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Wettbewerbsverzerrungen (AGD)

Bei dem Thema Entwurfswettbewerbe kochen die Emotionen hoch! Wie man kühl und effektiv entscheidet, ob sich die eigene Teilnahme lohnt oder nicht, erläutert Andreas Maxbauer, Referent bei der Allianz Deutscher Designer (AGD) – und zeigt, welche fünf Fragen man für sich beantworten muss.

AGD_Kolumne_23_Wettbewerbsverzerrungen

Entwurfswettbewerbe sind eines der emotional aufgeladenen Themen in der Designszene, besonders, wenn die Ausloberin eine öffentliche Einrichtung ist. Da ruhige Stimmen in den einschlägigen Blogs kaum durchdringen, versuchen wir uns dem Thema hier mit eher nüchternen Fragen zu nähern. Deren Beantwortung soll bei der Entscheidung helfen, ob eine Teilnahme für die eine Designerin oder einen Designer sinnvoll ist. Wir beschränken uns auf Wettbewerbe, die möglicherweise in einen späteren Designauftrag münden können.

Die Mankos offener Wettbewerbe
Bei offenen Wettbewerben fällt die Entscheidung meistens recht schnell, da sie für Profis besonders unattraktiv sind, an ihnen kann jeder teilnehmen der sich dazu berufen fühlt. Eventuell gibt es eine grobe Eingrenzung zum Beispiel für »Designstudierende« oder für die Designer eines Ortes.
Hier spricht einiges gegen die Beteiligung, schon statistisch gesehen ist die Anzahl eingereichten Entwürfen oft zu hoch als das es reelle Chancen auf einen Gewinn gibt. Zudem sind Qualifikationen der Teilnehmer viel zu unterschiedlich, wobei Spitzenleistungen kaum zu erwarten sind da Profis offene Wettbewerbe meiden. Die Abwesenheit von professionellen Designern zeigt sich meistens auch in der Jury, da sie überwiegend mit Personen der Ausloberseite besetzt ist.
Ein weiteres Manko bei offenen Wettbewerben ist, dass mit der Abgabe der Entwürfe in der Regel auch die uneingeschränkten Nutzungsrechte zu übertragen sind. So dürfen Teilnehmer ihre Entwürfe formaljuristisch betrachtet nicht einmal zu ihrer Eigenwerbung nutzen.

Gibt es ein aussagekräftiges Briefing?
Dass auf Ausloberseite meistens Personen wirken denen die Designmaterie noch etwas fremd ist, zeigt sich schon an den eher schütteren inhaltlichen Vorgaben. Die mit den Wettbewerbsunterlagen versandten Briefings sind üblicherweise in sehr allgemeiner Prosa à la »Wir sind ein aufstrebendes Unternehmen auf einem Markt mit Zukunft« verfasst. Gerade bei Corporate-Design-Projekten ist es aber für den Gestalter schon vor dem Entwurf unabdingbar, viel über den Kunden und seine Branche, über dessen Herausforderungen und künftigen Ziele sowie seine Zielgruppen zu wissen.
Bei Aufträgen wird das Fehlen eines Briefings oft durch ein entsprechendes Gespräch kompensiert. Nur wird dies bei den meisten Wettbewerben oft ausgeschlossen, »um allen Teilnehmern die gleiche Chance zu geben«. Das ist insofern etwas eigenwillig, weil ja in erster Linie der Auslober von vertiefenden Informationen profitieren würde.
Im Idealfall sollte das Briefing von einer fachkundigen Person verfasst sein, zumindest sollte jemand für Nachfragen zu Verfügung stehen. Ein direktes Gespräch bietet so die Möglichkeit, zum Beispiel bei Relaunches nach den Vorzügen und Nachteilen mit dem bestehenden Design bzw. Designern zu fragen. Wird hier ein hoher Grad an Zufriedenheit mit dem Status Quo erkennbar, kann das ein Indiz dafür sein, »dass der Gewinner bereits feststeht« oder dass nur einmalig ein singuläres Objekt ausgelobt wird, die Chance auf Folgeaufträge also eher gering ist.

Wie setzt sich die Jury zusammen?
Nicht selten werden Wettbewerbe veranstaltet, deren Jury völlig unbekannt ist. In solchen Fällen wird sie fast ausschließlich aus Mitarbeitern des Auslobers – also Designlaien – besetzt sein, manchmal sitzt noch die Hausagentur mit am Tisch. Beim öffentlichen Dienst hängt die Jury-Zusammensetzung oft vom Stellenwert der Ausschreibung ab. Bei kleineren Objekten läuft es wie gerade geschildert, bei imageträchtigen Vorhaben sind des Öfteren auch Professoren der Designhochschulen in der Jury vertreten.
So die eingereichten Arbeiten einen guten Standard haben, kommt ein für beide Seiten annehmbares Ergebnis heraus, wenn die Jury zumindest von einem kundigen Designer geleitet wird, im Idealfall soll sie zur Hälfte von Designern besetzt sein.
Bei Wettbewerben mit fachkundigen Jurys ist des Öfteren auch eine Trennung von Prämierung und Nutzung anzutreffen. Hier kann ein besonderes Design auch dann als Sieger hervorgehen, wenn es sich aus Sicht des Kunden nicht für die Umsetzung eignet für sie kommt dann ein anderer Entwurf zum Tragen.
Kommen wir zu den kleineren und beschränkten Wettbewerben, die sich an einen zuvor definierten Kreis an Designern wenden, z.B. in einer bestimmten Branche versierte oder die in einer Region angesiedelte Kollegen. Sie sind den offenen Wettbewerben in jeder Hinsicht vorzuziehen.

