Was bedeutet der AI Act für Kreative? Kann man den eigenen Stil schützen? Oder bräuchte es ein Urheberrecht für KI-Generiertes? Wir lassen uns von Rechtsanwalt Till Kreutzer beraten
KI wirft viele rechtliche Fragen auf. Wir lassen uns von dem Berliner Rechtsanwalt Dr. Till Kreutzer einige davon beantworten. Er ist Rechtswissenschaftler mit Schwerpunkt auf Urheberrecht und Mitgründer des Online-Portals iRights.info, auf dem sich Kreative und ihre Kund:innen ohne Fachjargon über das Urheberrecht in der digitalen Welt informieren können.
Dabei beschäftigen er und sein Team sich zunehmend auch mit künstlicher Intelligenz und den Auswirkungen des AI Acts auf die Branche. Doch Kreutzer sieht den Handlungsbedarf beim Thema KI weniger auf juristischer als auf politischer und gesellschaftlicher Ebene – und nicht zuletzt bei der Kreativbranche selbst.
PAGE | Seit wenigen Wochen ist der EU AI Act verabschiedet. Was genau regelt er und wie betrifft das Kreative?
Till | Der AI Act ist ein bislang weltweit einzigartiger Versuch, künstliche Intelligenz gesetzlich zu regulieren, ohne dabei Innovation einzuschränken. Er ist risikobasiert aufgebaut und reguliert zuerst Anwendungen mit inakzeptablem und hohem Risiko, die etwa für Social Scoring oder zum Scannen von personenbezogenen Daten eingesetzt werden.
Anwendungen, die für Kreative relevant sind – also vor allem im visuellen Bereich –, fallen bisher nicht unter diese beiden Kategorien und werden daher weniger streng reguliert. Der AI Act ändert außerdem nichts am Urheberrecht, gibt EU-weit aber die Handhabe, um bereits im Gesetz vorgesehene Regularien bei internationalen KI-Anbietern durchzusetzen.
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Die wichtigsten Regeln für generative KI im AI Act beziehen sich auf Transparenz. Die großen KI-Anbieter müssen in Zukunft genau dokumentieren können, welche Werke zum Training eingesetzt werden. Zudem müssen sie gewährleisten, dass ihre Daten-Crawler ein maschinenlesbares Opt-Out erkennen und entsprechend reagieren. Die Umsetzungsfrist für diese Regelung beträgt 12 Monate – in der Zwischenzeit kann sich technisch aber noch einiges ändern.
»Der AI Act ändert nichts am Urheberrecht«