Welche Ansprüche haben Freelancer gegenüber ihren Vertragspartnern? Wie komme ich an Geld vom Staat? Die Allianz Deutscher Designer gibt Antworten.
Zwei kostenlose Webkonferenzen haben AGD-Geschäftsführerin Victoria Ringleb und AGD-Justiziar Alexander Koch schon gegeben, eine dritte folgt am 24. März (hier geht’s zur Anmeldung). Wir waren am Donnerstag mit dabei und haben die wichtigsten Punkte für euch gesammelt. Eine Aufzeichnung des Webinars gibt es im Vimeo-Channel der AGD (1,5 Stunden).
Rechtliche Aspekte
Alexander Koch gibt einen Einblick in erste rechtliche Aspekte, und zwar Ansprüche gegen den Staat, gegen Vertragspartner sowie die Durchsetzung von Forderungen. Hier die wichtigsten Punkte:
Nach dem Infektionsschutzgesetz gibt es Entschädigungen für Selbständige nur im Falle einer behördlichen Anordnung zur Quarantäne, nicht aber im Falle einer Ausgangssperre. Wichtig: Die Geltendmachung eines Anspruchs muss innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Laufende Verträge mit Auftraggebern müssen im Einzelfall betrachtet werden, dafür gibt es keine allgemeingültige Antworten. Generell sollte man so schnell wie möglich mit seinen Kunden sprechen und gegebenenfalls Kompromisse wie Vertragsanpassungen und eine Verschiebung der Leistung verhandeln. Nicht vergessen: Auch die Auftragnehmer stehen vor unsicheren Zeiten, viele wissen nicht, wie es weitergeht. Ein partnerschaftliches Verhandeln ist der beste Weg, um gangbare Lösungen für beide Seiten zu finden.
Wer Forderungen durchsetzen möchte, sollte jetzt möglichst schnell handeln. Denn viele Schuldner werden sich im Zuge der Corona-Krise mehreren Gläubigern gegenüber verantworten müssen. Da ist es sinnvoll, seine Ansprüche früh anzumelden.
Hilfen von Bund und Ländern
Victoria Ringleb hat sich in die Möglichkeiten eingearbeitet, wie Selbständige jetzt Hilfen und Fördergelder von Bund und Ländern bekommen können. Sie verweist darauf, dass in diesen turbulenten Zeiten alle Aussagen unter Vorbehalt stehen, da sich viel Dinge täglich ändern. Deshalb hat die AGD eine Linkliste zu Unterstützungs- und Informationsangeboten zusammengestellt, die ständig ergänzt wird. Hier die wichtigsten Punkte aus ihrem Vortrag:
Ziel des Bundes ist es, Selbständige und kleine Unternehmen mit ausreichend Liquidität auszustatten, damit sie gut durch die Krise kommen. Dafür hat er unter anderem einen Notfallfond von 40 Mrd Euro eingerichtet, wovon 10 Mrd für Zuschüsse und 30 Mrd für Darlehen vorgesehen sind. Um Bedürftigen schnell helfen zu können, wird erst nachträglich geprüft, ob die Gelder korrekt eingesetzt wurden.
Zusätzlich zu den Hilfen vom Bund unterstützen die Länder, unter anderem mit Soforthilfen als nicht rückzahlbaren Zuschüssen (hier ist Bayern Vorreiter, Berlin zieht nach), Steuererleichterungen und -stundungen, Liquiditätshilfen und Krediten sowie Kredithilfen der Landesbanken. Das Handwerksblatt gibt eine Übersicht über die Maßnahmen der einzelnen Bundesländer.
Mögliche steuerliche Hilfen bestehen etwa in der Gewährung von Stundungen, leichten Anpassungen der Vorauszahlungen und dem Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen. Wichtig: Einen vollständigen Verzicht auf Steuern gibt es nicht. Und automatisch passiert das auch nicht: Man muss die Hilfen beim zuständigen Finanzamt selbst beantragen! Hier ein Link zu einem Antragsformular für Stundung.
Auch die Beiträge zur Sozialversicherung können angepasst werden. KSK-Versicherte können das über das Standard-Formular zur Änderungsmitteilung beantragen. Die Änderung erfolgt immer in der Zukunft, nicht rückwirkend. Hier gilt es also, möglichst schnell zu handeln.
Auch Liquiditätshilfen und Kredite sind jetzt schneller und einfacher zu bekommen. Sie werden zwar von der KfW bereitgestellt, aber über die Hausbanken abgewickelt – dort muss man sie also auch beantragen. Auch Bürgschaften bei Bürgschaftsbanken gibt es derzeit im Express-Verfahren.
Wichtig: Nur Kosten einsparen reicht nicht (Büroschließungen, Entlassungen etc.), denn nach der Krise muss man das Geschäft weiterführen, um Kredite zurückzahlen zu können. Gegegebenfalls muss man dafür sein Geschäftsmodell anpassen.
Als konkrete Handlungstipps gibt Victoria Ringleb: Einen kühlen Kopf bewahren und Kassensturz machen, die Entwicklung für 2020 so gut wie möglich abschätzen, Gespräche mit Kunden suchen und Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Ebenso wichtig: Die Vorbereitung auf die Zeit danach, etwa in Form von einer Neupositionierung und Akquisemaßnahmen. Darauf wird Victoria Ringleb auch in einem Webinar zum Thema Akquise eingehen, das am 15. April stattfindet (Anmeldung dann hier).
Derzeit ist die AGD gemeinsam mit anderen Berufsverbänden dabei, bei der Bundesregierung weitere Hilfen für Selbständige zu erwirken. »Der Notfallfond kann nur ein Anfang sein«, so Ringleb.