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Für den Job in die USA: So läuft’s mit dem Visum

Immer mehr deutsche Kreative zieht es zum Arbeiten in die USA. Das geht natürlich nicht ohne Visum. Wir haben Informationen dazu gesammelt.

Arbeitsvisum USA: Das müssen Kreative beachten

Wer für längere Zeit in New York, Los Angeles, dem Silicon Valley oder einem anderen nordamerikanischen Ort arbeiten möchte – sei es für ein Praktikum oder für eine Festanstellung – benötigt ein Visum. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Arbeitsvisa, unter anderem speziell für Kreative. Was man wissen sollte:

  • Bevor man ein Visum beantragen kann, muss die Zusage des zukünftigen amerikanischen Arbeitgebers vorliegen. Zuerst stellt dieser vor Ort eine »Petition« bei der US-Einwanderungsbehörde, United States Citizenship and Immigration Services (USCIS). Nach deren Genehmigung muss man selbst einen Visumsantrag ausfüllen (DS-160) und einen Interviewtermin mit einem US-Konsulat in Deutschland vereinbaren. Welches der zahlreichen unterschiedlichen Arbeitsvisa am besten passt, muss individuell entschieden werden. Es gibt spezialisierte deutsche Kanzleien oder Agenturen für die Visaberatung und -abwicklung, die bei dieser Frage helfen können. Größere amerikanische Agenturen oder Unternehmen helfen meist bei der Abwicklung, manchmal haben sie sogar eine Visa-Abteilung, sodass man kaum Aufwand damit hat. Bei kleineren Arbeitgebern kümmert man sich hingegen eher selbst.

Ein Überblick über die unterschiedlichen Arbeitsvisa, die für Kreative in Frage kommen:

  •  J-1-Visa werden unter anderem für Praktika vergeben. Englischkenntnisse sind nachzuweisen, ansonsten ist ein J-1 relativ leicht zu erhalten, da es ein unbegrenztes Kontingent gibt. Man muss noch studieren oder seinen Abschluss vor weniger als einem Jahr gemacht haben.
  • Das H1-B-Visum eignet sich für »spezialisierte Berufe«, für die man einen Universitätsabschluss benötigt (mindestens Bachelor oder gleichwertiger Abschluss) – dazu zählen auch Berufe wie Designer oder Programmierer. Je höher der Abschluss, desto besser sind die Chancen auf ein derartiges Visum. Das Kontingent an H1-Bs ist begrenzt.
  • Ein O-1-Visum ist geeignet für Personen, die »außerordentliche Leistungen« in einem bestimmten Feld erbringen – auch in den Bereichen Werbung, Illustration oder Design. Als Nachweise für besonderes Talent dienen zum Beispiel Awards, Juror-Tätigkeiten, Pressebeiträge, selbst verfasste Artikel in Fachzeitschriften oder eine ungewöhnlich hohe Vergütung. Zudem ist ein Bewilligungsschreiben eines entsprechenden amerikanischen Berufsverbands oder eines Branchenexperten erforderlich.
  • Das L-1-Visum erhält man, wenn man bei einem amerikanischen bzw. internationalen Unternehmen in Deutschland angestellt ist, das einen jobbedingt in die USA »entsendet« – also wenn man beispielsweise bisher bei Facebook in Deutschland gearbeitet hat und dann zu Facebook ins Silicon Valley wechselt.
  • H-, L- oder O-Visa sind meist fünf Jahre gültig, danach muss eine Greencard beantragt werden. J-1-Visa gelten bis zu 18 Monate.
    Die meisten Arbeitsvisa sind unternehmensgebunden und somit nicht für Freelancer geeignet. Alle Informationen gibt’s hier im Detail.

Man sollte unbedingt genug Vorlauf einplanen, um das Visum zu beantragen – etwa zwei bis drei Monate.

In PAGE 03.2018, die hier im Shop erhältlich ist, sind Erfahrungsberichte und Interviews von deutschen Kreativen in den USA zu lesen – unter anderem mit einem Designer bei Instagram im Silicon Valley, Freelancern in New York oder einer Kreativdirektorin in Los Angeles. Außerdem haben wir Tipps zur Vorbereitung auf einen eigenen USA-Aufenthalt gesammelt.

Und ein Interview mit Felix Richter und Alexander Nowak von Droga5 in New York gibt’s hier.

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