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Lady Gaga klagt über Musikklau – mit geklautem Bild

Copyright für Musik ja, Bildrechte nein? Der peinliche Urheberrechts-Ausrutscher von Lady Gaga (und wie das Netz reagierte)

 

Lady Gagas neuer Song »Stupid Love« landete kürzlich wegen eines Leaks schon vor der eigentlichen Veröffentlichung im Netz und ging natürlich viral. Äusserst ärgerlich für die Sängerin, die verständlicherweise daraufhin verzweifelt-entnervt »könnt ihr nicht alle damit aufhören« twitterte.

Offenbar unterscheidet sich das Urheberrecht für Musik für die Sängerin allerdings komplett von dem für Fotografie … Denn zu ihrem Tweet stellte sie zwei Fotos, die groß und deutlich das Wasserzeichen von Shutterstock trugen.

Das wiederum fand die New Yorker Bildagentur nicht so witzig und twitterte ihrerseits. »Wir finden auch, dass Künstler für ihre Arbeit bezahlt werden sollten. Hier ist ein Link zu den Arbeiten des Fotografen, wo sich diese Qualitätsbilder lizenzieren lassen.«

 

 

Was bedeutet eigentlich royalty-free?

Okay, über die ästhetische Qualität der Fotos kann man streiten. Lady Gaga haben sie jedenfalls offenbar gefallen! Und so manche ihrer Fans fanden es total okay, dass sie die Bilder benutzte: »Are you serious? I mean come on. She‘s the Quen of everything, she does whatever she wants.«

Dass viele Laien denken, Royalty-Free bzw. lizenzfrei bedeutet kostenlos, kann man ja noch nachvollziehen. Diese Begriffe sind wirklich unglücklich gewählt. Sie stammen noch aus einer Zeit, als lizenzpflichtige Bilder die Regel waren, wo man also für jede einzelne Nutzung des Bildes eine »Royalty«- Gebühr bezahlen musste. Heute kauft man meist lizenzfreie Bilder, mit dem Recht, sie für verschiedenste Zwecke zu nutzen.

Lustig ist allerdings, dass so einige dachten, ein Wasserzeichen würde fürs Nutzungsrecht ausreichen – und nicht merkten, dass es keinen dämlicheren Weg gibt, um sich beim Bilderklauen zu verraten … Außerdem war ja Lady Gaga auch nicht happy damit, dass ihr Song geleakt war, auch wenn überall dabei stand, dass er von ihr ist …

 

Richard Nelson, Fotograf der umstrittenen Bilder, nahm’s mit Humor. Und zum Glück meldeten sich in der Twitter-Diskussion genügend Leute zu Wort, um ihre nichtsahnenden Zeitgenossen dafür aufzuklären, dass es nicht nur für millionenschwere Songs, sondern auch für 2-Dollar-Stockbilder ein Urheberrecht gibt.

 

 

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Kommentare zu diesem Artikel

  1. »Wäre es möglich, dass der Bilderklau mit Absicht geschah.
    Dann wäre er nicht peinlich, sondern clever.«

    Ich vermute das auch. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das Lady Gaga oder ihrem Social-Media-Team passiert. Oder ist die erst seit gestern bei twitter?

  2. Gestern noch ein unbekannter Stock-Fotograf – jetzt kennt ihn jeder. Das ist mehr wert als ein paar Cent für die Lizenz … Abgesehen davon sehe ich es wie M. Wellner: Der Bilderklau könnte durchaus Absicht sein. Das Wasserzeichen visualisiert höchst plakativ die Thematik.

  3. Sie hat doch das Bild noch nicht mal geklaut, sie hat doch nicht gephotoshopped, sondern über ihr Handy einfach nur ein Meme von memecenter.com gepostet – so wie viele das privat machen… und wer das bei memecenter hochgeladen hat, ist doch der Honk. Was sie nicht freisprechen soll – eher: Doppelfehler…

  4. War auch mein allererster Gedanke …

  5. Wäre es möglich, dass der Bilderklau mit Absicht geschah.
    Dann wäre er nicht peinlich, sondern clever.

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