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KI-Unternehmen kaufen alte Buchbestände auf

Wofür? Um ihre KI-Tools damit zu trainieren. Aber was ist mit Urheberrechten und was geschieht eigentlich mit dem erworbenen Kulturgut? Die Käufer interessiert weder das eine noch das andere.

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Ein irrer Vorgang, war aber zu erwarten. Seit einigen Wochen liest man immer wieder Meldungen darüber, dass bei Antiquitäten-Buchhandlungen ominöse und vor allem massenhafte Bestellungen von alten Büchern eingehen. Beispielsweise hatte sich die Tagesschau-Redaktion bereits dem Thema gewidmet und mit einem Antiquar gesprochen.

Erste Vermutungen darüber, woher die Bestellungen stammen und was dahinter stecken könnte, bestätigten sich schnell. Es sind KI-Firmen, die ihre KI-Tools mit unberührten Inhalten trainieren wollen.

Alte Bücher gekauft, zerstört, geschreddert

Dafür bestellen diese massenhaft in Antiquariaten, vor allem auch Bücher, die eigentlich niemand mehr haben will und die seit langer Zeit in den Regalen stehen, so berichtete ein Interviewpartner der Tagesschau.

Solche Literatur wurde ja bisher noch nicht in irgendwelchen Tools erfasst, ist also noch unberührt von KI und aus diesem Grund wohl so interessant für die Firmen. Wie die Washington Post ebenso recherchierte, geht es um ein Projekt mit dem Namen »Project Panama«, dahinter steht das KI-Unternehmen Anthropic aus den USA.

Anscheinend werden einzelne Buchseiten mit einem Scanner in höchster Geschwindigkeit ausgelesen und digitalisiert. Das Schlimme daran ist nicht nur die Tatsache, dass hier massenhaft mögliche Urheberrechte umgangen werden. Wobei man hier das geltende US-Recht näher betrachten muss.

Dazu kommt, dass der Scanner einzelne Seiten benötigt. Um also die Auslesung zu starten, werden die Buchrücken entfernt. Das bedeutet, dass die Bücher komplett auseinandergenommen werden.

Was genau nach diesem destruktiven Vorgehen mit den Buchresten geschieht, ist etwas unklar. Es gibt Berichte, dass sie geschreddert werden sollen. Was hier geschieht, ist demnach eine Zerstörung von Buch-Kultur.

Nutzungsrechte einräumen!

Für die Kreativbranche bedeutet es, dass man hier in der Zukunft äußerst vorsichtig sein sollte, wem man bei einer Publikation eines Werkes für wie lange und für welche Zwecke die Nutzungsrechte einräumt.

Zur Erinnerung: Urheberrecht ist nicht gleich Nutzungsrecht, aber sie sind eng miteinander verbunden.

Das Nutzungsrecht regelt, wer ein Buch auf welche Weise (z. B. als gedrucktes Buch, E-Book oder Hörbuch) vervielfältigen und verbreiten darf. Dieses Recht kann jede:r Kreative zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränken oder unbeschränkt an einen Verlag lizenzieren beziehungsweise übertragen.

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar und unverkäuflich und bleibt immer beim Schaffenden selbst. In Deutschland erlischt es standardmäßig 70 Jahre nach dem Tod des:r Urhebers oder der Urheberin.

Man darf gespannt sein, wie sich dieser Fall der Massenbuchkäufe nun rechtlich und gesellschaftlich weiterentwickelt. Politik und (Kreativ-)Verbände dürften bereits alarmiert sein.

Dazu interessant: KI-Recht

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