Visitenkarten, Briefpapier & Co in Zeiten von vCards und DSGVO
Die Must-haves und Nice-to-haves der Geschäftsausstattung
Editorial: Carte blance
Neulich, in einer kleinen Vorstellungsrunde, warf ein Kollege doch glatt einen Stapel alter Visitenkarten auf den Tisch und sagte: »Schaut, das alles habe ich gemacht!« Er nahm einzelne Exemplare zur Hand, verlas die Jobtitel, erzählte eine Anekdote nach der anderen und gewährte obendrein mit den Pappkame raden auch einen famosen Blick auf die hohe Kunst der Geschäftskartengestaltung. Das Papier und die Schriften – Storytelling pur! Zu guter Letzt tauschten wir dann noch unsere aktuellen Business Cards aus (obwohl wir alle natürlich längst über andere Kommunikationskanäle digital miteinander verbunden waren) und frönten damit nicht etwa einer sentimentalen Gepflogenheit, sondern vergewisserten uns des aktuellen Selbstverständnisses unseres Gegenübers. Denn auch in digitalen Zeiten sprechen physische Visiten karten nun mal Bände!
Ein wenig sehnte ich mich dabei aber doch nach den alten Zeiten, denn es hatte sich mit der DSGVO gerade erst unser Bewusstsein für Datenschutzbelange gewandelt. Bis dato steckte man die Kärtchen arglos ein und übernahm die Kontaktdaten später in die digitale Kundendatei. Mittlerweile kann bereits die bloße Annahme der Visitenkarte zum Problem werden. Eine strenge juristische Interpretation der neuen Datenschutzgrundverordnung legt nämlich den Schluss nahe, dass man beim Erhalt einer Business Card direkt Auskunft geben muss, was damit geschieht. Klar, das entbehrt jeder Vernunft, schließlich kann man davon ausgehen, dass jemand seine Karte genau deshalb überreicht, damit der Empfänger die Daten auch irgendwann nutzt. Und es stimmt, für die Kontaktaufnahme zur Abwicklung eines Geschäfts benötigt man keine Einwilligung. Doch über die Umstände der Datenerhebung muss sehr wohl informiert werden. Das kann mündlich geschehen – die hohe Kunst des Small Talks! –, ist im Zweifelsfall aber nicht juristisch einwandfrei belegbar.
Sollten wir allein deshalb Visitenkarten mit NFC-Chips ausrüsten? Wir könnten direkt auf die Website zur Selbsteingabemaske mit Datenschutzerklärung führen. Oder Kontakte etwa nur noch über XING und LinkedIn pflegen? Und wie ist es eigentlich ums gemeine Briefpapier bestellt? Was gibt es da zum Beispiel beim Einsatz einer PDF-Version zu bedenken? – In der Titelgeschichte von PAGE 11.2018 stellen wir die Must-haves und Nice-to-haves der Geschäftsausstattung vor. Aber auch jede Menge Nice-to-must-haves wie etwa toll gestaltete Visitenkarten, die man einfach aufbewahren muss – analog und vollkommen legitim.
Gabriele Günder,
Chefredakteurin/Publisherin
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