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Vorsicht bei kostenlosen Stockfotos!

Stockbilder, die sich kostenfrei nutzen lassen – hört sich toll an, kann aber seine Tücken haben.

Die Website von Unsplash bietet viele schöne Bilder – kostenfrei

Millionen von Bildern sind für wenige Euros bei den bekannten Microstock-Agenturen zu haben. Aber es gibt nicht nur Leute, denen selbst das noch zu teuer ist, sondern auch scheinbar selbstlose Menschen, die wunderschöne Bilder sogar kostenlos verschenken. Zum Beispiel bei der Plattform Unsplash, die mit dem Claim »The internet’s source of freely useable images. Powered by creators everywhere« auftritt.

Als Unsplash 2013 an den Start ging, gab es dort tatsächlich immer nur zehn tolle Motive, die man kostenfrei nutzen konnte. Seither hat sich die Firma mit Sitz im kanadischen Montreal massiv professionalisiert. Hundertttausende Bilder stehen bereit, Investoren haben Millionen in das Unternehmen gesteckt. Auf seinem Blog Alltag eines Fotoproduzenten hat Robert Kneschke sich mit dem Geschäftsmodell der Firma befasst und weist in einem Artikel auf allerlei Fragwürdiges hin.

 

Markenlogos auf Stockfotos

So sind etwa auf vielen Bildern Markenprodukte zu erkennen, was rechtlich höchst problematisch ist. Bei einigen Fotos, etwa von Autos oder iPhones, ist nicht davon auszugehen, dass die Rechteinhaber ihr Einverständnis gegeben haben. In anderen Fällen betreiben Marken wie Harley Davidson, Kosmetikhersteller Honest oder der Bezahldienst Square selbst dort Accounts und verschenken Bilder, um auf diesem Wege ihre Produkte zu bewerben. Welches Material rechtlich okay ist, lässt sich aber nicht immer erkennen.

Ob man als Gestalter womöglich mit Werbebildern arbeiten will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Falls aber der Rechteinhaber gar nicht mit der Nutzung einverstanden ist, drohen Abmahnungen.

Kostenloses Werbebild von Harley Davidson

 

Markenrechtlich womöglich bedenkliches Bild?

 

Kostenlose Fotos kosten doch Geld

Für viele kostenlose Bildquellen gilt: Das Copyright von Fotos wasserdicht abzuklären, kostet Zeit und Mühe – bei kostenfreien Motiven hat das womöglich nicht stattgefunden. Diese Probleme verbergen die Anbieter dann »im Nebel der AGB und Lizenzbedingungen«, wie Sabine Pallaske schreibt. Das Nachsehen haben abgemahnte User. Die Expertin für Bildrecht beschrieb jüngst auf ihrem Blog bildgerecht.de einen von sogenannten »Copyright-Trollen« verursachten Fall.

Ein Brite hatte guten Gewissens auf seinem Pferdesport-Blog ein Unsplash-Motiv genutzt, angeblich lassen die Bilder sich schließlich kostenfrei auch für kommerzielle Zwecke nutzen. Doch dann flatterte ihm eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus. Wie sich herausstellte, existierte der angebliche »Robert Greco«, der das Bild auf die Plattform hochgeladen hatte, gar nicht – und war auch nicht Urheber der Aufnahme. Das Foto stammt von einem deutschen Profifotografen, der keine Ahnung von dieser seltsamen Weiterverwertung hatte und damit naturgemäß nicht einverstanden war.

 

Die Gratis-Plattform übernimmt bei Abmahnungen keine Verantwortung

Bei Unsplash fand der abgemahnte britische Nutzer keine Hilfe. Erstmal gab es gar kein Feedback auf seine Nachfragen, nachher erklärte sich die Firma für nicht zuständig. Der fiktive Robert Greco habe ja – wie in den Unsplash-AGBs gefordert – erklärt, die Fotos rechtmäßig hochzuladen. Man könne nichts dafür, dass es Greco gar nicht gibt …

Copyright-Trolle geben fremde Bilder oft als eigene aus, um selbst bei den Nutzern für angeblich verletzte Urheberrechte abzukassieren. In diesem Fall kam die Abmahnung aber vom »echten« Rechteinhaber und dem Nutzer wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als das geforderte Lizenzhonorar zu zahlen. Sabine Pallaske warnt: »Sicher ist, dass die Tools immer besser werden, unrechtmäßig genutzte Bilder in digitalen Medien zu finden. Leider werden die Trolle nur selten gefunden.«

Alles zum Thema Bildrecht: Kompaktes Seminar mit Praxisbezug

Wer mehr über Fallstricke des Bildrechts im Internet wissen möchte (auch etwa bei der Nutzung von Bildern in sozialer Medien), dem sei das PAGE-Seminar Bildrecht mit Sabine Pallaske empfohlen, das im November in Hamburg stattfindet.

