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Kunden und die Künstlersozialkasse (AGD)

Die Künstlersozialabgabe betrifft einen Großteil der Auftraggeber von Designleistungen bei Selbstständigen. Sie ist jedoch noch nicht flächendeckend bekannt. Friederike Sobiech von der Allianz deutscher Designer sagt Ihnen, wie Sie Ihre Kunden vor ungewollten Überraschungen schützen.

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Als in diesem Sommer wieder einmal eine Grundsatzdiskussion zur Künstlersozialkasse durchs Web schwappte – Anlass war die Petition zur bundesweiten und regelmäßigen Prüfung, ob Unternehmen ihren Abgabepflichten nachkommen – zeigte sich, dass weiterhin und gerade bei Auftraggebern der Designbranche Informationsdefizite bestehen.

Rückblick: Was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Die KSK ist seit 1983 eine Pflichtversicherung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler, worunter auch Kreative mit Schwerpunkt Design oder Text fallen können. Sie umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege- sowie Rentenversicherung und teilt die Beiträge ähnlich wie bei Angestellten solidarisch auf. Unterschied: bei der KSK übernehmen die Auftraggeber 30% des Beitrags, bei Arbeitgebern sind es 50% und der Staat gibt bei der KSK die »fehlenden« 20% dazu. Auftraggeber von Designern heißen im KSK-Jargon »Verwerter« oder »Eigenwerber« und sie werden abgabepflichtig, wenn sie »nicht nur gelegentlich« Aufträge an selbstständige Künstler oder Publizisten erteilen. Der Verwerteranteil heißt Künstlersozialabgabe (KSA) und wird in jedem Jahr neu und gemessen am tatsächlichen Finanzbedarf festgelegt, in den letzten Jahren lag er zwischen 3,8% und 5,5% des Netto-Rechnungsbetrags (ohne Auslagen, wie Reise- oder Materialkosten). Die KSA-Pflicht wird erfüllt, indem am Jahresanfang eine Sammelmeldung über alle im vergangenen Jahr bezahlten Rechnungen an kreative Selbstständige zusammen mit Rechnungskopien abgegeben wird.

Das Problem: Zusätzliche Ausgaben für Ihre Kunden

Obwohl das Künstlersozialversicherungsgesetz seit 1983 in Kraft ist, wird es bei Buchhaltung und Steuerberatung, in Existenzgründerseminaren oder Business-Ratgebern (immer noch) vergessen oder übersehen. Und weil es drei Jahrzehnte lang nur stichprobenartige Prüfungen bei Unternehmen und Vereinen gab, passiert es (immer noch), dass nach solch einem ersten Kontakt mit der KSK Auftraggebern eine Nachforderung rückwirkend für bis zu fünf Jahre ins Haus flattert.
Das ist ärgerlich für sie, denn die Ausgabe war nicht eingeplant. Es passiert, dass dieser Ärger das gute Verhältnis zwischen Designerinnen oder Designern und ihren Kunden stört. »Warum haben Sie mich nicht informiert? Wieso zahle ich für Ihre Leistungen, aber nicht für die Rechnung der Werbeagentur Müller GmbH? Warum zahle ich, obwohl Sie gar nicht dort versichert sind?«

Müssen Sie Ihre Kunden informieren und beraten?

Rechtlich betrachtet müssen Sie beides nicht. Sie erklären einer Wirtin ja auch nicht, welche Hygienevorschriften gelten und als Webdesigner formulieren Sie keine AGBs für den Online-Shop eines Kunden. Das liegt alles außerhalb Ihres Arbeits- und Verantwortungsbereichs. Aber es birgt auch kein Konfliktpotential für Ihre gemeinsame Geschäftsbeziehung, wenn die Kontrolleure vom Gesundheitsamt in der Restaurantküche stehen oder eine Käuferin von ihrem Widerrufsrecht für den Online-Kauf Gebrauch macht. Die Künstlersozialabgabe ist auch kein Konfliktpotential bei der Arbeit für Agenturen, Verlage, Theater, Museen, Galerien oder Kulturvereine, denn wo auch Verträge mit Schauspielern, Autorinnen, Musikern oder Comedians gemacht werden, ist die KSA Geschäftsalltag.

Wenn Ihre Auftraggeber aus anderen Branchen kommen oder insbesondere, wenn Sie schon die eine oder andere Rückfrage oder Diskussion mit Ihren Kunden dazu hatten, dann könnte ein proaktiver Informationsservice für Sie eine Überlegung wert sein. Am Ende Ihrer Angebote stehen doch ohnehin ein paar Hinweise: »Dieses Angebot ist freibleibend und gültig bis …, es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen vom…, die beigefügt sind.« Zahlungsziele und die Freude auf eine baldige Zusammenarbeit inklusive. Probieren Sie es einmal kurz und schmerzlos: »Bitte denken Sie daran, die Rechnung Ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen. Mehr Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrer Steuerberatungskanzlei.«
(Bei Angeboten an Privatpersonen können Sie sich das sparen, zum Beispiel bei Entwürfen für ihre Hochzeitseinladungen.)

