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Verboten: Marlboro »Maybe«-Kampagne

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Bild © Werbeblogger

as Verwaltungsgericht München hat ein neues Urteil zur Marlboro-Kampagne »Maybe« getroffen – alle bisherigen Motive werden verboten.

 

Die von Leo Burnett entwickelte Marlboro Kampagne mit Claims wie »Don’t be a Maybe – be Marlboro!«, »Maybe goes nowhere« und »Maybe never feels free«, die Anfang 2012 startete, sorgte von Beginn an für Kontroversen. Wissenschaftler der Universität Hamburg und das Deutsche Krebsforschungszentrum forderten die damalige Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner auf, gegen die Kampagne vorzugehen, weil sie jugendgefährdend sei. Dann ging das Landratsamt München im Oktober 2013 tatsächlich gegen die Werbekampagne vor, wie wir in PAGE 12.2013 berichteten.

Das Urteil stützte sich § 22 des Tabakgesetzes. Demnach ist Tabakwerbung unzulässig beziehungsweise verboten, »die ihrer Art nach besonders dazu geeignet [ist], Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen«. Das Landratsamt war – ebenso wie Wissenschaftler und Krebsforscher – der Meinung, dies treffe auf die Marlboro-Kampagne in besonderem Maße zu. Denn ihre Botschaft, Zigaretten von Marlboro könnten einen »Zauderer« (Maybe) in einen »Macher« (Be) verwandeln, spräche besonders junge Menschen an. Die in München ansässige Philip Morris GmbH, zu der die Marke Marlboro gehört, ging gegen das Urteil vor.

Jetzt gibt es Neuigkeiten: Das Verwaltungsgericht München hat eine Entscheidung im Eilverfahren getroffen. Alle bisherigen Motive der Kampagne sind ab sofort verboten. Philip Morris ist es aber generell erlaubt, in Zukunft die Worte »be« und »maybe« zu verwenden.

»Wir begrüßen die Entscheidung im Eilverfahren, dass wir die Worte »maybe« und »be« in neuen Motiven im weiteren Verfahren grundsätzlich verwenden dürfen. Gleichzeitig finden wir es bedauerlich, dass das Verwaltungsgericht München die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots bisheriger Motive bestätigt hat. Wir sind davon u?berzeugt, dass die Kampagne die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einhält und immer eingehalten hat. Aus dieser Überzeugung heraus haben wir gegen das Verbot der Kampagne Klage erhoben und werden auch die Entscheidungsbegründung prüfen, sobald sie uns vorliegt. Der Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen im Hauptsacheverfahren sehen wir mit Interesse entgegen«, sagte Claudia Oeking, Pressesprecherin der PMG.

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