Freelancer aufgepasst: Rechte und Pflichten in steuerlicher und juristischer Hinsicht …
Verlässliche Geschäftskontakte mit einem dauerhaften Ansprechpartner – nach dieser Devise kaufen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen Design- oder Development-Leistungen gerne bei Freiberuflern oder Freelancer-Teams ein. Wer weiß schließlich, ob beim nächsten Kooperationsgespräch in der Agentur noch derselbe Ansprechpartner auf dem Etat sitzt?
Viele freie Kreative arbeiten gerne in mehr oder minder lockeren Kooperationen mit anderen Freelancern. Schließlich bedeutet dies größtmögliche Freiheit in der Durchführung des Auftrags – oder etwa nicht?
Wie weit greift die Projektverantwortung jedes Einzelnen wirklich? Was müssen Freiberufler rechtlich beachten? Was geschieht etwa im Falle einer Haftung gegenüber dem Auftraggeber? Ist dann am Ende der Projektleiter der Dumme oder beißen alle ins Gras? Und wie muss jeder Einzelne sich absichern, etwa wenn es heißt, die vereinbarte Leistung sei gar nicht erbracht?
Spätestens, wenn in einem Kundenvertrag die Klausel »Hauptauftragnehmer mit Subunternehmern« auftaucht, sollten Freelancer ihre Zusammenarbeit schriftlich, vielleicht sogar vertraglich fixieren. Unsere Checkliste im PAGE eDossier »Ad-hoc-Teams & projektbezogene Kooperationen« erklärt, wie Sie dafür die richtigen Rahmenbedingungen schaffen – gegenüber dem Kunden und im Team –, um den Auftrag möglichst stressfrei, teamfreundlich und termingerecht über die Bühne zu bringen.
Es reichen eben nicht – neben dem Rahmenvertrag mit dem Kunden – Vertrauen, Transparenz und klare Aufgabenverteilungen. Und doch haben viele Dream Teams so angefangen und ihre Kollaborationsweise erst später in einer verbindlichen Rechts- oder Geschäftsform dokumentiert. Im PAGE eDossier »Ad-hoc-Teams & projektbezogene Kooperationen« berichten Teamwork-erprobte Kreative, wie sie ihre »perfekte Kreativkollabo« fanden.
Kurz und knapp bringt Urheber- und Medienrecht-Fachanwalt Jens O. Brelle zudem auf den Punkt, was für den rechtlich einwandfreien Umgang mit Kunden, Auftraggebern und Partnern unbedingt geklärt sein muss:
Leistung, Vergütung, Haftung – diese Punkte können es in sich haben: Oft wissen freie Projektkoordinatoren oder Teamleiter zum Beispiel nicht, dass sie aus Sicht der Künstlersozialkasse als abgabepflichtige Verwerter gelten. Wir sagen Ihnen, ab wann für Freie eine KSK-Abgabepflicht besteht.