Wie viele und welche Mitbewerber sind im Rennen?
Wer in kostenlose Vorleistungen tritt, sollte um seine Chancen nüchtern abwägen zu können, eine Auskunft darüber erhalten, wie viel Designbüros teilnehmen und wie sie qualifiziert sind. Es geht bei der Frage darum, Quantität und Qualität abschätzen zu können. Die Anzahl der Mitbewerber nennt die rein rechnerisch betrachtete Gewinnchance: Gehe ich gegen vier weiteren Kollegen ins Rennen, liegt meine Gewinnchance bei zwanzig Prozent.
Die Gewinnaussichten werden weiterhin durch die Qualität der Mitbewerber bestimmt: Spielen alle Beteiligten in Bezug auf Ihre Leistungen in der gleichen Liga? Das gilt übrigens auch für den Kunden, denn auch er sollte von seinem Geschäftszweck, seiner Größe, seiner Bedeutung und Struktur zu den Designern passen.
Ein weiterer Vorteil beschränkter Wettbewerbe ist, dass die Designer ihre Entwürfe in der Regel selbst präsentieren und somit nicht nur Fragen beantworten, sondern auch ihr Büro vorstellen können.

Rechnet sich die Teilnahme?
Eine Teilnahme an einem Wettbewerb lohnt sich nur, wenn der Wettbewerbsgewinn in einem sinnvollen Verhältnis zum erbrachten Aufwand steht. Gänzlich abzuraten ist daher von Wettbewerben, bei denen nur der erste Sieger ein Preisgeld erhält, es sollten mindestens die ersten drei Platzierten vergütet werden.
Geht es beim Wettbewerb darum, nicht nur ein Projekt zu gestalten, sondern zugleich einen neuen Kunden zu gewinnen, ist die Teilnahme attraktiver. Aber auch hier ist der Ertrag eine ungenaue Größe, da sich oft erst später abzeichnet wie lukrativ die Folgeaufträge wirklich sind.
Nicht selten werden bei beschränkten Wettbewerben die Forderungen der Designerverbände umgesetzt:
•    Alle antretenden Designbüros erhalten eine (wenn auch minimale) Vergütung für den Entwurf. Erfahrungsgemäß führen Wettbewerbe mit Vergütungen wesentlich häufiger zum gewünschten Ergebnis als nicht honorierte.
•    Die Vergütung bezieht sich nur auf den Entwurf, sowohl die Ausarbeitung als auch die Nutzung des präferierten Designs werden gesondert bezahlt.
•    Das Nutzungsrecht für nicht verwendete Entwürfe bleibt bei den Urhebern.

Wie viele Wettbewerbe habe ich in den letzten Jahren gewonnen oder verloren?
Da rein rechnerisch gesehen das Scheitern im Wettbewerb wahrscheinlicher als der Gewinn ist: Der Zeit- und Kostenaufwand einer erfolglosen Teilnahme schmälert den mit anderen Kunden erzielten Gewinn – lohnt sich das?
Um grundsätzlich ermitteln zu können, wie ertragreich Wettbewerbe für ein Designbüro sind, müssen vom Reinerlös eines gewonnenen Wettbewerbes die Kosten anderer verlorener Wettbewerbe abgezogen werden. Natürlich gibt es immer noch das Bauchgefühl »Hoffnung auf einen neuen Kunden« – kalkulatorisch gesehen ist das jedoch irrelevant.

Lesen bildet
Wer sich nach der Beantwortung der fünf Fragen zum Mitmachen an einem Wettbewerb entschließt, tut gut daran, auch die Teilnahmebedingungen gründlich lesen. Übliche Knackpunkte sind die – hoffentlich nicht stattfindende – Übertragung von Nutzungsrechten und die Nennung der Gestalter im gebotenen Maße und solange ein Entwurf genutzt wird. Immer häufiger wird von Designer die Haftung für etwaige Verletzungen von Rechten Dritter verlangt. Das ist bei Entwurfswettbewerben gänzlich indiskutabel, weil außer dem kalkulatorischen nun auch das rechtliche Risiko einseitig auf das Designbüro abgewälzt wird, ohne dass der Auslober zu irgend etwas verpflichtet wäre oder ein echter Auftrag bestünde.

Eigentlich ist das mit der Entscheidung über eine Teilnahme am Wettbewerb ganz einfach. Jede und jeder kalkuliere nüchtern und für sich seinen Aufwand und seine Chancen: statistisch, finanziell, zeitlich und rechtlich sowie mit dem Blick auf die Professionalität seiner Mitbewerber und des Auslobers. Und überlege dann ebenso nüchtern, ob oder in welchem Maße er bzw. der Auslober von dem Wettbewerb profitieren werden.

Auch wenn es für die Identität und die Anliegen unseres Berufsstandes sinnvoll ist, gegen schlechte Bedingungen aufzustehen, so hilft das in Realität jedoch wenig gegen unfaire Wettbewerbe. Das Verhalten der Auftraggeberseite wird sich kaum ändern, denn dafür sind deren Erfolge mit Wettbewerben zu groß.
Erst dann wenn tragikomische Wettbewerbsergebnisse selbst einem Laien nicht mehr vorzeigbar sind, und erst dann wenn sie deshalb als PR-Maßnahme nicht mehr zünden, wird es keine unfairen Wettbewerbe mehr geben.

Und, das sollte auch erwähnt sein: Es gibt durchaus faire Wettbewerbe, die Berufsverbände werden des Öfteren um Rat gefragt oder gebeten Jurymitglieder zu nennen. Aber auch hier: Über die Teilnahme entscheidet ausschließlich jeder Designer selbst und hoffentlich nach reiflichem Überlegen und dem Studium der Teilnahmebedingungen.

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PAGE 5.2019
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