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Alles meins! Zur Herausgabe von Dateien an Kunden (AGD)

Die Herausgabe von Dateien an Kunden ist ein Dauerthema beim Beratungsservice der Allianz Deutscher Designer (AGD). Andreas Maxbauer, Grafikdesigner und Weiterbildungsreferent, erklärt, dass Sie dazu nicht verpflichtet werden können – vor allem nicht, wenn Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beifügen.

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Die meisten Designerinnen und Designer werden eines Tages damit konfrontiert, dass ein Kunde die Layout- und Bilddateien zu einem bestimmten Auftrag von ihnen haben möchte. Ein Dauerthema, das nahezu täglich in der Beratungs-Sprechstunde der Allianz Deutscher Designer (AGD) erörtert wird.

Der Werkvertrag
Zunächst einmal die gute Nachricht: Als Designer sind Sie auf der sicheren Seite, da Ihre Verträge zum weit überwiegenden Teil Werkverträge sind. Demzufolge schulden Sie Ihrem Auftraggeber ein fertiges Werk, normalerweise ist das der realisierte Entwurf in Form einer druckfertigen PDF-Datei. Die Arbeitsmittel jedoch, die Sie für das Erstellen dieser Werkleistung benötigen, z.B. InDesign-Satzdateien oder Photoshop-Composings, bleiben mangels anderweitiger Vereinbarung Ihr Eigentum, über das nur Sie verfügen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen beifügen
Auch wenn Sie mit Ihrem Kunden in Bezug auf die Datenherausgabe nichts vereinbaren, hilft es Ihnen ungemein, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) beizufügen. Dort sollte fixiert sein, dass die Herausgabe offener Dateien kein Vertragsbestandteil ist. Weitere »Klassiker« die dort ebenfalls festgehalten sein sollten, sind z.B. die unentgeltliche Nutzung von Entwürfen, die Weiterung von Aufträgen oder die Verwendung der Layouts  für Ihre Eigenwerbung. Werden die AGBs dem Angebot sichtbar beigefügt – online stellen reicht nicht – werden die meisten Problemfälle schon im Vorfeld ausgeräumt. Mitglieder der Designer-Berufsverbänden erhalten dort kostenlos von AGB-Muster, Nichtmitglieder können Sie dort oft gegen eine Gebühr erwerben oder finden sie in der Fachliteratur. Eine Warnung: Besorgen Sie sich keine Muster aus dem Internet. Dort ist sehr viel Schrott zu finden, und ein gravierender Fehler in einer AGB kann sie insgesamt ungültig werden lassen.

Fußangel »Zweckübertragungstheorie«
Äußert ein Kunde den Wunsch nach Herausgabe von Produktionsdaten, versuchen manche Designer ihre Nutzungsrechte ins Spiel bringen. Das funktioniert nur, wenn es einen Vertrag oder beigefügte AGBs gibt, ansonsten gilt die »Zweckübertragungstheorie« (UrhG § 31 Abs. 5): Derzufolge kann der Kunde als Laie davon ausgehen, dass Sie ihm die Nutzung Ihres Entwurfs eingeräumt haben. Es darf also die Entwürfe gemäß dem Vertragszweck verwenden, bei einem Erscheinungsbild sogar exklusiv. Der Umfang der Rechte ist hier stets eine Frage des Einzelfalles und der Auslegung. Grob gesagt: Wer die Nutzungsrechte nicht thematisiert, ist bereits dabei, seine Arbeit in guten Teilen zu verschenken. Aber selbst wenn ein Kunde Ihre Entwürfe auch ohne Ihr Einverständnis nutzen darf, erhält er Ihre Dateien trotzdem nicht (s.o.).

Warum möchte der Kunde die Dateien?
Designer haben oft die Vermutung, dass ein Kunde die Dateien wünscht, um woanders preiswerter arbeiten zu lassen oder sich zu trennen. Dem ist oft nicht so oder es geht nur um ein einzelnes Produkt, eine Umsetzung im Web, einer Verwendung in einer Animation usw. Über die Kundenmotivation sollten Sie Bescheid wissen, denn davon hängt Ihr weiteres Handeln ab – fragen Sie ihn also besser anstatt etwas zu vermuten.

