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Lizenzen verwalten (AGD)

Was, wenn der Kunde Dateien der eingesetzten Stockfotos von mir möchte? Friederike Sobiech von der Allianz deutscher Designer erklärt, wie man als freiberuflicher Designer in diesem Fall vorgeht – und für die Zukunft vorsorgt.

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»Meine Auftraggeberin möchte, dass ich ihr die Bilder übergebe, die ich für ihr Faltblatt bei verschiedenen Internet-Anbietern gekauft habe. Darf ich das, muss ich das? Und kann ich dafür eine Rechnung schreiben?« Am Beratungstelefon der Allianz deutscher Designer (AGD) hört Friederike Sobiech regelmäßig Fragen wie diese. Die Antworten lauten »Ja und nein, je nachdem …«

Stellen Sie eine CD zusammen

Sie können – solange die Bildagentur eine solche Weitergabe nicht von vornherein ausschließt – eine CD zusammenstellen und die Zeit dafür in Rechnung stellen. Zum Beispiel, damit er die Bilder für den eigenen Gebrauch selbst kaufen und herunterladen kann. Bestenfalls haben Sie die Quelle auch für Ihre Arbeit schon im Dateinamen oder in den Meta-Angaben der Datei versehen. Für diesen Zweck reicht aber auch ein Ausdruck aus Ihrem Bildverwaltungsprogramm, eine Linkliste oder eine bei der Bildagentur erstellte Galerie (»Leuchtkasten«, Merkzettel). Das ist für alle Beteiligten meist die ausreichende und günstigste Variante. Falls Sie Dateien übergeben, weisen Sie bitte ausdrücklich und schriftlich darauf hin, dass damit kein Recht zur weiteren Verwendung einhergeht, sondern dass die Übergabe Dokumentations- und Archivzwecken dient.

Der Weiterverkauf ist in den meisten Fällen ausgeschlossen.

Was Sie nur selten tun können ist, eine eigene Lizenzrechnung zu stellen, denn so einen Wiederverkauf sehen die Vertragsbedingungen von iStockphoto, Corbis & Co nur bei Kauf der entsprechenden erweiterten Lizenz vor. Und diese erweiterte, teurere Lizenz wird für Einzelprojekte selten eingekauft, denn dort lohnt sie sich einfach nicht.

Achtung!

Der Verkauf solcher Unterlizenzen ist eine gewerbliche Einnahme – hier droht für freiberufliche Kreative Ungemach seitens des Finanzamts, sobald gewerbliche Einnahmen einen mehr als geringfügigen Anteil am Umsatz ausmachen. Dieser Anteil schwankt zudem in der Rechtsprechung, es fehlt noch an verbindlichen Richtlinien.

Praktisches Vorgehen für den Fall einer Kundenanfrage

Fragen Sie nach, ob die Bilder noch einmal woanders verwendet werden sollen, ob es tatsächlich alle Bilder betrifft und ob es auch für zukünftige Projekte den Wunsch nach den Dateien gibt. So können Sie den Aufwand ins passende Verhältnis zum Nutzen setzen.

Im Falle einer weiteren Verwendung muss die Auftraggeberin für die zurückliegenden Projekte die betreffenden Bildlizenzen selbst noch einmal einkaufen, Sie liefern zusätzlich die bei der Druckdatenerstellung nachbearbeiteten Dateien. Je nach Umfang und auch gemäß Ihrer Gepflogenheiten können Sie den Aufwand des Zusammenstellens und Zusendens in Rechnung stellen.

Vorsorgen: So sollten Sie es in Zukunft handhaben

Für die nächsten Projekte können Sie und Ihre Auftraggeber vereinbaren, dass Sie Nutzerkonten für die Auftraggeber bei den Anbietern von lizenzfreien Bildern anlegen und betreuen. Lassen Sie sich schriftlich bevollmächtigen, auch weil Sie die persönlichen Daten der Auftraggeberin an Dritte übermittelt – Stichwort informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz. Die »Credits« oder Kosten für Einzellizenzen können von Ihnen verauslagt werden, auch wenn die Rechnung der Bildagentur auf den Auftraggeber ausgestellt ist. Sie benötigen also keine Kontovollmacht oder Kreditkartennummer Ihrer Kunden. Auslagen wie diese werden dann brutto und ohne Ausweisen der Mehrwertsteuer als separater Posten auf der eigenen Rechnung ausgewiesen und die Originalrechnung des Bilderlieferanten wird beigefügt.

Nun liegt es wiederum an Ihnen, dafür Sorge zu tragen, das Bildmaterial nicht in den Projekten anderer Kunden zu verwenden – jedenfalls nicht, ohne dass dieser die Lizenz erworben hat.

Fazit

Fragen Sie frühzeitig, ob Ihr Kunde Bildmaterial auch an anderer Stelle einsetzen will – oder lassen Sie sich zum Einkauf bevollmächtigen.

Hier finden Sie alle bisherigen Teile unserer Berufspraxis-Kolumne

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