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Versicherung für Kreative: Die Berufshaftpflichtversicherung

Versicherungen gibt es viele. Welche für selbstständige Designer unverzichtbar, welche ratsam und welche überflüssig sind, erklärt Christian Büning …

Christian_Buening

Was ist, wenn mir im Beruf mal ein Fehler passiert? Wann hafte ich als Kreativer für meine Arbeit – und wann nicht? Das sind elementare Fragen für alle freiberuflichen Designer und Developer.

Grundsätzlich kann man nur für etwas haften, für das auch ein Schaden bezifferbar ist. Ein Gestalter kann zum Beispiel nicht dafür in die Haftung genommen werden, dass ein von ihm entworfenes Logo als peinliches Meme weltweit Karriere macht. Dieser Schaden lässt sich nicht beziffern und der Gestalter damit auch nur sehr schwer belangen.

Wenn jedoch jemand im Betrieb des Designers auf dem frisch gewischten Parkett ausrutscht und sich dabei kaskadenartig Fuß, Hand sowie Ellenbogen verletzt und die Stirn blutig schlägt, dann entsteht ein bezifferbarer Schaden durch Arzt- und Reinigungsrechnungen sowie durch Arbeitsausfälle. Dafür haftet der Designer, denn er hätte seinen Betriebsort sichern müssen. Auch Schmerzensgelder fallen unter diese Haftung.

Der Designer wird ebenso in die Verantwortung genommen, wenn er die Druckdaten durch eigenes Verschusseln zu spät an den Hersteller schickt und der Auftraggeber daher ohne Katalog auf der Messe steht. Die Investition zahlt sich für den Kunden nicht mehr aus, es entsteht ein messbarer Schaden an dessen Vermögen. Für diesen haf­tet der Designer, das kann teuer werden.

Welche Versicherungsarten gibt es?

Im Althochdeutschen sagte man »haftunga«, wenn sich jemand für jemand anderen verbürg­te. Heute sind wir etwas weiter und können ein Haftungsrisiko ganz bequem an eine Versicherungsgesellschaft auslagern. Für alle Gefahren, die den Betriebsort betreffen – also etwa der frisch gewischte Boden –, gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung. Für alle Risiken, die Schäden am Vermögen Dritter verursachen, hält die Bran­che eine silbenfressende Vermögensschadenhaft­pflichtversicherung bereit.

Der Designer haftet zum Beispiel, wenn der Kunde durch seine Schuld ohne Katalog auf der Messe steht. So etwas kann schnell teuer werden.

Wem das noch nicht reicht, der kann auch die Produktionshaftung versichern. Diese ist in der Regel explizit nicht in den beiden vorherigen Ver­sicherungsarten enthalten. Wenn der Designer einen Druckauftrag versemmelt, weil die Sonder­farben falsch angelegt sind, hilft ihm auch die Freigabe des Auftraggebers nichts. Er haftet für den Fehldruck und muss für Ersatz sorgen. Das kann bei einer Katalogproduktion ganz schnell ins Geld gehen.

Eine Produktionshaftpflichtversicherung kos­tet etwa das Vier- bis Zehnfache einer Betriebshaftpflichtversicherung, da lohnt ein realistisches Abwägen der Risiken. Im Zweifel fährt man über die Jahre doch günstiger, wenn man einen Einzelschaden selbst begleicht. Mithilfe ordentlicher Arbeitsroutinen lassen sich die meisten Fehler vermeiden. Es lohnt sich also, in die eigene Qualitätssicherung zu investieren.

Wie komme ich zu einer guten Versicherung?

Eine gute Versicherung erkennt man immer erst dann, wenn man sie braucht. Daher sind Erfahrungsberichte sehr wertvoll sowie ein Blick auf die Klagequote. Es gibt tatsächlich Anbieter, die nur durch einen Prozess zur Zahlung zu bewegen sind.

