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Epson macht Patentrechte geltend

Die Seiko Epson Corporation hat sich nach der Verletzung des Patentrechts in Bezug auf seine Tintenpatronen erfolgreich mit drei deutschen Unternehmen geeinigt. Betroffen waren die Adam Riesig GmbH mit Sitz in Braunschweig, Smartink GmbH & Co. KG aus

Schönebeck und das Bielefelder Unternehmen Internetvertrieb Bielefeld GmbH (druckerzubehoer.de). Alle drei Gesellschaften handeln mit dem Vertrieb von Tintenpatronen – entweder online oder per Katalog.

Als Teil der Einigung vereinbarten die Unternehmen, den Verkauf jener Patronen einzustellen, bei denen die Seiko Epson Corporation seine Epson-Patentrechte verletzt sieht. Außerdem verpflichteten sie sich zu Ausgleichzahlungen an Epson. Die vollen Bedingungen der Einigung sind streng vertraulich.

Zum zweiten Mal war Epson in Deutschland zu dieser Maßnahme gezwungen worden, nachdem das Unternehmen seine Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf Tintenpatronen verletzt sah. Epson, Erfinder zahlreicher neuer Produkte, erachtet diese Vorgehensweise zur Geltendmachung der Patentrechte als unabdingbar. Epson ist einer der weltweit führenden Marken im Bereich Digital Imaging und genießt aufgrund seiner Innovationen, die auf umfassenden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten basieren, ein hohes Ansehen. Zu diesen innovativen Erfindungen zählen der Micro Piezo Druckkopf, der 3LCD Projektor und Tintentechnologien wie beispielsweise DURABrite Ultra und UltraChrome K3.

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