Ausschreibungen für Digitalprojekte müssen flexibler werden!
Ein Appell von Designer Bastian von Lehsten und Rechtsanwalt Manuel Zimmermann: So laufen Ausschreibungen für Auftraggeber und Kreative besser!
Was läuft falsch bei digitalen Projekten?
Von Lehsten: An einem digitalen Produkt arbeitet man nutzerzentriert.
Wenn man aber das Endprodukt und den kompletten Leistungskatalog schon in der Ausschreibung definiert, kann man auf spezifische Nutzerbedürfnisse gar nicht mehr reagieren.
Erst im gemeinsamen Konzeptionsprozess mit der Agentur stellt sich doch heraus, welche Anforderungen im Sinne der User und nicht nur der ausschreibenden Organisation entstehen. Es geht darum, agiler zu arbeiten. Wo alles im Vorfeld festgelegt wird, hat Innovation keinen Platz. Derartige Vorgaben nehmen jegliche Dynamik aus dem Projekt.
Es geht also zunächst einmal ums Verschlanken?
Von Lehsten: Dass ich eine andere Form der Vergabe einfordere, hat unter anderem mit einer Ausschreibung zu tun, die mir gezeigt hat, dass es auch ganz anders geht: Es handelte sich um eine extrem komplexe Website für eine große öffentliche Einrichtung. Auf acht Seiten wurde lediglich eine Konzeptionsphase ausgeschrieben, um gemeinsam Ideen für eine nutzerzentrierte Lösung zu finden – innerhalb einer bestimmten Zeit und für einen bestimmten Preis. Jede andere Ausschreibung für digitale Projekte umfasst mindestens sechzig Seiten. Plus noch mal so viele Seiten Bieterfragen, weil natürlich tausend Sachen nicht spezifizierbar sind, etwa bei technischen Themen.
Wie kann man das besser machen?
Von Lehsten: Wir denken an eine Ausschreibung nach der Formel »UX+X«. Gemeinsam reflektieren Kunde und Agentur die Bedürfnisse der einzelnen Stakeholder, finden heraus, was das für die Organisation heißt und was sie im Hintergrund leisten muss – und entwickeln eine UX-Strategie. Als Ergebnis beschreibt meist eine User Story Map, welche Informations- und Interaktionseinheiten erforderlich sind. Daraus lassen sich dann direkt die Stufen der Umsetzung ableiten, also Inhalte, Gestaltung, Navigationsstruktur et cetera.
Zwingt das Vergaberecht dazu, die folgende Phase neu auszuschreiben?
Zimmermann: Aus Sicht des Vergaberechts ist es durchaus möglich, nur die UX auszuschreiben – statt einem detaillierten Leistungsverzeichnis also nur funktional die Ziele und Zwecke der Website vorzugeben. Diese muss man allerdings erschöpfend und eindeutig beschreiben. Nach dieser ersten wichtigen Phase ist es für den Auftraggeber meist sinnvoll, dass derselbe Dienstleister die Gestaltung und die technische Umsetzung übernimmt. Tatsächlich kann man entweder gleich das Gesamtprojekt ausschreiben oder sich das Hintertürchen offenhalten, in weiteren Phasen jemand anderen zu beauftragen, wenn es mit der ersten Agentur nicht richtig klappt.
Was bedeutet das für die Angebotserstellung?
Von Lehsten: Die Agentur schlägt ihren Prozess für die Entwicklung der UX-Strategie vor und nennt Referenzen. Nur diese erste Phase wird konkret bepreist. Für die Gestaltung und die Technik reicht es, einen Tagessatz anzugeben und ein grobes Bild davon zu entwerfen, wie viele Stunden nötig sein werden.
Wer von beiden spart bei dieser Form der Ausschreibung Zeit? Wird nicht der Aufwand vom Auftraggeber auf den Anbieter abgewälzt?
Zimmermann: Wenn der Kunde wie bisher üblich ein detailliertes Leistungsprogramm vorgibt, muss sich der Bieter zwar weniger Gedanken machen, wie er beim Projekt vorgeht, aber er muss sehr aufwendig überlegen, wie viele Arbeitsstunden er für jede einzelne beschriebene Aufgabe benötigt und welche zusätzlichen Runden er einkalkulieren muss, falls etwas nicht funktionieren sollte wie geplant. Dabei geht er zudem ein erhebliches Risiko ein. Bei unserem Modell muss er nicht fremde Vorgaben bepreisen, sondern sein eigenes Vorgehen bei der Entwicklung einer UX-Strategie, das er ja kennt.
Wie bleiben die Kosten für den Auftraggeber berechenbar?
Zimmermann: Bei der konventionellen Variante wird ein Festpreis abgefragt und unter den Bietern verglichen. Wenn man die UX-Strategie ausschreibt, wird das angebotene Konzept verglichen plus die Kosten der nötigen Stundensätze. Um die vom Vergaberecht verlangte Vergleichbarkeit zu gewährleisten, muss eine realistische Schätzung der erforderlichen Stunden möglich sein, die aber nicht verbindlich ist.
Von Lehsten: Natürlich kann der Auftraggeber ein Budget benennen, und der Bieter kann versuchen, dafür so viel wie möglich umzusetzen. Aber Zeit und Leistung werden nicht gleich komplett mitbestimmt, denn bei agilen Entwicklungen geht man Schritt für Schritt vor. Wenn die Agentur in Sprints arbeitet, sieht der Auftraggeber ja sofort, wie sich die Dinge entwickeln. Aber es erfordert ein gewisses Umdenken, sich auf einen Prozess einzulassen, den der Auftraggeber beeinflussen kann, aber bei dem nicht sämtliche Ergebnisse von vorneherein feststehen.
Wie bewegen wir die Auftraggeber zu diesem Umdenken?
Von Lehsten: Es ist viel Aufklärungsarbeit bei allen Beteiligten nötig. Diese Form der Vergabe, bei der nur die UX-Strategie ausgeschrieben wird, ist ja noch nicht oft praktiziert worden. Um die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung voranzutreiben, sollte sich das ändern. Auch Verbände von AGD bis DDC oder Vergaberechtler können da vermitteln. Und die Agenturen sollten den Ausschreibenden immer auch ein Feedback geben.
Zimmermann: Ein interessantes Forum für Überzeugungsarbeit in dieser Sache wäre auch der IT-Vergabetag, der im November wieder stattfindet und an dem viele Auftraggeber teilnehmen, die interessiert sind, etwas besser zu machen. Tatsächlich wachsen im Vergaberecht in letzter Zeit die Möglichkeiten zur Entbürokratisierung – aber das muss bei den Umsetzern ankommen.
Von Lehsten: Auch die Agenturen müssen erst einmal zu einem gemeinsamen Verständnis finden. Sich grob auf eine einfache Formel wie »UX+X« zu einigen, würde den Weg frei machen für innovative, nachhaltige Lösungen.



