War das Trainieren von KI-Modellen wie Stable Diffusion und Co. rechtlich ok? Wie sieht es mit dem Urheberrecht aus? Was sollten Kreative jetzt tun? Wir fragten Rechtsanwältin Eva Gabriel-Jürgens.
Die Faszination mit Midjourney, Dall-E und Chat GPT ist bei vielen in Empörung (und Angst um die berufliche Zukunft) umgeschlagen. Designer:innen und Künstler:innern protestieren dagegen, dass ihre Werke ungefragt und unbezahlt zum Training von KI-Modellen genutzt wurden. (Siehe dazu unser Interview mit Digital Artist Sandra Süsser.)
In den USA und Großbritannien laufen Klagen unter anderem gegen Stable AI, das Unternehmen hinter der Bildgenerierungs-KI Stable Diffusion. Die Rechtslage scheint noch unklar. Wir sprachen mit Rechtsanwältin Eva Gabriel-Jürgens aus Hamburg, die auf Medien- und Urheberrecht spezialisiert ist.
Ist das deutsche Urheberrecht Ihrer Meinung nach den neuen Fragen, die durch Künstliche Intelligenz entstehen, gewachsen?
Eva Gabriel-Jürgens: Das Thema ist nicht allein in Deutschland zu entscheiden. Wir sind abhängig von den Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union. Während wir die Richtlinien in nationales Recht umsetzen müssen, gelten die Verordnungen direkt. Die EU-Kommission hat bereits 2021 eine KI-Verordnung vorgelegt, die gegebenenfalls noch in diesem Jahr in Kraft treten wird. Neben der Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens für KI soll damit auch ein weltweiter Standard für den ethischen Einsatz und die Entwicklung der Technologie entstehen. Die Gesetzgeber verfolgen das Ziel, die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig Investitionen und Innovation in allen EU-Ländern zu fördern. Da sich die Technik weltweit und rasant entwickelt, passiert es aber immer wieder, dass wir aus rechtlicher Sicht nur noch auf bereits entstandene Tatsachen reagieren können.
Das Training von KI-Modellen hat ja schon Fakten geschaffen. Dabei wurde eine große Zahl an urheberrechtlich geschützten Werken verwendet, ohne dass die Schöpfer:innen gefragt oder kompensiert wurden. War das rechtens?
Ich kann gut verstehen, dass man sich als Urheber:in verletzt fühlt. Insbesondere, wenn die KI Bilder erzeugt, die dem eigenen künstlerischen Stil nachempfunden sind. Rechtlich kommt es allerdings darauf an, wie die ursprünglichen Werke von der KI genau genutzt werden. Ein Stil oder eine Idee ist urheberrechtlich noch nicht geschützt. Geschützt werden nur konkrete Werke.