Kind, Kegel und Karriere unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach – vor allem in der Kreativbranche und noch immer vor allem für Frauen. Wer im Job weiter kommen und dennoch für die Familie da sein will, der braucht viel Organisationstalent und sicher auch ein paar extra Euro auf dem Konto. Denn Kinderbetreuung ist
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Kind, Kegel und Karriere unter einen Hut zu bringen ist nicht einfach – vor allem in der Kreativbranche und noch immer vor allem für Frauen. Wer im Job weiter kommen und dennoch für die Familie da sein will, der braucht viel Organisationstalent und sicher auch ein paar extra Euro auf dem Konto. Denn Kinderbetreuung ist teuer. In unserer neuen Printausgabe PAGE 01.2011 (erscheint am 1. Dezember 2010) beschäftigen wir uns mit dem Thema »Selbstbestimmtes Arbeiten« und stellen unter anderem Väter und Mütter vor, die den Spagat zwischen kreativer Arbeit und Familienleben schaffen. Generelle Tipps für die ersten Monate gibt es hier. Lesen Sie mehr zu Mutterschutz, Elterngeld und Erziehungsteilzeit.
Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Nettogehalts bekommen alle gesetzlich versicherten Frauen in einem festen Angestelltenverhältnis und zwar sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Gezahlt wird es zu unterschiedlichen Teilen vom Arbeitgeber und der Krankenkasse. Dort muss es auch beantragt werden. www.krankenkassen.de
Bei Freelancerinnen kommt es auf den Grad ihrer Krankenversicherung an, ob und in welchem Umfang sie Mutterschaftsgeld erhalten. Die KSK beispielsweise zahlt 70 Prozent des regelmäßigen Einkommens. www.kuenstlersozialkasse.de
Elterngeld beträgt 67% des durchschnittlichen Nettogehalts aus den 12 Monaten vor Geburt des Kindes, höchstens aber 1800 Euro; das gilt sowohl für Festangestellte als auch für Freelancer. Gezahlt wird es ein Jahr lang, wenn beide Eltern in Elternzeit gehen, gewährt der Staat einen Bonus von 2 Monaten. www.elterngeld.net
Elternzeit bezeichnet einen Zeitraum von drei Jahren nach der Geburt eines Kindes, in dem Mütter und Väter Kündigungsschutz genießen. Ein Anteil von bis zu 12 Monaten kann aufgespart und bis zum 8. Lebensjahr des Kindes genommen werden. www.bmfsfj.de (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Teilzeitbeschäftigungen sind in der kompletten Elternzeit gesetzlich möglich. Während ein Elternteil Elterngeld empfängt, darf es allerdings nur bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten, das Gehalt wird entsprechend angerechnet. Mütter dürfen frühestens ab dem 3. Lebensmonat des Babys wieder einsteigen. www.bmas.de (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Foto: Torsten Rech, Art Buyer bei Scholz & Volkmer mit seiner Tochter Marie