Der AI Act, scheinbar rechtssichere eigene Modelle und Aufruf zur Solidarität: Creative Strategist und Juristin Dalia Moniat beleuchtet die aktuelle rechtliche Lage mit KI.
Dalia Moniat ist Creative Strategist und AI Consultant bei der Kreativagentur Karl Anders in Hamburg. Sie vereint ein ganz besonderes Skillset auf den Feldern Recht, Kunst und Creative Technologies, das auf einem Jurastudium mit Schwerpunkt Information und Kommunikation in Hamburg gründet.
Als autodidaktische Künstlerin und Designerin bringt sie zudem ein Gespür für digitale Trends und Strategien mit, die ihre interdisziplinäre Perspektive prägen. In einem selbst initiierten, von der Hamburger Universität geförderten Forschungsprojekt erkundet sie die Co-Creation zwischen Mensch und KI. Dabei steht sie dem Thema offen und kritisch zugleich gegenüber – denn die rechtliche Situation ist noch lange nicht geklärt.
Künstliche Intelligenz ist Grauzone – oder?
Was genau machst du als AI Consultant bei Karl Anders?
Dalia Moniat: Ich berate vorwiegend aus einer strategischen Perspektive, um der Agentur zu helfen, ein solides Framework für den Umgang mit KI aufzubauen. Das heißt konkret, dass ich aus dem Trendthema die wichtigen Fakten herausfiltere und für uns evaluiere. Dazu gehören Handlungsfelder, KI-Tools, Workflows und Kollaborationsmöglichkeiten. Daraus entwickle ich dann gemeinsam mit der Agenturleitung verschiedene Formate wie Seminare und Workshops, in denen Kund:innen den Umgang mit KI lernen.
Außerdem habe ich vor Kurzem unser Meetup »ChAI – Chats, AI and Tea« initiiert. Ein Format, mit dem wir unter Hamburger Kreativen ein offenes Gespräch zu verschiedenen KI-Aspekten anregen wollen. Dabei hat sich gezeigt, dass auch in anderen Agenturen Tooling und Einsatzgebiete mittlerweile schon klarer zu greifen sind, es aber beim Thema Recht und kommerzielle Anwendung noch viele offene Fragen gibt.
»Wir sind noch mitten im Prozess, die rechtlichen Leitplanken für den Umgang mit KI auszurichten. Deshalb ist es gerade umso wichtiger, sich aktiv an deren Entwicklung zu beteiligen und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ethisch zu evaluieren, wo wir Grenzen setzen wollen.«
KI ist immer noch eine rechtliche Grauzone und Gerichtsurteile lassen auf sich warten.
Das größte Problem liegt in der unterschiedlichen nationalen Handhabung von Privatsphäre, Fairness, Compliance, Wettbewerb, Innovationsförderung und Informationssicherheit. Allein innerhalb der EU wird seit drei Jahren der »AI Act« in Trilog-Verhandlungen mit Mitgliedern aus EU-Parlament, EU-Kommission und EU-Rat diskutiert. Nun wurde die KI-Verordnung am 14. Juni final im EU-Parlament abgestimmt, und soll – sobald sie in Kraft tritt – in allen Mitgliedsstaaten gelten.