürlich ist der Anteil eines Logos am Ge­schäftserfolg nicht eindeutig zu belegen; Wirt­schaft gibt es nicht unter Laborbedingun­gen. Dennoch kann man in der Regel sehr gut fest­stellen, ob ein Geschäft gut läuft, weil es eine gu­te Kommunikation hat oder ob diese ein Fremdkörper ist.

Wir Designer stehen vor dem Problem, dass durch die enorm große Anzahl von De­signleistungen das einzelne Design we­niger wichtig wird. Allerdings kann ein einzel­nes De­sign sehr wohl sehr wichtig werden. Wir müssen für beides Vorkehrungen treffen.

Mein Tipp: Planen Sie die Erfolgsschnittstelle immer mit ein. Das geht ganz einfach über die Nutzungsrechte. Definieren Sie immer, wirk­lich immer, Nutzungsrechte in Ihren Rech­nun­gen. Einfache Nutzungsrechte können Sie groß­zügig einräumen, exklusive und aus­schließ­liche allerdings nur mit separater Vergütung. Das hilft Ihnen enorm, nachträgli­che Verhandlungen zu führen. Bleibt Ihre Arbeit wenig beachtet, ist alles geregelt. Wird Ihre Arbeit ein Beststeller, greift das Urheberrecht zu Ihren Gunsten.

Viel Erfolg!

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Christian Büning
Präsidiumsmitglied des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«

info(at)bdg-designer.de
http://www.bdg-designer.de

Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, von 2011 bis 2017 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.

Mehr Tipps zu Fragen aus der Berufspraxis lesen.

 

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ist erstmals erschienen in PAGE 07.2015.

 

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