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Mythos Kunde – Alles auf eine Rechnung? (AGD)

Um die Auftraggeber von Designern rankt sich der ein oder andere Mythos. Einer besagt, dass der Kunde um jeden Preis am Projektende nur eine einzige Rechnung haben möchte. Es gibt allerdings einige Fallstricke, wenn ein Designer eine Sammelrechnung schreibt, die Leistungen Dritter beinhaltet …

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»Was muss ich beachten, wie kann ich dieses Ziel erreichen, auch wenn ich mit anderen zusammenarbeite, wie Druckereien oder Fotografen?« fragen Kreative in der AGD-Beratung regelmäßig, wenn es um das Thema Sammelrechnungen geht. Friederike Sobiech von der Allianz Deutscher Designer (AGD) erklärt, was für Fallstricke es gibt, wenn eine Designerin oder ein Designer eine Sammelrechnung schreibt, die Leistungen Dritter beinhaltet: Haftung, Freiberuflichkeit oder Gewerbe, Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe sind die Wichtigsten, weil sie weitreichende Konsequenzen haben.

Plötzlich haften Sie für alle anderen.
Wenn die kreativen Kolleginnen und produzierenden Dienstleister Ihnen eine Rechnung schreiben, dann müssen Sie diese Rechnung bezahlen. Egal, ob der Kunde schon überwiesen hat, oder nicht. Und wenn der Kunde mit der Leistung unzufrieden ist, zum Beispiel mit dem Druckergebnis oder der Retusche beim Portrait der Firmeninhaberin, dann sind Sie dran, für Nachbesserung zu sorgen oder den Preisnachlass zu geben. Unabhängig davon ob die Druckerei auf den Toleranzbereichen besteht oder der Kollege für die Nachbesserung noch verfügbar ist.

Sie beenden Ihre Freiberuflichkeit und werden Gewerbetreibender.
Die meisten Designer arbeiten freiberuflich. Aber wer Leistungen Dritter einkauft und im eigenen Namen verkauft, der handelt mit Waren oder ist Agent. Und das sind gewerbliche Tätigkeiten – übrigens unabhängig davon, ob Sie daran selbst etwas verdienen oder ob Sie die Rechnungssumme der Fremdleistung »eins zu eins« in Rechnung stellen. Wenn die gewerblichen Tätigkeiten eine Bagatellgrenze überschreiten, wird das Finanzamt Sie als Gewerbe einstufen, dem folgt die IHK-Pflichtmitgliedschaft, gegebenenfalls wird Gewerbesteuer veranschlagt und mit der Kranken- und Renten-Versicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) ist es dann auch bald vorbei. Das heißt dann übrigens nicht, dass Ihr Auftraggeber keine Künstlersozialabgabe (KSA) auf Ihre Rechnung entrichten wird … Im Gegenteil, er wird sogar KSA auf die in Rechnung gestellten Druckkosten zu entrichten haben. Und wenn Sie kreative Leistungen eingekauft hatten, melden Sie diese ebenfalls bei der KSK und bezahlen dafür 4 bis 5% KSA, obwohl Ihr Kunde diese auch noch einmal für Ihre Gesamtrechnung zahlen wird.

Was will der Kunde eigentlich, wenn er nur eine Rechnung möchte?
Es gibt Vorteile für den Kunden: es gibt nur einen einzigen Gläubiger, dem er im Falle eines Falles etwas schuldig bleibt, wenn er die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt. Außerdem sind Sie als Freiberufler ein angenehmer Gläubiger. In einigen Fällen mag es vorkommen, dass zum Beispiel eine Druckerei auf Vorkasse bestünde, wenn der Kunde direkt beauftragt. Druckereien arbeiten oft mit einer Wirtschaftsauskunftei zusammen, die die Bonität Ihres Kunden bewertet. Wenn Sie den Auftrag aber erteilen, werden Sie (vermutlich unwissentlich) zum Bürgen und zur Bank für Ihren Kunden.

Ihr Kunde hat auch nur einen Ansprechpartner – Sie – wenn ihm etwas am Projektergebnis missfällt. Und es spart rund 10 Minuten pro zusammengefassten Beleg bei seiner Buchhaltung ein. (Vielleicht merken Sie, dass das ein Scheinargument ist, denn jeder Parkschein für 1,50 Euro wird dort klag- und fraglos verarbeitet.)

Was haben Sie davon, das »Alles aus einer Hand-Gefühl« zu erzeugen?
Vielleicht wollen Sie so den Auftraggeber an sich binden? Guten Service wird er bestimmt mit Treue honorieren. Vielleicht wollen Sie die kreativen Kollegen auf Abstand zu Ihrem Kunden halten, damit der nicht zu den Kollegen wechselt? Vielleicht denken Sie, dass Sie mit den klassischen Agenturen mithalten müssen, deren Geschäftsmodell anders aussieht, als Ihres: Leistungen zum Teil selbst erbringen, zum Teil einkaufen und alles zusammen als eigene Leistung weiterverkaufen – mit Aufschlag natürlich. (Denn aus diesem Aufschlag wird auch die Risiko-Rücklage für fehlerhafte Druckergebnisse und ähnliches gebildet.)

Sprich: Ihnen geht es vermutlich um verschiedene Aspekte der Sicherheit in Ihrer Kundenbeziehung.

»Was raten Sie mir nun, Frau Doktor…?«
Wenn ein (Un-)Sicherheitsgefühl Ihre Geschäftsführung dominiert, dann nehmen Sie professionelle Unterstützung in Anspruch. Das muss keine Frau Doktor sein, ein Austausch unter versierten Kollegen oder die Beratung durch einen Business-Coach oder im Berufsverband reichen in den allermeisten Fällen. Denn es gibt mindestens genauso viele Designer, die sehr gute Erfahrungen damit gemacht haben, Dritte direkt anbieten und abrechnen zu lassen.

Behalten Sie die Nachteile der Eine-Rechnung-Konstruktion im Hinterkopf: Unklare Haftung, übergroßes Risiko für Sie als Einzelunternehmer, unnötige Künstlersozialabgaben, weil doppelt oder auf Produktionsleistungen.

Und dann atmen Sie tief durch und sagen Ihrem Kunden: »Ich empfehle Ihnen die Druckerei Müller, hier sind das Angebot und deren AGB. Wenn Sie möchten, beauftrage ich sie in Ihrem Namen.« Erklären Sie sich nicht ungefragt, machen Sie es zu Ihrer Selbstverständlichkeit: Sie stellen ausschließlich Ihre eigenen Leistungen in Rechnung und liefern ansonsten als Bevollmächtigter des Auftraggebers den Rundum-Service, den er sich wünscht. Alles (steuer-)rechtlich Komplizierte entfällt, übrig bleiben ein paar mehr Belege in der Buchhaltung des Kunden, der sich im Gegenzug dazu rund 4 bis 5% KSA auf die nicht-künstlerischen Projektleistungen spart.

Fazit
Wenn Sie freiberuflich arbeiten, stellen Sie nur Ihre eigenen Leistungen in Rechnung. Empfehlen Sie kompetente Kollegen. Mehr nicht.

Hier finden Sie alle bisherigen Teile unserer Berufspraxis-Kolumne

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