Vier Faustregeln für einen realistischen Stundensatz …
Bloß nicht unter Wert verkaufen oder mal eben einen Auftrag nebenbei annehmen, der den Kunden nix kostet, das gilt auch für den Stundenlohn eines Designers. Wir haben vier Faustregeln für einen realistischen Stundenlohn zusammengefasst, damit Sie konkurrenzfähig bleiben und kostendeckend kalkulieren.
Stundenlohn berechnen – das sind unsere Tipps für die Berechnung Ihrer Arbeitsstunden:
1. Was wollen Sie verdienen?
In Deutschland verdient ein fest angestellter Designer mit fünf Jahren Berufserfahrung im Schnitt um die 30 000 Euro netto im Jahr. Unterstellen wir also, dass auch Sie am Ende des Jahres nach Steuern als Gewinn 30 000 Euro in den Händen halten wollen.
2. Mehr geldwerte Zeit gibt’s nicht – eine Berechnung
Um dieses Geld in die Kasse zu spülen, bleibt uns nicht viel Zeit. Das Jahr hat 365 Tage, 104 davon sind Sonn- und Samstage. Kommen noch 30 Urlaubstage, 11 Feiertage, und 13,5 Krankheits- und Schulungstage. Bleiben 206,5 Arbeitstage, was mal 8 Stunden täglich in etwa 1652 Arbeitsstunden entspricht.
Als Selbstständiger können Sie zudem nicht zu 100 Prozent an bezahlten Kundenaufträgen arbeiten. Sie müssen Angebote und Rechnungen schreiben, Buchhaltung machen, an Ausschreibungen teilnehmen, Eigenwerbung gestalten, die eigene Website aktuell halten. Dazu kommt unbezahlte Mehrarbeit bei Projekten.
Zusammengenommen fallen mindestens 35 Prozent – wenn nicht gar 40 bis 50 Prozent – der Arbeitszeit in die Kategorie der nicht berechenbaren Zeiten. Bei 35 Prozent blieben nur 1074 Stunden, die Sie effektiv pro Geschäftsjahr abrechnen könnten – nähern Sie sich vielleicht 40 oder sogar 50 Prozent nicht anrechenbarer Arbeitszeit, ginge es eher in Richtung 1000 Stunden, in denen Sie Geld verdienen.
3. »Ihre« Personalkosten
In diesen 1000 Stunden müssen Sie allerdings nicht nur die 30 000 Euro verdienen, die Sie sich am Ende des Jahres auszahlen wollen, sondern auch alle Personal- und Agenturkosten decken. Schließlich sind Sie Ihr eigener Angestellter oder ihr eigener Kunde und wollen am Ende des Jahres nicht schlechter als Ihr angestellter Kollege dastehen. Sie müssen also mit 30 bis 35 Prozent Zusatzkosten für »Ihre« Personalkosten rechnen, sprich immerhin zwischen 9000 und 10 500 Euro für Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung sowie Berufshaftpflicht und Berufsrechtsschutz einplanen.
Bedenken Sie auch, dass Sie vermögenswirksame Leistungen etwa für die private Altersvorsorge ohne etwaige Zuschüsse, die Festangestellte erhalten, selbst bestreiten müssen. Außerdem sollten Sie Sonderausgaben berechnen, zum Beispiel für Fortbildungen, Lohnfortzahlung während des Urlaubs et cetera. Setzen wir der Einfachheit halber hier 20 Prozent an, sind dies auf das Jahr gerechnet weitere 6000 Euro, die es zusätzlich zu verdienen gilt.
4. Agenturkosten
Und leider ist die Rechnung noch nicht zu Ende, es fallen auch noch an: Inventarkosten, Materialaufwand, Büroraummiete, nicht anrechenbare Reise- oder Fahrzeugkosten, Kosten für die Eigenwerbung, Softwarelizenzen, kalkulatorisches Risiko und vieles mehr. Im Schnitt entstehen für ein kleines Büro zwischen 20 000 und 35 000 Euro jährliche Kosten. Ergo: Erst wenn Ihr Lohn pro Stunde irgendwo bei 80 Euro liegt, bewegen Sie sich als Freelancer oder Agenturbetreiber auf dem Boden der unternehmerischen Tatsachen – und haben ein Einkommen, das dem Ihres fest angestellten Kollegen entspricht.
Die Erfahrung aus der Praxis zeigt leider zu oft, dass diese Berechnung nicht immer ganz einfach umzusetzen ist. Manche Kunden möchten weniger für die Design Dienstleistung zahlen, was oftmals zu einem niedrigeren Gehalt von Freelancern führt. Hier gibt es keine konkrete Formel oder How-to-Anleitung, aber interessant dazu ist folgender Beitrag, der den gesamten Designprozess berücksichtigt, nicht nur den Entwurf: Warum Designer oder Webdesigner 90 Euro Stundenlohn verlangen sollten.
Vor allem für Freelancer ist es überlebensnotwendig, kostendeckend und konkurrenzfähig kalkulieren zu können. Im Bereich Webdesign tun sich manche schwer damit und fragen sich zurecht: Wie soll das funktionieren? Wie das geht, lesen Sie hier mehr dazu: Richtig kalkulieren – Tipps für Webdesigner.
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Ist das dann das zu versteuernde Einkommen? Wie sieht es mit Gewerbesteuer aus?
Nadja schreibt
Vielen Dank für diesen Artikel. Habe heute bei meinem liebsten Kunden den Stundenpreis erhöhen müssen, da ich viel (viel, viel) zu wenig pro Stunde berechnet habe, unter dem Deckmäntelchen “Freundschaftspreis”.
Sie waren gar nicht begeistert und dieses Meeting hat ein ganz ein übles Gefühl bei mir hinterlassen. Die Berechnungen in diesem Artikel zeigen mir aber, dass meine Forderungen mehr als berechtigt waren.
Setzfehler schreibt
Leider nicht nur in diesem Berufszweig, lieber Henry, sondern durchweg!
Henry schreibt
Moin,
wenn das alles „Designer“ sind, die sich hier zu Wort gemeldet haben, finde ich es schlichtweg nur erschütternd, wie wenig Wert anscheinend in diesem Berufszweig auf deutsche Rechtschreibung gelegt wird…
gibts auch praktisch hier: http://www.bdg-kalkulator.de 🙂
Ist das dann das zu versteuernde Einkommen? Wie sieht es mit Gewerbesteuer aus?
Vielen Dank für diesen Artikel. Habe heute bei meinem liebsten Kunden den Stundenpreis erhöhen müssen, da ich viel (viel, viel) zu wenig pro Stunde berechnet habe, unter dem Deckmäntelchen “Freundschaftspreis”.
Sie waren gar nicht begeistert und dieses Meeting hat ein ganz ein übles Gefühl bei mir hinterlassen. Die Berechnungen in diesem Artikel zeigen mir aber, dass meine Forderungen mehr als berechtigt waren.
Leider nicht nur in diesem Berufszweig, lieber Henry, sondern durchweg!
Moin,
wenn das alles „Designer“ sind, die sich hier zu Wort gemeldet haben, finde ich es schlichtweg nur erschütternd, wie wenig Wert anscheinend in diesem Berufszweig auf deutsche Rechtschreibung gelegt wird…