Ein Hinweis Ihrerseits reicht aus

Nach der Information ist dann meist vor der Beratung – und hier dürfen Sie aussteigen. Insbesondere, wenn Sie selbst vielleicht Solidarprinzip, gesetzliche Sozialversicherungen oder die KSK im Speziellen kritisch sehen. Sollen das doch die Kolleginnen und Kollegen machen, die dafür bezahlt werden: die KSK hat eine Hotline, der Steuerberater oder die Steuerberaterin kümmert sich ohnehin um Knappschaftsbeiträge, Lohnabrechnung und Umsatzsteuervoranmeldung.

Wenn Sie Ihren (potentiellen) Kunden durch den KSK-Hinweis zeigen, dass Sie bei Ihnen in kompetenten Händen sind und Sie am Wohl Ihrer Kunden und nicht nur Ihrem eigenen interessiert sind, dann sind sie – zeigt die Erfahrung – zufrieden. Sie haben dann etwas gut bei ihm. Wenn er aber wütend über die Existenz dieser Abgabepflicht lieber die Werbeagentur Müller GmbH beauftragt, dann haben Sie sich die unerfreuliche Geschäftspartnerschaft mit einem Sturkopf erspart, der »aus Prinzip« das Prinzip von Sozialabgaben außer Acht lässt. Denn auch bei den Müllers bezahlt er für die Sozialversicherungsbeiträge der Angestellten und der Chefs – nur eben schon im Preis inbegriffen, in dem auch die Aufwendungen für Bilanzierung, Gewerbesteuer und andere Kosten einer GmbH stecken, die bei freiberuflichen Kreativen gar nicht erst anfallen.

Die KSK-Broschüre frei Haus

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt eine Broschüre zur Künstlersozialversicherung heraus, die kostenfrei verschickt wird. Falls Sie noch eine kleine Schublade im Büro frei haben, lagern Sie vielleicht einfach ein paar davon ein und geben Sie sie mit Empfehlung (für den Inhalt, nicht so sehr die Gestaltung) an nachfragende Kunden weiter. Ein Drittel des Hefts fasst in verständlicher Form alles Wissenswerte und Notwendige für Verwerter zusammen. »Das ist nicht mein Fachgebiet, aber ich kann Sie und Ihre Steuerberater mit allen notwendigen Informationen versorgen. Geht sofort in die Post.« Für rund 2 Euro Porto und Umschlag haben Sie im Handumdrehen ein zweites Mal etwas gut. Überlegen Sie es sich.

Fazit

»Das Angebot ist freibleibend, bitte denken Sie auch an die KSK-Meldung« – mit einem kurzen Satz bewahren Sie Kunden und sich vor Ungemach.

 

Hier finden Sie alle bisherigen Teile unserer Berufspraxis-Kolumne 

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ein ziemlich entscheidener Punkt wird in diesem Artikel insbesondere im Webdesign übersehen: In der Konzeption, Gestaltung und programmiertechnischen Umsetzung von Medien gibt es in dem Sinne keine Produktionskosten wie Materialkosten mehr. Es handelt es sich zu fast 98% um eine Vergütung für Arbeitszeit.

    Die Praxis der letzten 10+ Jahre zeigt, dass die Schnittstelle zwischen “Design” einerseits und technischer Umsetzung andererseits schon lange fließend ist. Nicht zuletzt sind die Zeiten von Entwürfen, die dann bitte pixelgenau von einem Nicht-Designer pixelgenau umgesetzt werde mögen, im Grunde in vielen Bereich längst vorbei. In vielen Bereichen werden Ideen und damit Entwürfe nicht zuletzt mit Agentur-internen Frameworks und Template-Engines schon in der Ideenfindung mit APIs umgesetzt bzw. programmierend “entworfen”.

    Auch die Künstlersozialkasse KSK zwar jede Leistung, die der “Verschönerung” oder auch sonst irgendwie der Verbesserung der Außendarstellung dient, als KSK-abgabepflicht einstuft, so ist die Trennung gerade im Web defakto kaum noch zu ziehen, denn der Anteil der Gestaltungsarbeit lässt sich spätestens beim Einsatz von gekauften oder auch eigenen selbstentwickelten Master- und Subtemplates in Zeiten von Redaktionssystem gar nicht mehr bewerten.

    Webdesign und Webseiten sind dahingehend tendentiell eine IT-Dienstleistung. Und wer einen Schritt weiterdenkt und sich bewusst wird, dass man mit den zugehörigen Programmierkenntissen auch über eine Online-Redaktionssystem zuweilen längst auch Druckwerke wie Broschüren erzeugen kann, so reduziert sich die Designleistung im Grunde genommen oftmals nur noch auf die Konzeption des “Musters”.

    Die KSK Abgabe hat durchaus Ihre Berechtigung, aber jeder muss eigentlich erkennen, dass es sich eigentlich nur um eine riesige Umverteilungsmaschine mit ziemlich schwammig formulierten Grenzen handelt.

    Der wirklich entscheidende Punkt sind in der Praxis doch nicht diese “popeligen” 5% an Zuschlag auf Designleistungen, die selbst in der Nachkalkulation von Projekten weit unterhalb der Nachweisgrenze liegen, sondern die Bürokratie für Freiberufler mit zumeist nur 25 bis 50 Tsd. Euro / Jahr und auch deren Auftraggebern. Vermutlich bestehen 50% der deutschen Unternehmen und damit Auftraggebern für Kreative aus Einzelunernehmern. Es ist doch irrsinning für eine Umverteilung von pro Jahr oftmals weniger

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