Möchte sich der Kunde in der Tat trennen, sollten Sie erwägen, ob es für Sie besser ist »zu mauern« oder noch einmal über den Datenverkauf Einnahmen zu generieren. In der AGD gibt es dafür das Bonmot »Nicht meckern – melken!«. Ein genereller Vorschlag zur Vergütungshöhe lässt sich nicht geben, denn die hängt auch davon ab, in welcher Preiskategorie Sie sich mit dem Kunden bewegen oder ob Sie in der Vergangenheit Nutzungsrechte berechnet haben. Außerdem muss der Preis für beide Seiten attraktiv sein – wenn Sie »zu hoch pokern«, verzichtet der Kunde und damit ist Ihnen auch nicht geholfen. Hier kann es sinnvoll sein, den Aufwand zu überschlagen, den ein Dritter für den Nachbau Ihrer Entwürfe hätte und ihn als Kalkulationsgrundlage zu nehmen. Zuzüglich angemessener Nutzungsrechte natürlich, wenn Sie diese bisher in Rechnung gestellt haben. Haben Sie das bisher versäumt und versuchen es nun, wird Ihr Kunde vermutlich ablehnen, weil er Ihre Forderung als »Strafporto« empfinden wird.

Die Daten verkaufen?
Falls Sie Ihrem Kunden die Daten verkaufen möchten, sollten Sie ihn in jedem Fall darauf hinweisen, dass Sie ihm keine Schriften mitgeben dürfen, und dass er sie gegebenenfalls selbst erwerben muss. Ähnliches wird meistens bei Bildern gelten die Sie für ihn erworben haben, auch hier muss der Kunde vermutlich die Lizenzen erneut erwerben.

Meist ist es so, dass der Kunde weiterhin mit Ihnen arbeiten möchte und die Dateien nur der Form halber oder aus einem Sammlertrieb heraus wünscht. Das ist zum Beispiel bei einem Mitarbeiterwechsel auf der Kundenseite üblich. Oder er hat die Idee, kontinuierliche Veränderungen selbst vorzunehmen. Kennt er Ihren Preis für die Daten, für den zusätzlichen Erwerb der Schriften und Bilder, ist es durchaus möglich, dass er dankend verzichtet, weil die erhofften Einsparungen an Mitteln, Aufwand oder Zeit nicht mehr gegeben sind.

 

Hier finden Sie alle bisherigen Teile unserer Berufspraxis-Kolumne

Produkt: PAGE 5.2019
PAGE 5.2019
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Kommentare zu diesem Artikel

  1. Mein Kunde argumentiert, dass er die Umwandlung von existierenden gesicherten pdf Dateien als ungesicherte Dateien zur Verbesserung seiner SEO wünscht. Inzwischen hilft Google ja auch schon, pdf Dateien zu öffnen und zu manipulieren. Mein Problem dabei ist, wenn ich nun extra für offene Dateien berechne, da theoretisch weitere Versionen daraus generiert werden können, bin ich dann auch verpflichtet, diese Idiotensicher weiterzugeben, d.h. mit allen Bildern und Schriften etc? Augrund von unterschiedlichen Systemen dürfte dies zu Problemen führen für die ich keinerlei Gewähr übernehmen kann.

  2. Kann den Kommentar/Meinung nur bestätigen. Ich treffe immer wieder Kollegen, die die ihre Rechte nicht kennen und einen ganz ungläubig anschauen. Meist heißt es dann, es machen doch alle so, so ist das Game… Ich sage nur, krass krass krass. Mir fehlen seit Jahren einfach die Worte. Selbst erfolgreiche Kreative unter diesen Bekannten machen dies oft so. Ist nur die Frage der Zeit, bis die Blase platzt.

  3. Tja. Theorie und Praxis. Ich habe wegen diesen leidigen Themas gerade auf einen Kunden und die Fortsetzung eines attraktiven Auftrags verzichtet. Trotz klarer AGBs, eines wasserdicht formulierten Angebots und zusätzlicher mündlicher Erläuterungen am Anfang gab es nach Abschluss der konzeptionellen Phase plötzlich Meinungsverschiedenheiten. Da inzwischen offensichtlich 90 Prozent aller Grafiker offene Dateien problemlos gratis herausgeben, haben *sparsame* Kunden ein leichtes Spiel. Der nächste Grafiker bekommt die offene Datei des Vorgängers und kann deswegen deutlich preiswerter anbieten. Bedauerlich ist, dass die ganze Branche auf diese Weise im Begriff ist, sich langfristig auszuhebeln.

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