Ein Appell von Designer Bastian von Lehsten und Rechtsanwalt Manuel Zimmermann: So laufen Ausschreibungen für Auftraggeber und Kreative besser!
Das Vergaberecht fordert bei Digitalprojekten wie Websites oder Apps vom Auftraggeber schon bei der Ausschreibungen eine ausführliche Darstellung des Endprodukts? Stimmt nicht, sagen Rechtsanwalt Manuel Zimmermann und Bastian von Lehsten von der Berliner Agentur Novamondo. Die gesetztlichen Vorgaben würden jetzt schon ein viel unkompliziertes Vorgehen ermöglichen, das vor allem deutliche bessere Ergebnisse brächte. Dafür müssten alle Beteiligten nur ein wenig umdenken.
Der Bürokratiewust bei öffentlichen Ausschreibungen ist ja allgemein gigantisch und schreit förmlich nach Reduktion. Warum gilt das besonders für digitale Projekte? Bastian von Lehsten: Die Entwicklung einer komplexen Website bis zum Live-Gang kann gut und gerne zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die derzeit gängige Praxis, den Prozess und das Endprodukt schon in der Ausschreibung vorweg bis ins Detail zu beschreiben, konterkariert jedoch den Erfolg solcher Projekte.
Die Auftraggeber könnten sich also eine Menge Arbeit sparen? Von Lehsten: Allerdings, zumal große digitale Projekte, wie beispielsweise eine öffentliche Verwaltungsplattform, eine Expertise erfordern, die der Auftraggeber bei der Ausschreibung noch nicht zwingend hat und erst in einem langwierigen Verfahren einholen muss. Das reicht von organisatorischen über redaktionelle bis zu technischen Fragen, die mit verschiedensten Organisationseinheiten und Ansprechpartnern zu klären sind. Von dieser Last könnte man ihn befreien – und die Agenturen wiederum bräuchten bei der Bewerbung um die Vergabe diese Leistungsbeschreibungen nicht mehr aufwendig zu bearbeiten.
Erlaubt das Vergaberecht denn ein anderes Vorgehen? Manuel Zimmermann: Es heißt immer, dass Ausschreibungen sehr starren Vorgaben folgen müssen. Doch das ist nicht ganz richtig. Oft liegt es lediglich daran, wie man das Vergaberecht anwendet. Es gibt viele Möglichkeiten, Ausschreibungen zu gestalten, auf viele Formalien kann man verzichten. Auch die Leistung muss nicht im Detail vorgegeben werden. Bei den ausschreibenden Stellen muss das Bewusstsein für die Möglichkeiten geschärft werden, die das Vergaberecht schon vorhält.