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Neues Urteil zum Urheberrecht

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er Bundesgerichtshof hat ein neues Urteil zum Urheberrecht und kreativer Leistung gefällt, das den Designeralltag verbessern wird, wie Experten sagen. Friederike Sobiech von der Allianz Deutscher Designer erklärt es.

Der 13. November 2013 wird als ein guter Tag in die Geschichte der deutschen Designszene eingehen, denn das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt auch die eigene bisherige Rechtsprechung richtig: Werke der freien und der angewandten Kunst werden in Bezug auf die Schöpfungshöhe nicht mehr unterschiedlich bemessen. Für die Designerinnen und Designer in Deutschland ist das ein Paukenschlag.

Nicht einmal 10 Jahre ist es her, da bestätigte das Bundesverfassungsgericht im Fall des »laufenden Auges« die bis zuletzt strenge Rechtsprechung des BGH (BVerfG, GRUR 2005, 410 – laufendes Auge). Das einprägsame Signet hatte der Berliner Grafiker Franz Zauleck 1993 im Auftrag der Allianz deutscher Designer (AGD) entworfen, das Design-Zentrum Nordrhein-Westfalen nutzte es für einen Wettbewerb.
Dass eine abgewandelte Form des »laufenden Auges« später auch von einem Gewerbeverein in Umlauf gebracht wurde, sei hinzunehmen so der Richterspruch damals, da das Signet keinen Urheberrechtsschutz genieße. Eine Ungleichbehandlung von angewandter und zweckfreier Kunst läge nicht vor – über das Geschmacksmusterrecht erlangten Designerinnen und Designer immerhin kostenfrei eine Schutzfrist von drei Jahren, die sie durch Anmeldung auf bis zu 25 Jahre verlängern könnten. Die sogenannte »Kleine Münze« als Maßstab für Schöpfungshöhe, reiche für angewandte Kunst nicht aus, hier sei ein sehr viel höherer Maßstab – »Große Münze« – anzulegen, als beispielsweise bei Texten, Fotografien und Werken der bildenden Kunst.
Der Bundesgerichtshof hat das nun im Fall einer klagenden Spielzeugdesignerin neu bewertet und ein wegweisendes Urteil gefällt (I ZR 143/12 – Geburtstagszug). Ab sofort und zum Teil auch rückwirkend ist Schluss mit den Unterschieden zwischen den Werkarten freier und angewandter Künste. Da das Urteil auch Bezug nimmt auf die Geschmacksmusterrechtsreform 2004, könnten nun zahlreiche Verfahren über den Schutz kreativer Arbeiten der vergangenen 10 Jahre neu aufgerollt werden, von der angemessenen Vergütung bis hin zu Schadensersatzklagen bei Urheberrechtsverletzungen. Hinzu kommen Revisionen bei Rechtsstreitigkeiten mit Finanzämtern über die Einordnung von Grafikdesignern in gewerbliche Tätigkeiten oder im Zuge von Umsatzsteuer-Nachberechnungen.

Victoria Ringleb, Geschäftsführerin der AGD, begrüßt das Urteil: »Die AGD hat das ‚laufende Auge’ bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht und wir freuen uns darum umso mehr, dass es nun soweit ist: der BGH hat sich endlich für eine einheitliche Bewertung von kreativen und künstlerischen Arbeiten entschieden, unabhängig vom Designfachbereich oder der Kunstgattung.« Auch der AGD-Vorstandsvorsitzende Andreas Jacobs befürwortet die Nachricht aus Karlsruhe: »Die Umsetzung dieser Rechtsprechung wird den esigner-Alltag verbessern: wir werden weniger rechtlichen Fallstricke und Unwägbarkeiten ausgesetzt sein. Und die angemessene Wertschätzung von Designleistungen ist im juristischen Bereich nun erreicht.« Zunächst einmal rechnen beide allerdings mit viel Wirbel: es müsse nun für die konkrete Rechtsprechung definiert werden, wie die Schöpfungshöhe der »Kleinen Münze« bei Designleistungen definiert sei. Beratungen mit den Juristen der AGD hierüber werden zeitnah folgen.

In der AGD-Geschäftsstelle rechnen sie darüber hinaus damit, dass der Vergütungstarifvertrag Design, den die AGD mit dem Verband der selbstständigen Designstudios (SDSt) seit 1977 aushandelt, nun auch noch mal in den vorherigen Auflagen von 2003 und 2006 nachgefragt wird, um als Grundlage von Gerichtsentscheidungen über zurückliegende Fälle zu dienen.

Der 13. November 2013 ist ein guter Tag und ein wichtiges Datum für die deutsche Designbranche – darüber sind sich alle in der Allianz deutscher Designer einig.
 


Friederike Sobiech arbeitet seit 2011 bei der Allianz deutscher Designer (AGD) in den Bereichen Kommunikation und Beratung. Zuvor hat die diplomierte Architektin fünf Jahre als freiberufliche Texterin und Designerin gearbeitet. Die AGD ist der größte designspartenübergreifende Berufsverband in Deutschland.

Bild: Friederike Sobiech, ©Foto: Heiko Preller

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