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Was die AfD mit Stockbildern anstellt

Bildrechts- oder Geschmacksfrage? So geraten Stockfotos auf skurrile politische Abwege …

Die AfD hat ein Abonnement bei iStock – soviel ist klar, wenn man sich die die Themenplakate der AfD zur Landtagswahl 2018 anschaut. Bei den allermeisten Bildern ist iStock als Quelle angegeben und die allermeisten sind ja auch inhaltlich völlig unverfänglich. Es kommt halt auf den Kontext an, in die man sie stellt. Zum Beispiel Deutschland als sicheres Goldfischglas, bedroht von einer bösen schwarzen Katze … Es könnte zum Lachen sein, wenn es nicht so traurig wäre.

Großen Aufruhr gab es die letzten Tage wegen eines Plakats mit der Aufschrift »Deutsche Leitkultur! Islamfreie Schulen!«. Hingucker des verwendeten Fotos ist eine blonde Schülerin mit erhobenem rechten Arm und extrem kurzen Kleid. Florian Klenk, Chefredakteur der Wiener Zeitung »Falter«, postete das Plakat auf Twitter und bekam jede Menge Feedback.

 

 

Die aufgebrachte Community recherchierte gleich kräftig los. Wie sich herausstellte, kommt das Bild der »deutschen Leitkultur« vom slowakischen Fotografenduo HalfPoint, das seine in der Slowakie geschossenen Fotos über verschiedenste internationale Plattformen vertreibt. Dementsprechend unterschiedlich wird es genutzt, von Zahnärzten in Neuseeland bis zu italienischen Schulen. Die slowakischen Fotografen wurden von einer Twitter-Userin kontaktiert, diese distanzierten sich auf der Stelle ausdrücklich.

https://twitter.com/REWAKA2412/status/1037710018731302912

Natürlich ist es beim ausgiebigen Gebrauch, den die AfD von Stockbildern auch auf Social Media macht, keineswegs das einzige Mal, dass deutsche Werte mit ausländischen Bildern dargestellt werden – was nicht einer gewissen Ironie entbehrt. Bei den bayrischen Landtagsplakaten ist auch ein Motiv des Fotograf Erik Reis aus Portugal dabei, das mit der Zeile »Burkas? Wir stehen auf Bikinis« zwei junge Frauen am Strand zeigt. Zur Reaktion des Fotografen lese man den Artikel »AfD, die Partei mit den ausländischen Models« auf Übermedien.

Auch äußerst interessant: der Artikel »AfD belügt uns auf Wahlplakaten – Motive aus Russland und Taiwan« von Jan-Henrik Wiebe von der Plattform www.thueringen24.de aus dem Juli 2017. Der Autor hat vor einem Jahr schon genauer recherchiert und festgestellt, dass der Bauch einer Schwangeren auf einem Plakat mit der Aufschrift »Neue Deutsche? Machen wir selber« einem russischen Model gehörte. Die Bikinischönheiten auf dem damaligen Motiv »Burkas? Wir steh‘n auf Bikinis« wurden in Südafrika geschossen. Das Foto einer im Sonnenuntergang am Meer tanzenden Familie stammte aus Taiwan.

Auf der mittlerweile überarbeiteten Website http://alternativefuer.de fand Wiebe vor einem Jahr außerdem Fotos aus Brasilien zum Thema Familien, ein Kraftwerk aus Hongkong, eine Autobahnkreuzung aus Shanghai, eine grüne Wiese aus der Toskana und – zum Thema Steuern/Wirtschaft/Arbeit – ein Einkaufszentrum aus dem mehrheitlich muslimischen Malaysia.

 

Bildrecht: Reichen die aktuellen Einschränkungen?

Wie sieht es nun auf der rechtlichen Seite aus? Scheint so, als hätte die AfD im letzten Jahr was gelernt – war auch dringend nötig für eine Partei, die sich ständig so besonders laut auf Recht und Ordnung beruft.

Eigentlich gibt es in den Lizenzbedingungen aller Bildagenturen Passagen, die die Nutzung von Bildern in problematischen Zusammenhängen verbieten. In der Lizenzvereinbarung von iStock heißt es unter dem Punkt »Verwendungsbeschränkungen«:

a. Widerrechtliche Verwendung. Sie dürfen Inhalte nicht im Rahmen von Pornografie, verleumderisch oder anderweitig widerrechtlich verwenden.

f. Hinweis für sensible Nutzung erforderlich. Wenn Sie Inhalte verwenden, bei denen Models oder Objekte in Verbindung mit einem Thema dargestellt werden, das für einen gewöhnlichen Betrachter unvorteilhaft oder über Gebühr kontrovers wirkt (wie etwa Geschlechtskrankheiten), müssen Sie Folgendes angeben: (1) Dass die Inhalte nur zur Veranschaulichung verwendet werden und (2) es sich bei allen ggf. in den Inhalten abgebildeten Personen um Models handelt. Eine mögliche Formulierung wäre: »Agenturfoto. Mit Model gestellt.« Bei als »nur zur redaktionellen Verwendung« oder »editorial“«gekennzeichneten Inhalten, die zur Berichterstattung verwendet werden, ist kein solcher Hinweis erforderlich.

Genau einen solchen Hinweis hat die AfD bei ihren Bayernwahl-Plakaten untergebracht. Unten auf den Plakaten ist kleingedruckt im Credit folgendes zu lesen:

 

Rechtlich ist also alles wohl in Ordnung. Vielleicht sollten die Bildagenturen ihre Formulierungen an dieser Stelle noch präzisieren. Trotz Model-Release möchten die auf Stockfotos Abgebildeten vielleicht nicht für politische Parteien werben, deren Ansichten sie so gar nicht teilen. Auf der australischen Plattform Envato wird das Bild der fröhlich springenden Schüler ebenfalls angeboten. Unter der Überschrift »So what’s not acceptable use?« gibt es bei Envatos Lizenzbedingungen aber klare Aussagen darüber, wo Probleme entstehen können – von »Incitement of violence« über »Harassment« bis »Defamation«.

Ein Abschnitt ist bereits ausdrücklich dem Thema »Hate Speech« gewidmet, und dort heißt es: »This includes content that supports or condones violence or discrimination against individuals based on race, ethnicity, religion, disability, age, gender, nationality, sexual orientation or gender identity.«

Wenn wir die Propagierung von Hass vermeiden wollen, müssen wir wohl systematischere Maßnahmen gegen Hate Speech ergreifen. Es bleibt aber ein rechtlicher Balance-Akt, denn schließlich ist die AfD eine ganz legale Partei.

 

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Stockfotos in Social Media: Die Richtlinien der Bildagenturen

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