Bildrecht-Seminar von PAGE

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Stockfotos in Social Media: Die Richtlinien der Bildagenturen

Kommentare zu diesem Artikel

  1. Solche Fälle vor Gericht zu klären, wäre mit Sicherheit interessant und sinnvoll! Allerdings werden die wenigsten betroffenen Nutzer sich auf das kosten- und zeitintensive Abenteuer einer internationalen gerichtlichen Auseinandersetzung einlassen.

    Wer kostenlose Bilder nutzt, tut das ja wahrscheinlich, weil er nur begrenzte finanzielle Ressourcen und keine Rechtsabteilung im Rücken hat. So kommen die Plattformen dann mit den »kleingedruckten« Tücken durch.

  2. Ehrlich gesagt halte ich die Situation für höchst fragwürdig – bzw. für höchstrichterlich klärungsbedürftig.

    Es kann doch nicht sein, dass mittlerweile weltweit gut “eingeführte” und inzwischen durchaus als seriös geltende Plattformen wie eben Unsplash, Pexels etc. bei ihnen gelistete Fotos immerhin ausdrücklich(!) für persönliche und kommerzielle Zwecke zum Download freigeben und der Endnutzer dann im Ernstfall für die Nutzung von ggf. missbräuchlich dort untergeschobenen Fotos zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das widerspricht doch jeglichem “gesunden” Rechtsempfinden und würde letztenendes das gesamte Geschäftsmodell dieser Plattformen gefährden.

    Es ist ja gerade so, dass der Endnutzer hier eben NICHT eine “offensichtlich illegale” Quelle benutzt wird, wie das ja bisher als eine Voraussetzung galt, um illegale Downloads generell als solche zu werten, sondern dass er im Gegenteil eine Quelle nutzt, die in ihrer gegenwärtigen Aufstellung offensichtlich allgemein (belegt z.B. auch durch Integration in die aktuellen Publishing Tools von Serif/Affinity) als legal angesehen wird und die beim Download die erlaubten Nutzungsarten bildbezogen und ausdrücklich aufführt bzw. zusichert.

    Außerdem:
    Was würde einen hinreichend mit kriminellem Ehrgeiz ausgestatteten Fotografen hindern, seine Bilder unter einer Fake-Identität bei Unsplash & Co. hochzuladen und später unter seiner richtigen Identität Entschädigungen von Nutzern geltend zu machen, die die Fotos gemäß Zusicherung der erlaubten Nutzung durch die Gratisplattform öffentlich verwendet haben?
    Das wäre doch für den “kriminellen Fotografen” geradezu eine bombensichere Masche, da kaum beweisbar sein dürfte, dass er es NICHT selbst war…

  3. Zumindest in Österreich gibt es keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten. Das bedeutet, dass IMMER der Käufer das nachsehen hat wenn er betrogen worden ist.

  4. Hallo Jan,

    im “klassischen” Bildgeschäft hat der Bildanbieter einen echten Vertrag mit dem Bildlieferanten, der Fotograf ist also identifizierbar und für Verstöße gegen Persönlichkeitsrecht und Markenrecht usw haftbar zu machen, sodass der Bildende nicht ” im Regen steht”.

    Anbieter wie Adobestock oder Gettyimages halten in ihren Lizenzbedingungen den Kunden auch bei “User Generated Content”, also einfach hochgeladenen Bildern, von Ansprüchen Dritter (zumindest teilweise) frei, wenn der Kunde keine Fehler bei lizenzgerechter Nutzung gemacht hat. Es empfiehlt sich auf jeden Fall die AGB/Terms/Lizenzbedingungen der Anbieter genau zu lesen…

  5. Gilt das Problem mit den geklauten Bildern nicht auch für kostenpflichtige Bilder? Was wäre wenn jemand ein geklautes Bild bspw. bei Getty zum Kauf anbietet? Es würde mich doch sehr wundern wenn in diesem Fall die Seitenbetreiber dafür die Verantwortung übernehmen. Wird in diesem Fall dann ebenfalls der Käufer des Bildes in die Verantwortung gezogen und muss zahlen?

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