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Versicherung für Kreative: Die Rechtsschutzversicherung

Christian Büning rät: »Vorbeugen ist besser als heilen«. Das sind seine Tipps zur Rechtsschutzversicherung …

Christian_Buening

Designer arbeiten immer noch oftmals ohne rechtlich belastbare Projektdokumentation. Der Umgang mit dem Kunden und untereinander ist eher informell, sodass sie das Verhältnis nicht mit Papierkram belasten möchten. Gerät man jedoch in Streit, sind mündliche Vereinbarungen rasch vergessen. Ein Wort steht gegen das andere, und Anwälte werden ins Feld geführt.

Juristische Auseinandersetzungen können teuer werden, und genau deshalb gibt es die Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt die Gerichtskosten, die Anwaltsgebühren sowie die Kosten der anderen Partei, sollte man vor Gericht verlieren. Ausgenommen ist allerdings eine vorbeugende Rechtsberatung im Vorfeld.

Im Prinzip lässt sich eine Rechtsschutzversicherung für alle möglichen Risiken vom Ordnungsgeld bis zum Steuerrechtsschutz abschließen, für Kreative geht es aber vorrangig um Schadensersatzfragen: Sie entwerfen urheberrechtlich geschützte Werke. Diese Rechte können verletzt werden. Sie können aber auch selbst die Rechte Dritter verletzen. Über den damit verbundenen Schaden wird dann unter Umständen vor Gericht gestritten. Es kann natürlich auch passieren, dass der Designer seinen Auftraggeber durch Fehler bei der Arbeit oder geplatzte Terminzusagen schädigt. Ebenfalls ein Anlass für eine juristische Auseinandersetzung.

Wichtig: Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn der Streitfall bereits eingetreten ist, hat keinen Schutz.

Fast alle Versicherer haben nach Vertragsabschluss eine Karenzzeit von drei bis sechs Monaten. In dieser Zeit bezahlt man zwar die Prämie, kann aber noch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Das gilt nicht nur für schon akute Streitfälle, sondern auch für deren Beginn – liegt dieser zeitlich vor Unterzeichnung des Vertrags, bieten die meisten Versicherer keinen Schutz. Es lohnt sich also, eine Rechtsschutzversicherung beizeiten abzuschließen.

Beschränkung aufs Notwendige

Auch bei der Wahl einer Rechtsschutzver­si­che­rung lohnt der Blick auf die Klagequote des Anbieters. Ist diese hoch, heißt das, dass der Versicherer viele Probleme mit seinen Kunden hat – man sollte ihn meiden. Die Leistungsangebote der Versicherer unterscheiden sich zudem erheblich, insbesondere in dem, was sie ein- beziehungsweise ausschlie­ßen. Schauen Sie also genau hin! In manchen Paketen sind für Designer unnötige Risiken mitversichert, zum Beispiel der private Mietrechtsschutz. Indem man sich hier auf das Notwendige beschränkt, lässt sich die Prämie reduzieren. Eine weitere Stellschraube ist die Höhe des Eigenanteils, den der Designer im Schadensfall zu tragen hat. Sie variiert ebenfalls von Anbieter zu Anbieter beziehungsweise von Vertrag zu Vertrag.

Vorbeugen ist besser als heilen

Fast alle Versicherer bieten als Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten eine Anwaltshotline für ihre Kunden an. Hier können sie sich eine erste Einschätzung holen, bevor sie ihren Anwalt konsultieren. Meist hilft diese erste Einschätzung, um die eigenen Erfolgsaussichten abzuwägen. Das entlastet nicht nur die Gerichte, sondern spart auch Zeit und Geld. Übrigens: Wer gerade in der Karenzzeit eines neuen Vertrags ist oder aus Prinzip keine Rechtsschutzversicherung abschließen will, findet eine solche anwaltliche Rechtsberatung auch in seinem Berufsverband.

Streit vermeiden

Auch wenn die Rechtsschutzversicherung eine recht simple Versicherung ist, empfehle ich: Vorbeugen ist besser als heilen. Wer als Designer nachvollziehbar mit seinen Auftraggebern kommuniziert, also schriftlich festhält, was vereinbart oder was geändert wurde, investiert in die Vermeidung von Streit. Jede gerichtliche Auseinandersetzung bindet Zeit, Geld und Nerven, die besser in neue Designprojekte fließen könnten.

Rechtliche Auseinandersetzungen durch eine klar dokumentierte und transparente Kommunikation zu vermeiden ist die erste Sicherungslinie für Kreative. Die zweite ist eine Rechtsschutzversicherung, welche die erheb­lichen finanziellen Risiken eines Rechtsstreits abfängt. So abgesichert können Designer sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren und das machen, was sie gut können: Probleme lösen.

 

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Christian Büning ist Inhaber von Büro Büning für Informationsgestaltung und des Werkstoff Verlags in Münster. Im Berufs­verband BDG setzt er sich für Professionalisierung, Fairness und Designer ein.

 

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