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Stundensatz 120 Euro: Neuer Vergütungstarifvertrag Design

Die Allianz deutscher Designer hat ihren VTV Design erneuert, um den neuen Anforderungen an den Designberuf gerecht zu werden.

AGD Logo

Design ist vielfältiger, komplexer und anspruchsvoller geworden. Darauf reagiert die AGD nun mit einer neuen Version ihres Vergütungstarifsvertrag, die sie gemeinsam mit dem Selbstständige Designstudios e.V. erarbeitet hat.

So deckt der Vertrag jetzt auch strategische, konzeptionelle und operative Designtätigkeiten ab, wie etwa Designmanagement und Designberatung. Bisher wurde nur die Gestaltung von Designwerken im VTV berücksichtigt.

Unterschiedliche Stundensätze

Der Vertrag sieht für strategische Designtätigkeiten beispielsweise einen Mindeststundensatz von 120 Euro vor, für konzeptionelle und operative Leistungen mindestens 105 Euro. »Wir freuen uns, dass wir uns mit dem SDSt erstmals auf zwei unterschiedliche Stundensätze verständigen konnten. Denn dies trägt dem Arbeiten von Designer:innen viel mehr Rechnung als ein Einheitsstundensatz für alles«, erklärt AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb.

Nutzungsrechte flexibel kalkulieren

Auch bei den Nutzungsrechten hat die AGD nachgebessert und die Matrix angepasst, mit der man den Nutzungsfaktor und damit die Vergütung von Nutzungsrechten berechnet. Sie trägt jetzt den anfänglichen Unsicherheiten bei digitalen Nutzungsumfängen Rechnung und soll dafür sorgen, dass Auftraggeber:innen wirklich nur das bezahlen, was sie auch nutzen. Für Designer:innen besteht der Vorteil darin, dass sie den Nutzungsfaktor flexibel anpassen können und so weder ihre Kund:innen überfordern noch selbst Geld verschenken.

Um Unsicherheiten bei der Schöpfungshöhe zu begegnen (die gegeben sein muss, damit sich Nutzungsrechte abrechnen lassen), enthält der VTV fortan folgende Klausel: »Sofern die Parteien die Einräumung von Nutzungsrechten vereinbaren, ist das Erreichen der urheberrechtlichen Schöpfungshöhe anzunehmen. Wird dies widerlegt oder fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung, ist zu vermuten, dass das kalkulierte Honorar auch die Einräumung von (vertraglichen) Nutzungsrechten mitenthält.«

Tarifvertrag mit Tradition

Grundlage für den VTV ist das Tarifvertragsgesetz. Er wird seit 45 Jahren zwischen AGD und SDSt geschlossen. Bis dato ist er der einzige Tarifvertrag für selbstständige Designer:innen in Europa. Seit März 2021 gibt es ihn digital und seit Dezember 2021 mit einem automatischen Rechner. Zum Angebot der AGD gehört außerdem der kostenlose Stundensatzkalkulator KAJY.

Den vollen Umfang des VTV (inklusive Designdienstleistungen kalkulieren, speichern, exportieren und drucken) kostet AGD-Mitglieder ca. 8 Euro. Eine ausführliche Preisliste findet ihr hier.

 

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Ich denke, diese Entwicklung ist sehr wichtig, um den Wert von Strategie, Beratung und auch Projektmanagement zu kommunizieren (ja, auch der Preis ist auch ein Kommunikationstool) und auch fair zu bezahlen zu lassen. Während es für die Consultants aus der BWL, Politikwissenschaft, etc. völlig selbstverständlich ist, diese Leistungen zu horrenden Preisen anzubieten (Was sollen sie auch anderes tun? Im Gegensatz zu Designern können sie schließlich nichts anderes.), verschenken viele Kreative ihr Wissen, ihre Erfahrung und die Orga um ihre Designleistungen herum als selbstverständliche Beiprodukte. Dabei sind es wichtige Arbeiten, die maßgeblich zum Mehrwert für den Kunden beitragen.
    Der Preis einer Leistung oder eines Produktes bemisst sich nicht zwangsweise nach dem Kostendeckungsprinzip (also Stunden X Stundesatz, den der Designer benötigt um nicht zu verhungern), sondern kann auch aus Kunden- oder Marketingsicht betrachtet werden: Wieviel Mehrwert (z.B. mehr Kunden, mehr Reichweite, höhere Preise) erwirtschaftet meine Leistung als Designer für den Kunden? BWLer lernen das im Studium, Designer leider nicht. An diesem Mehr sollte aber auch der Designer beteiligt werden.
    Und der Preis richtet sich natürlich nach dem Markt. Wenn wir alle anfangen unsere Arbeite selbstbewusster als Beitrag zu den Erfolgen unserer Kunden zu sehen und dementsprechend zu bepreisen, kann die ganze Branche davon profitieren und das leidige Preisdumping einschränken.

    (P.S.: Weil es so schön direkt im ersten Kommentar steht. Wer sich preislich vom “Nachbarsjungen, der ein bisschen zeichnen kann” einschüchtern lässt und versucht mit diesem beim Preiskampf zu konkurrieren, der wird von seinen Kunden ebenso behandelt: wie eine ungebildete Hilfskraft, die eine Computermaus beherrscht. Davon ganz abgesehen verstehen Kunden, die solche Aussagen machen, weder den Mehrwert und die Qualität von guter Gestaltung und Konzepten noch sind sie loyal. Sie verschwinden zum nächtsbilligeren Nachbarsjungen. Dann sollen sie doch. “Wie? Sie möchten für eine Corporate Design XXXX€? Der Cousin meiner Nachbarin hat Photoshop und will nur 20€ pro Stunde!” Jepp, aber dann geh doch bitte zu dem, wenn Du meinst, dass das für dich und dein Unternehmen der beste Ansprechpartner ist.)

  2. Gibt es SDSt überhaupt noch? Im Internet kann ich ich diesen Verband jedenfalls nicht finden. Schade, dass die AGD mit solchen Nebelkerzen nun anscheinend Erfolge vorspielen will. – Schön, dass ich mit drei Stunden Arbeit theoretisch den künftigen AGD-Jahresbeitrag finanzieren könnte. Wenn es denn einen Kunden gäbe, der diesen Stundensatz bezahlt. Meine Kündigung geht heute noch raus. Und ich fürchte, es wird nicht die einzige sein.

  3. Wenn ich so viel verlangen würde, hätte ich keinen meiner Kunden noch, die würden das dann alles vom Nachbarsjungen, der ein bisschen zeichnen kann, machen lassen!
    Klingt schön, aber wie oft in der Politik ist das nur Augenwäscherei, ohne Sinn und Verstand.
    Das ist sowas von weit weg von dem realen Leben und den realen Stundensätzen, wie Proxima Centauri von unserer Sonne.

  4. Also ich persönlich kenne keinen Kunden, der 8 x €120 (€969/Tag) oder 8 x €105 (€840/Tag) zahlt. Werbeagenturen jedenfalls nicht. Und kleiner Kunden schon mal überhaupt nicht. Nun gut, vielleicht einmal, aber dann eben ohne Folgejobs. Ich halte die Preisgestaltung an der harten Realität vorbei.

  5. Wie unrealistisch kann eine Allianz sein? Solche Stundensätze gibt es in der Realität nicht, nicht einmal in hochspezialisierten digitalen Bereichen. Das sind Fantasiewerte, die keiner der vielen Grafik- und Kommunikationsdesigner, die ich kenne, erhält. Wer sich als Newcomer mit solchen Stundensätzen bewirbt, kann leider keine Aufträge bekommen.

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