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Streicht Paragraf 219a: Terre Des Femmes für Informationsfreiheit

Mit öffentlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche machen Ärzt:innen sich strafbar. Dagegen kämpft die Kampagne »Streicht Paragraf 219a«, die Grey für Terres Des Femmes entwickelte – und die zum Mitmachen aufruft.

Der Paragraf 219a verbietet »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft«. Aber er bezieht sich damit auf jegliche Art der Information.

Ärzt:innen dürfen öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber nicht darüber hinaus informieren, zum Beispiel darüber, ob diese medikamentös oder operativ durchgeführt werden. Oder welche Kosten die Krankenkasse übernimmt und welche Nebenwirkungen auftreten können.

Im Zweifel drohen den Ärzt:innen eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Deshalb hat Terre Des Femmes die Kampagne »Streicht Paragraf 219a« gestartet, die von der Agentur Grey Germany entwickelt wurde und sich dafür einsetzt, dass der Paragraf auf dem Gesetzbuch verschwindet.

Website im Mittelpunkt

Mit der Moderatorin Melissa Khalaj, einem KfZ-Mechatroniker Patrick Schirmer, dem Gastronomen Billy Wagner von Nobelhart & Schmutzig, und Schauspieler Max Koch, die in Spots aussprechen, was Ärzt:innen nicht öffentlich mitteilen dürfen – und vor allem mit der Aktionswebsite www.streicht219a.jetzt, die auf vielfache Weise zum Handeln auffordert.

Informationen stehen dort in unterschiedlichen Formaten zum Download bereit, um sie über die Social Media zu verbreiten. Es gibt Audiospots, Videos und Insta-Stories und Typo-Plakate. Sie klären auf, informieren über das, was die Ärzt:innen nicht öffentlich sagen dürfen und wollen so gleichzeitig die Absurdität des Paragrafen 219a aufzeigen.

»Die Freiheit der Frau geht für uns einher mit der Freiheit ihrer Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch«, sagt Christa Stolle von der Menschenrechtsorganisation Terre Des Femmes. »Mit der neuen Kampagne möchten wir nicht nur erreichen, dass der Paragraf 219a abgeschafft wird, sondern auch allen Frauen einen Zugang zu fachlich gesicherten Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch ermöglichen.«

 

 

 

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