… steht in der neuen Ausgabe des Vergütungstarifvertrags der Allianz Deutscher Designer. Das Orientierungswerk greift nun den gesamten Designprozess auf statt nur den Entwurf.
Die Vergütung von Designdienstleistungen setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Entwurfsarbeiten oder Prototypen, Nutzungsrechten sowie alle weiteren Dienstleistungen, die im Rahmen eines Auftrags anfallen. »Die Phasen der Recherche, Ideenfindung, Beratung sowie Evaluation werden von der Wirtschaft oftmals nicht beachtet«, beklagt AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb. Dabei seien sie die Grundelage eines Designprozesses.
Dem trägt der neue Vergütungstarifvertrag (VTV) Rechnung. Seine Kalkulationebeispiele orientieren sich an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowohl für Designer als auch deren Auftraggeber. Unter anderem ergab sich bei der Neufassung ein aktueller durchschnittlicher Stundensatz von 90 Euro – vor vier Jahren betrug der noch 78 Euro.
Designentscheidungen werden immer mehr zu Strategieentscheidungen eines Unternehmens und sollten entsprechend wertgeschätzt werden. Daraus ergeben sich auch neue Wirkungsfelder für Designer. »Wir sehen, dass sich die Designzone Schritt für Schritt erweitert. Gerade bei komplexen Projekten werden Designer schon frühzeitig an den Tisch geholt und auch immer mehr als Berater eingebunden«, stellt Ringleb fest. Das bilde der aktuelle VTV ab.
Der VTV erscheint seit 1979 und wird alle vier Jahre aktualisiert. Ausgehandelt wird er von der AGD und vom Verband der Selbstständigen Design Studios nach dem Tarifvertragsgesetz und danach beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie bei den Landesarbeitsministerien registriert. Es gibt ihn gratis in abgespeckter Online-Variante, umfänglicher für AGD-Mitglieder und mit kostenpflichtigen Sonderfunktionen. Hier geht’s zur Bestellung.
Ja, schön – und wen interessiert der Vergütungstarifvertrag der ADG?
moritz schreibt
Dazu muss gesagt werden:
Der VTV der AGD, dieser Vergütungstarifvertrag, ist nur bindend in der Zusammenarbeit von freien Grafikdesignern mit Designagenturen, die diesen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Das dürften nicht allzu viele sein.
Für alle anderen Grafikdesigner, die für andere Inhaber-Kundschaften arbeiten im KMU-Bereich und die für alle anderen Designbüros arbeiten, die nicht diesem Tarifverbund angeschlossen sind, ist das Makulatur. Da gilt weiterhin, sich als einzelner Freier in seinen Honorarforderungen einem Markt anzupassen, welcher in den meisten großstädtischen Regionen mehr als überlaufen ist. Käufermarkt.
Ja, schön – und wen interessiert der Vergütungstarifvertrag der ADG?
Dazu muss gesagt werden:
Der VTV der AGD, dieser Vergütungstarifvertrag, ist nur bindend in der Zusammenarbeit von freien Grafikdesignern mit Designagenturen, die diesen Tarifvertrag abgeschlossen haben. Das dürften nicht allzu viele sein.
Für alle anderen Grafikdesigner, die für andere Inhaber-Kundschaften arbeiten im KMU-Bereich und die für alle anderen Designbüros arbeiten, die nicht diesem Tarifverbund angeschlossen sind, ist das Makulatur. Da gilt weiterhin, sich als einzelner Freier in seinen Honorarforderungen einem Markt anzupassen, welcher in den meisten großstädtischen Regionen mehr als überlaufen ist. Käufermarkt.
Vielen Dank.
Viele Grüße.
Caroline Wegener