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Vorläufiges Aus für Meta AI in der EU

Nach Protesten und Abmahnungen hat Meta seine Pläne zur Nutzung von Userdaten für das Training der eigenen KI vorerst zurückgezogen und zeigt sich »enttäuscht« – will aber nicht aufgeben

dynamisches Meta-AI-Logo, bestehend aus einem leicht 3D-haft dargestellten vierzackigen Stern, Pluszeichen, Kreis und Pfeilspitze, die Farben ein Verlauf zwischen Grün, Blau und Pink
Quelle: https://ai.meta.com/meta-ai/

Fotos, Illustrationen, Texte und Bildunterschriften. Alle veröffentlichten Assets der Nutzer:innen von Instagram, Threads und Facebook wollte der Mutterkonzern Meta für »AI Technology« – vor allem für das Training seiner KI-Generatoren – nutzen. Viele User:innen von Instagram und Facebook wurden in den letzten Tagen schriftlich auf die Anpassung der Datenschutzrichtlinie hingewiesen.

Wer das nicht mitmachen wollte, sollte ein kompliziertes Opt-out-Verfahren auf beiden Plattformen durchlaufen und zudem noch schriftlich begründen, warum die eigenen Werke nicht verwendet werden dürften. Ein Vorgehen, das nicht nur EU-weit für Ärger und Diskussionen bei Kreativen und Fotograf:innen sorgte, sondern auch diverse Daten- beziehungsweise Verbraucherschutzorganisationen auf den Plan rief.

Erfolgreicher EU-weiter Widerstand

Beschwerden kamen umgehend zum Beispiel von noyb, dem vom Wiener Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründeten gemeinnützigen Vereins zur Durchsetzung des Datenschutzes aus Nutzersicht, aber auch von der Verbraucherzentrale NRW, die unter anderem Meta abmahnte.

Letzten Endes scheint der Druck auf die irische Datenschutzbehörde DPC, die in der EU für Meta zuständig ist, zu groß geworden zu sein: Zeitgleich mit Metas Ankündigung, die bisherigen Pläne zu stoppen, kam von der DPC die Meldung, dass man die »Entscheidung von Meta« begrüße, die Pläne zu »pausieren«. Beim Facebook-Konzern wiederum heißt es, die DPC habe ein entsprechendes Ersuchen an ihn herangetragen habe. Wehtun will man sich gegenseitig offensichtlich nicht.

Meta bleibt selbstbewusst

Meta erklärt nun, dass Meta AI zunächst nicht in der EU eingeführt werden könnte – »ohne lokale Informationen könnten wir den Menschen (in der EU) nur eine zweitklassige Erfahrung bieten«. Das Resultat wäre, dass die EU-Europäer erst einmal nicht von den Vorteilen der Meta-KI profitieren könnten und Europa im »Wettbewerb bei der KI-Entwicklung« zurückfalle. Man betont zudem, dass Meta beim Training der KI-Daten »transparenter als viele gewerbliche Kontrahenten« sei – was sogar stimmen könnte. Die weiter aufrechterhaltene Zuversicht des Konzerns, »dass unser Ansatz die Europäischen Gesetze und Regularien einhält«, dürfte dagegen bei vielen Datenschützer:innen keine Zustimmung finden.

»Meta hat alle Möglichkeiten der Welt, KI auf der Grundlage einer gültigen Einwilligung einzuführen. Das Unternehmen will nur nicht um Erlaubnis fragen« Max Schrems

Meta könnte einfach fragen – Opt-in als Alternative

Anders sähe es aus, wenn Meta einfach ein Opt-in-Verfahren durchführen würde: »Meta hat jedoch alle Möglichkeiten der Welt, KI auf der Grundlage einer gültigen Einwilligung einzuführen. Das Unternehmen will nur nicht um Erlaubnis fragen«, schreibt Max Schrems auf der News-Seite von noyb.

Der Hintergrund für Metas Zurückhaltung beim Fragen nach einer Erlaubnis, die Userdaten zu nutzen, scheint aber offensichtlich: Nur die wenigsten würden aktiv zustimmen, die Masse an Trainingsdaten dürfte also deutlich geringer ausfallen als nach einem mühseligen Opt-out-Verfahren.

Stand 18. Juni 2024 sind die umstrittenen Nutzungsbedingungen zur KI und den Trainingsdaten sowie der Link zu den Widerspruchsmöglichkeiten immer noch online.

Dieser Beitrag ist erstmals am 18. Juni 2024 erschienen. 

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