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Bildrecht und Social Media

Dass es beim Thema Bildrecht und Social Media deutlichen Klärungsbedarf gibt, zeigte jüngst wieder die heiss umstrittene Abmahnung von Neo-Magazin-Moderator Jan Böhmermann. Die nächste Picta-Night bringt für professionelle Bildnutzer Licht ins Dunkel.

©http://iconmonstr.com/

 

Es ist schon erstaunlich, wie wenig viele Zeitgenossen heutzutage mit dem Begriff »Urheberrecht« anfangen können. Was letzthin wieder deutlich wurde, als Jan Böhmermann bei Twitter eine Aufnahme des Fotografen Martin Langer von den Ausschreitungen in Rostock-Lichtenhagen anno 1992 postete, das einen Anwesenden beim Hitlergruß und mit Urinfleck in der Trainingshose zeigte.

Eine kleine Zusammenfassung für alle, die das kleine Drama nicht mitbekommen haben. Selbst einem Medienprofi wie Böhmermann nämlich war offenbar entfallen, dass solch ein journalistisches Foto einen Urheber besitzt und dieser damit Urheberrechte hat. Nachdem bei Böhmermann eine Abmahnungsgebühr in Höhe von 906,50 Euro anstand, schrieb er einen ellenlangen Facebook-Beitrag, in dem es unter anderem heisst:

»Ich befand mich in der (offenbar falschen) Annahme, dass der Fotograf dieses zeitgeschichtliche Fotodokument (möglicherweise unter Angabe des Fotocredits) zur honorarfreien Verwendung außerhalb professioneller Presse freigegeben habe …«

Keine professionelle Presse? Bei 177000 Followern ist der Twitter-Account von Böhmermann sicher nicht privat, sondern ein Marketing-Tool für seine TV-Sendung. Mit seinem Facebook-Post und einer »Warnung« auf Twitter löste der kultige Moderator eine (so sicher nicht gewollte) Hasslawine gegen den Fotografen aus, die bis hin zu nächtlichen Anrufen bei Martin Langer sowie zur Veröffentlichung seiner Adresse mit Aufrufen zur Gewalt reichte. Wie sich das aus der Sicht des Fotografen darstellt, der sich schlicht gegen die unerlaubte Nutzung seiner Bilder im Netz verwahrt, kann man hier nachlesen.

Langer Rede kurzer Sinn: Um die professionelle legale Nutzung von Bilder in sozialen Netzwerken geht es bei der nächsten PICTAnight in Berlin. Die vom Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) organisierte Veranstaltung mit Rechtsanwalt Sven Herzberger von der Kanzlei pixel.Law findet am 19. März 2015, von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr in Schuchmanns Kaffeehaus, Paul-Lincke-Ufer 22 statt. Mitglieder des BVPA zahlen 45 Euro, Nicht-Mitglieder 59,00 Euro zzgl. MwSt. für den den Vortrag sowie ein Buffet mit Begrüßungsgetränk. Anmeldungen unter info@bvpa.org.

Wer nicht zum Vortrag kommen kann: In PAGE 5.2015, die am 1. April erscheint, gibt es einen Artikel zum Thema Bildrecht und Social Media. Dort wird Rechtsanwalt Sebastian Deubelli den aktuellen rechtlichen Stand der Dinge schildern. Eine Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie die verschiedenen Bildagenturen mit der Nutzung ihrer Bilder in den sozialen Netzwerken umgehen. 

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Stockfotos in Social Media: Die Richtlinien der Bildagenturen

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