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Markenlogos im Portfolio

Als Student für fiktive Projekte Namen von real existierenden Firmen nutzen – darf ich das eigentlich? Christian Büning gibt Rat …

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Lisa, 25: Hallo, ich studiere Kommunikationsdesign und habe jetzt vor, eine Website und ein eigenes Portfolio zu erstellen. Natürlich möchte ich einige meiner Arbeiten verwenden, die während des Studiums entstanden sind. Ich habe für fiktive Projekte Namen von real existierenden Firmen genutzt. Darf ich diese Arbeiten so zeigen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen? Reicht ein Vermerk, dass es sich um studentische Arbeiten handelt, oder muss ich die Fotos und Namen komplett gegen fiktive austauschen, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein?

Christian Büning:
Liebe Lisa, hier sehe ich zwei Sichtweisen: Juris­tisch dürfen Sie die Markennamen und -zeichen nicht verwenden, ohne die Er­laubnis der Betreiber einzuholen. Fälle wie diese werden ziemlich umfassend vom Markenschutzrecht geregelt. Dieses ist hier eindeutig und lässt leider keinen Interpretationsspielraum. Als Designer sehe ich allerdings noch eine andere Perspektive: In manchen Entwürfen kann man einen bestimm­ten Bedeutungshof mit einer prominenten Marke ziemlich exakt eingrenzen. Würde diese durch eine fiktive vertauscht, wäre der Bedeutungsraum ein anderer und die Aussage der Gestaltung verändert, vielleicht dadurch sogar entstellt.

Ich weiß nicht, um wie viele Markennamen es sich handelt, aber wenn der Aufwand vertretbar ist, empfehle ich, die betreffenden Firmen direkt anzusprechen. Wenn ersichtlich ist, dass Sie ausschließlich studentische Arbei­ten zeigen und die Marken nicht kommerziell nutzen wollen, kann ich mir vorstellen, dass die Unternehmen einer Verwendung zustimmen.

Sie müss­ten in diesem Fall Ihre Arbeiten natürlich deutlich als studentische Entwürfe kennzeichnen.

Mein Tipp: Werden Sie innovativ und zeigen Sie, dass Sie mit Typografie und Proportionen umgehen können. Entwickeln Sie Markenzeichen, die den Originalen auf den ersten Blick ähnlich sehen, aber auf den zweiten Blick eine veränderte Bedeutung haben. So zeigen Sie, dass Sie geschickt mit Seherwartungen spielen können. Damit kön­nen Sie sich als souveräne Gestalte­rin empfehlen und gehen gleichzeitig mög­lichen Unannehmlichkeiten auf ei­ne elegante Art aus dem Weg. Vorbildlich hat hier übrigens Jack Daniel’s auf ein Buchcover reagiert, das ein Student genau wie das bekannte Whiskey-Etikett gestaltet hat. Die Destillerie hat umwerfend charmant, aber deutlich auf einem Neudruck bestanden. Als faire Geste hat sie aber eine fi­nanzielle Beteiligung für den Neudruck angeboten. Das ist Markenpflege mit Langzeitwirkung.

Viel Erfolg!

 

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Christian Büning
Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«

info(at)bdg-designer.de
http://www.bdg-designer.de

Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, seit 2011 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.

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Produkt: PAGE 2021-09
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