Jeder Weg zu einem Versicherungsvertrag hat seine Eigenheiten. Ein Vergleichsportal könnte seine Neutralität geopfert haben und nicht die bes­ten Anbieter listen, sondern die, die am bes­ten bezahlen. Ein gebundener Vertreter zeigt oft nur die Produkte, an denen er am meisten verdient. Daher empfiehlt sich ein unabhängiger Makler mit guten Referenzen. Hilfreich ist bei der Wahl eines Versicherungsanbieters auch eine klei­ne Umfrage unter Kollegen.

Was brauche ich wirklich?

Die Haftungsrisiken für Designer liegen am unte­ren Tabellenrand der möglichen Schäden. Aus diesem Grund sind Haftpflichtversicherungen für sie meist nicht allzu teuer. Mit folgender Faustformel kommt man gut durch den Alltag:

• Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte jeder Kreative mit eigener Betriebsstätte haben.

• Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist obligatorisch, wenn unter Zeitdruck umfangreiche Pro­jekte realisiert werden müssen und man als Designer in die Produktion involviert ist. In diesem Fall empfiehlt sich auch eine Produktionshaftpflichtversicherung.

Alle Risiken lassen sich im Designalltag nicht ausklammern, aber mit etwas Verstand kann man sie deutlich minimieren.

 

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Christian Büning ist Inhaber von Büro Büning für Informationsgestaltung und des Werkstoff Verlags in Münster. Im Berufs­verband BDG setzt er sich für Professionalisierung, Fairness und Designer ein.

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Vielen ist nicht bewusst, wie wichtig eine soilche Versicherung ist. Diesbezüglich muss sich jeder einmal genauer informieren.

  2. Als Antwort an CGraue:

    Bei der Frage der Verwendung eines Bildes, das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt und nicht lizensiert ist, gibt es keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Webdesign und Printdesign. Eine Regelung zu einer solchen Haftungsfrage ist üblicherweise bereits in den AGB gefasst und geregelt.
    Ob ein SEO für sinkende Umsätze haftbar gemacht werden kann, halten wir für zweifelhaft. Da müsste man genau die entsprechenden Verträge anschauen. Nur wenn es dort dazu spezifische Garantien gibt, ist die Sachlage eindeutig. Ansonsten halten wir das für ein zweifelhaftes Argument.

    Viele Grüße
    aus der PAGE Online-Redaktion

  3. Wie steht ihr denn zum Thema “Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Webdesignern”? Ich habe nun schon mehrfach gelesen, dass ein Webdesigner selbst dann haftbar gemacht werden kann, wenn das Urheberrecht bei einem Bild verletzt wird, das der Kunde dem Webdesigner zur Platzierung auf der Website übermittelt hat.
    Einen anderen Fall habe ich auf der Website eines Versicherers gelesen, indem ein SEO haftbar gemacht werden sollte, da sich bei seinem Kunden der Umsatz und die Besucherzahlen nach einer SEO-Maßnahme negativ entwickelt haben.

    Sind das tatsächlich berechtigte Risiken oder eher geistige Brandstiftung der Versicherer um potenzielle Kunden zum Kauf dieser Produkte zu bewegen?

  4. Als Antwort an MKaesling:

    Natürlich hängt die Höhe der Versicherungssummen immer von der Arbeitsweise ab. Wer große Projekte mit vertraulichen Daten bearbeitet braucht einen anderen Schutz als jemand der kleine Projekte von geringer Vertraulichkeit hat. Grundsätzich spielen die Policen für Designer meist an den unteren Tabellengrenzen der Versicherer, sodass die meisten üblichen Verträge die gängigsten Risiken abdecken. Personenschäden sollten immer großzügig bemessen sein, also in Richtung siebenstellig gehen. Sachschäden und Vermögensschäden sollten nicht unter dem dreifachen Jahreseinkommen liegen.

    Viele Grüße
    aus der PAGE Online-Redaktion

  5. Hallo, für Produktionshaftpflichtversicherungen und Vermögensschadenhaft­pflichtversicherungen: Wie hoch sollte die Deckungssumme sein, wenn man als Freelancer/Grafikdesiner alleine für Auftraggeber arbeitet? Danke im Voraus! M.

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