Corona-Hilfe für Hamburger Kreative
Welche Hilfsprogramme die Stadt Hamburg für kreative Selbständige und Unternehmen anbietet
Hamburg möchte auch nach Corona ein wichtiger Standort für Designer, Werbeagenturen und andere Kreative bleiben. Deshalb hat die Stadt erste Eckpunkte für einen Hamburger Corona-Schutzschirm vorgestellt. Die Hilfsprogramme werden Step by Step umgesetzt und laufend auch in Absprache mit dem Bund weiterentwickelt. Ein erster Überblick.
Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) für KMU sowie Freiberufler
Der Senat legt mit der IFB (Hamburgische Investitions- und Förderbank) eine Soforthilfe für unmittelbar in Not geratene kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler auf. Diese soll noch mit dem Notfallfonds des Bundes verzahnt werden. Das Bundeskabinett beschließt wohl nächste Woche darüber, wie Anträge, Bewilligung und Auszahlung funktionieren sollen. Die direkten Zuschussmittel betragen zwischen 2500 Euro für Solo-Selbständige und 25000 Euro für Firmen mit 51-250 Mitarbeiter. Hier geht’s zu den Anträgen.
Hilfe für künstlerisch Tätige
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) entwickelt ein Hilfspaket im Wert
von 25 Mio. Euro für kulturelle Einrichtungen sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die als Selbständige bei der KSK gemeldet sind und ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben. Weitere Infos auf der Website des BKM.
Hilfen der Förderbank IFB für kleinere und mittlere Unternehmen
Mit dem Programm HamburgKredit-Liquidität (HKL) sollen Kredite von bis zu 250 000 Euro bereitsgestellt werden. In Kürze sollten Infos auf der Website der IFB Hamburg bereitstehen.
Schneller mit Bürgschaften an Geld bei der Hausbank kommen
Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) verdoppelt ab sofort den Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 auf 2,5 Millionen Euro. Weitere Infos für alle, die Bürgschaften brauchen.
Zinslose Stundung bei der Miete von städtischen Immobilien
Wer bei öffentlichen Unternehmen wie Sprinkenhof, GMH, HHLA oder LIG seine gewerblichen Räume mietet, kann sich die Miete auf Antrag bis zu drei Monate zinslos stunden lassen. Anträge sollten direkt an die jeweiligen Vermieter gestellt werden.
Steuerliche Hilfen
Außerdem gibt es natürlich die bekannten steuerlichen Hilfen, für die sich gerade Hamburg beim Bund stark eingesetzt hat. Darunter sind die Herabsetzung der Quartals-Vorauszahlungen und die zinslose Stundung von Einkommens-, Umsatz- und Körperschaftsteuer. Auch neue Regelungen bei der Gewerbesteuer sind geplant. Dazu sollte man sich direkt ans zuständige Finanzamt oder an die eigene Steuerberatung wenden. Wir werden das Thema auf PAGEonline noch vertiefen.
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