Urheberrechte bei Collagen oder dem Nachstellen von Fotografie
Wie sieht es eigentlich mit den Bildrechten aus bei Fotomontagen, Collagen oder dem Nachstellen von fremden Fotos?
Wie sieht es eigentlich mit den Bildrechten aus bei Fotomontagen, Collagen oder dem Nachstellen von fremden Fotos aus?
Manche wissen wohl gar nicht, wozu es die Bildsuche bei Google sonst noch gibt – ausser um dort Bausteine für Collagen bzw. Fotomontagen zu finden oder Bildideen fotografisch neu zu interpretieren oder nachzuzeichnen … Doch so einfach ist es nicht, denn bei jeder Nutzung fremder Bilder gilt es Urheberrechte zu beachten. Selbst der berühmte Shepard Fairey bekam mächtig Ärger wegen Copyrightverletzung, weil er die Illustration auf seinem legendären Obama-Poster allzu eng an ein Foto von Associated Press angelehnt hatte.
Urheberrechtsfragen, die bei der Übernahme von fremdem Bildmaterial entstehen, erläutert der auf Medien- und Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tim Hoesmann am 30. September bei der nächsten PICTAnight in Berlin. Veranstalter ist der BVPA (Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V. ), dessen Mitglieder für 45 Euro an Vortrag und Buffet in Schuchmanns Kaffeehaus am Paul-Lincke-Ufer 22 teilhaben können. Nichtmitglieder zahlen 59 Euro.
Wer nicht dabei sein kann, dem sei unser PAGE eDossier »Bildrecht: Was Sie beim kommerziellen Einsatz von Bildern wissen müssen« empfohlen. Dort gibt es viele Tipps zu Fragen, die selbst Profis offenbar gar nicht so leicht beantworten können. Jedenfalls hat Getty Images jüngst sogar gegen Microsoft geklagt, weil dessen am 22. August lanciertes Bing Image Widget Urheberrechte verletzte. Das noch im Beta-Stadium befindliche Tool erlaubt es den Nutzern, auf ihrer Website von der Bing-Suchmaschine zu bestimmten Begriffen gefundene Bilder zu thematischen Slideshows oder Collagen zusammenzustellen – ohne dass der Urheber genannt wird. Microsoft hat nach der Getty-Klage das Widget erstmal wieder verschwinden lassen…
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